Erhalten Sie bei der Anmeldung folgende Fehlermeldung:

Ihrer Kennung sind keine Konten zugeordnet. Bitte wenden Sie sich an Ihren Berater.

Sie müssen Kontakt mit Ihrer Bank aufnehmen: Bei der Freischaltung Ihres Zuganges wurde vermtulich vergessen, die Konten zu Ihrer VR-Kennung freizuschalten oder Ihre Vollmachten sind noch nicht vollständig eingerichtet . Das sollte Ihre  Beraterin/Ihr Berater regeln können.

Die VR-Kennung regelt u.a. welche Konten jeweils erreichbar sind.

veraltet, da mobileTAN per SMS längst abgeschaltet ist.

Wenn Sie bei der Erstanmeldung folgende Fehlermeldung erhalten:

Eine Erstlegitimation ist über das mobile TAN-Verfahren nicht möglich, bitte wenden Sie sich an Ihre Bank.

müssen Sie sich an einem Desktop-System oder mit einem anderen Browser anmelden. Der Bankrechner identifiziert Ihren Computer als mobiles System, also z.B. als  Smartphone, und deshalb darf kein MobileTAN genutzt werden und die TAN ist für die Änderung der Start-PIN notwendig.

Diese Vorsichtsmaßnahme ist keine Schikane, sondern eine notwendige Sicherheitsmaßnahme. Sie ist vorgeschrieben, um die Trennung vom SMS-Medium zum verwendeten Gerät sicherzustellen. Der Bankrechner kann aber leider nicht erkennen, wohin die SMS verschickt wird, deshalb bringt es auch nichts auf ein anderes Mobilgerät auszuweichen, um die Trennung zu ermöglichen.

Sollten Sie sich nicht mit einem mobilen Browser anmelden, wird Ihr Browser als mobiler Browser erkannt. Starten Sie den Browser mit den Standard-Einstellungen und ohne Erweiterungen.

Wenn Sie kein mobiles Gerät verwenden:
Browser können sich als mobile Versionen „ausgeben“. Das hilft z.B. Webentwicklern beim Optimieren ihrer Webseiten für mobile Geräte. Prüfen Sie, ob Ihr Browser eventuell als Mobilbrowser konfiguriert ist und setzen Sie ihn ggf. auf die Standardeinstellungen zurück.

 

Ich staune regelmäßig darüber, das offensichtlich sehr viele Menschen glauben, Internetseiten seien automatisch authentisch, nur weil die Inhalte von einer Bank stammen oder weil die Verbindungen verschlüsselt sind.sven222-mechanic-pirate

Das ist nun mal nicht so, die Inhalte werden von einem Computerprogramm, dem Browser, angezeigt. Und was der Browser anzeigt, kann auch einfach manipuliert werden. Ist der Browser einmal „gehackt“, ist nichts darin mehr sicher.

Ich zeige das mal an einem kleinen Beispiel, löse damit ein „Problem“, das mich schon länger ärgert und demonstriere damit, was ich meine.

Unser Rechenzentrum kriegt es seit Jahren nicht hin, geschlechtsneutrale Bezeichnungen in den (Online-)Formularen und im Internet zu verwenden. Nun, dem kann einfach abgeholfen werden.

Ich möchte z.B. im Postkorb nicht mehr „Absender“ stehen haben, weil mir durchaus auch Kolleginnen Nachrichten zusenden.

Ich besorge mir ein geeignetes Plugin für den Browser Firefox: FoxReplace und installiere es.

addon_page

Die Bedienung ist kinderleicht, ich trage die URL ein, also die Adresse unseres Onlinebankings und erstelle eine Tabelle der zu ersetzenden Wörter.

fox_replace

Theoretisch könnte ich nicht nur die Textausgabe verändern, sondern sogar die Eingabe. Also z.B. aus  10,00 Euro 1000,00 Euro machen.

Voila, nach einem Neustart der Seite ist aus männlichen „Absender“ das gewünschte „AbsenderIn“ geworden. Ich könnte natürlich auch „Absender /-in“ wählen, das wäre mir zu lästig oder „gesendet von“.

Natürlich lässt sich damit viel Schabernack treiben, aber ich denke, das Fazit des alten Credos ist klar geworden:

Trau, schau, wem!

Also: Prüfe, wem du glauben kannst! Der Browser gehört nicht dazu – im Zweifelsfall, bevor ein Vertrag eingegangen wird, bevor Geld überwiesen wird oder Kreditkartendaten geprüft werden, muss man 100%ig sichergehen, dass die Informationsbasis wirklich stimmt. Nur weil es im Web steht, ist es nicht automatisch wahr.

Konkret zum Onlinebanking:
Wenn der Browser zum einem Test auffordert: Das stammt nicht von der Bank! Diese Aufforderung stammt mit Sicherheit von einer Betrugssoftware! So eine kann monatelang im Hintergrund auf dem Rechner inaktiv schlummer, bevor sie aktiv wird. Es gibt viele Programme, die auch der aktuellste Virenscanner nicht entdeckt!

Ergänzung 18.10.2016: Skype-Erweiterung ändert Inhalte und stört Funktionen im Onlinebanking.

 

Schloss-goldDie Zertifikate einer verschlüsselten Internetseite sind wie elektronische Ausweise – sie ermöglichen uns Menschen die Prüfung, ob wir auch mit der gewünschten Internetseite verbunden sind. Denn die Zeiten, dass Betrüger selbst nur unverschlüsselt arbeiten, sind schon lange vorbei.

Genaugenommen muss man sich also bei jedem Besuch einer Webseite den „Ausweis“ und den Fingerprint der Seite zeigen lassen – das wäre ganz schön lästig (eine Zahlungsverkehrssoftware macht dies automatisch).

Ein Sicherheitsprogramm kann diese Aufgabe übernehmen, sie kennt die meisten Zertifikate bereits und prüft diese auf Korrektheit. Dumm nur, wenn die Zertifikate aktualisiert werden, die Datenbank in der Sicherheitssoftware aber nicht auf dem aktuellen Stand ist und dann Warnmeldungen fürVerwirrung und Verunsicherung sorgen.

Für Panik gibt es – meistens – keinen Grund, man muss aber genau hinsehen. Die Verschlüsselung ist ja nicht gefährdet, sie ist genausogut abgesichert, wie vorher. Nur der Ausweis des Servers oder der Seite ist so neu, dass der „Türsteher“, die Sicherheitssoftware, hier etwas Hilfe benötigt.

fingerprintIn diesem Fall muss man das Zertifikat manuell prüfen: Stimmt der Aussteller und der Fingerprint mit dem Unternehmen überein? Hat man dies erledigt, kann man das Zertifikat auch der Security-Software als „in Ordnung“ kennzeichnen, damit man dies nicht permanent machen muss.

Wie man dies im Browser macht, habe ich hier beschrieben. Die Zertifikatsinformationen sollte man bei einer Bank in den Sicherheitsinformationen nachlesen können.

Einige Security-Suiten bieten die Möglichkeit, über eine Ausnahmeregel das bisher unbekannte Zertifikat zu bestätigen, andere möchten das kollektive Wissen der User anzapfen und freuen sich über eine Bestätigung über die Webseite. Leider sind die Möglichkeiten zu unterschiedlich und die Varianten zu vielfältig, als dass ich diese hier alle auflisten könnte.

Wichtig! Ein korrektes Zertifikat schützt nicht vor durch Schadsoftware manipulierte Inhalte. Wenn sich beispielsweise ein Schadprogramm bereits im Browser eingenistet hat, stammt der Inhalt des Browsers nicht mehr unbedingt von der Bank oder dem Server, sondern der Inhalt könnte komplett von Betrügern manipuliert sein. Security-Programme sollen die Manipulation zwar verhindern, einen 100%igen Schutz gibt es aber auch bei den besten Schutzprogrammen nicht. Aufmerksam zu sein ist also auch hier nötig. Ein Airbag schafft zwar mehr Sicherheit, kann aber keine Unfälle verhindern.

Quelle: EBL-Forum 21.12.2011

Mögliche Ursache #1:
Absturz während der Datenübertragung

Nach einem Absturz kann  ein bereits verarbeiteter ZV-Job noch in der Datenübertragung stehen und muss gelöscht werden. Das funktioniert nicht und Profi cash bringt die Meldung „Fehler bei move“.

0) alle anderen Benutzer sollen das Programm verlassen

1) frische Datensicherung erzeugen (Datei, Datensicherung).

2) Das Datenverzeichnis finden (steht in der wpc.ini, die man als master unter Stammdaten/Firmenkonfiguration bearbeiten kann).

3) per Windows-Datei Explorer im Datenverzeichnis nach Dateien mit der Endung *.SEL suchen und diese löschen

4) Firma reorganisieren  (Datei, Firma reorganisieren).

Mögliche Ursache #2:
Sonder- oder Leerzeichen im Kontokürzel:

Im Kontokürzel darf kein Sonderzeichen stehen und kein Leerzeichen am Anfang. Mit entsprechenden Rechten, ggf. als „master“ anmelden, dann „Stammdaten“, „Konten Auftraggeber“ aufsuchen. Rechts auf „Ändern“ klicken und die Bezeichnung anpassen.

 

So können Sie Buchungen eines Service-Rechenzentrums (SRZ) mit der EBICS-Schnittstelle freigeben. Dieses Verfahren wird häufig für Gehaltsbuchungen oder zentrale Abrechnungen genutzt, z.B. von der DATEV, Landdata, etc.

Voraussetzungen ist eine Freigabe Ihres Zugangs für die sogenannte „Verteilte elektronische Unterschrift“, abgekürzt VEU.

Es kann damit die mittelalterliche Freigabe per Begleitzettel ersetzen. Die Freigabe von Buchungen bei gemeinschaftlicher Verfügung (A, B-Vollmachten) ist damit genauso möglich.

GLS_eBank_EBICS_VEU_01_Menue GLS_eBank_EBICS_VEU_02a_Bestandsdaten_abrufen GLS_eBank_EBICS_VEU_02b_Bestandsdaten_abrufen GLS_eBank_EBICS_VEU_02c_Bestandsdaten_EBICS_PW GLS_eBank_EBICS_VEU_02d_Bestandsdaten_EBICS_Dagtenuebertragung GLS_eBank_EBICS_VEU_03a_Datenbestand GLS_eBank_EBICS_VEU_03b_Datenbestand GLS_eBank_EBICS_VEU_04_Datenbestand _anzeige GLS_eBank_EBICS_VEU_04b_Datenbestand _menue GLS_eBank_EBICS_VEU_05_Datenbestand _Einzelinfo GLS_eBank_EBICS_VEU_06a_Unterschrift GLS_eBank_EBICS_VEU_06b_Unterschrift_DFUE GLS_eBank_EBICS_VEU_06c_Unterschrift_erfolgreich GLS_eBank_EBICS_VEU_06d_Unterschrift_Druck

Täuschungsversuche mit Domainregistrierungen oder Registereintragungen sind offensichtlich immer noch so erfolgreich und der Aufwand so gering, dass sich der Versuch in großem Stil lohnt, nach dem Motto: Irgendjemand wird schon drauf reinfallen und nicht genau hinsehen.

Die Masche mit Angeboten, die wie Rechnungen aufgebaut sind, ist eigentlich uralt. Ich spare mir die Erstellung aktueller Screenshots, weil die Bloggerin Daniela Müller dies für unser Beispiel auf www.seiten-wechsel.org bereits ausführlich getan hat.

Immerhin hat man die „Rechnungsdaten“ angepasst.

Nun etwas Banksicht darauf:
Es ist leider nicht allen Menschen bekannt, dass SEPA-Überweisungen nicht einfach zurückgeholt werden können. Eine einfache Rücküberweisung ist nur mit Mithilfe der Empfängerbank und sofern die Gutschrift bereits erfolgte, auch nur mit Mithilfe des Empfängers, also ggf. des Betrügers möglich. Genau deshalb gehört das Lastschriftverfahren meines Erachtens zu den für Verbraucher sichersten und bequemsten Zahlungsformen, die Überweisung einer bereits bezahlten Rechnung kann man nicht einfach stornieren, für eine Lastschriftrückgabe hat man ausreichend Zeit!


Dieses Beispiel der „DE Deutsche Domain“ hat meine liebe Frau über die Mail-Adresse ihrer Buchhandlung erhalten:

Mit freundlichen Grüssen
Heidi B.[geändert] Kundendienst
DE Deutsche Domain

Löschen Sie zuerst den >Cache des Browsers.

Verwenden Sie möglichst nicht mehr den Internet-Explorer, sondern den moderneren Edge-Browser oder eine Browseralternative.

Merken Sie sich die Adressen Ihrer Lieblings-Startseiten, wir löschen diese nämlich.

Suchen Sie in der Windows-Systemsteuerung die Interneteinstellungen auf und führen Sie zusätzlich folgendes durch:

So finden Sie die Internetoptionen am schnellsten:

Internetoptionen_finden

Löschen Sie den Browserverlauf und setzen Sie auch den Haken bei „bevorzugte Websitedaten“.

 

Internetoptionen_Browserverlauf_u_Erweitert

Karteikarte „Erweitert“ auswählen und Button „Zurücksetzen“ wählen.

Internetoptionen_IExplorer_zuruecksetzen

Schalten Sie die Funktion „Autovervollständigen“ bei Formularen und Kennwörter ab und bestätigen Sie die Übernahme mit OK (Vermerk an mich selbst: den Pfeil im Bild noch nachtragen).

Testen Sie die Funktionen des Onlinebankings.

Suchabkürzung: #AppPDF
xGAD Banken, zuletzt geändert: 11.12.2019

Mit Umstellung auf das neue System ist dieser Artikel eigentlich obsolet, weil die Kontoauszugserstellung nicht mehr „außer der Reihe“ erfolgen kann. Der Auszug kann im Postfach bleiben, die Software holt sich die Datei lediglich. Trotzdem kann es als Erklärung wichtig sein, die Zusammenhänge zu kennen und ggf. die Dokumente zu sichern.

Hier geht es mit dem alten Artikel weiter


Natürlich ist der Titel Unsinn, von „stehlen“ kann keine Rede sein, denn die Auszüge sind ja nicht wirklich weg. Aber der erste Eindruck ist halt genauso, wie mir eine Kundin lachend im Gespräch mitteilte, nachdem wir die Umstände geklärt hatten. Wo Sie die fehlenden Daten finden können, lesen Sie übrigens ganz unten.

Tatsächlich scheinen Kontoauszüge aus dem Postkorb zu verschwinden, weil es bei den Banken mit Rechenzentrum exGAD möglich ist, „außer der Reihe“ Kontoauszüge anzufordern. Das ist eigentlich ein gut gemeintes Feature, weil es einem ermöglicht, trotz Postkorbnutzung einen womöglich dringend benötigten Zwischenauszug anzufordern. Leider erkennen auch Apps und Programme die Freischaltung elektronischer Auszüge und schalten dieses Feature manchmal ohne Rückfrage aktiv und holen sich je nach Einstellung die Auszüge bei jedem Abruf ab. Die App „weiß“ ja nichts von der automatischen Zustellung.

Da es nur einen Originalauszug geben kann, kann der Postkorbdienst am Monatsende nur noch den Rest der Umsatzdaten in die PDF einstellen. So scheinen dort nur unvollständige Auszüge vorhanden zu sein und die Auszugs-Nummern haben Lücken.

Die „Zwischenauszüge“ findet man also in der App oder Anwendung oder man kann sie auch als Ersatz-PDF im Onlinebanking abrufen, aber Achtung: Im Onlinebanking sind sie nur 3-6 Monate vorhanden im Gegensatz zu den Postkorbauszügen.

So schaltet man die Funktion in GLS mBank (entsprechend subsembly Banking4i bzw. Banking4A) ab. Die Anleitung für iOS, also Banking4i und die entsprechende GLS mBank iPhone App steht unten im Kommentar).

Der Prozess hat sich seit dem Update geändert.

Wählen Sie in der Kontoübersicht das gewünschte Konto mit einem laaaaangen Fingerdruck an oder tippen Sie auf das Kontoinfo-Symbol rechts.

Im nächsten Bild sehen Sie sehr präsent den QR-Code Ihres Kontos und weitere Kontoinformationen.

Wählen Sie unten über das „Zahnradsymbol“ die Kontoeinstellungen.

Wählen Sie „Rundruf“.

Deaktivieren Sie die elektronische Auszüge, wenn Sie die Funktion abschalten wollen, bei der Postkorbnutzung halte ich das für sinnvoller.


Wenn Sie den Abruf-Zyklus umstellen wollen:

Prüfen Sie die Einträge zu E-Kontoauszüge, vermutlich steht die Einstellung auf immer.

Wählen Sie hier die gewünschte Einstellung für E-Kontoauszüge, für Postkorb-Konten halte ich die Abschaltung für die einzig vernünftige Option (siehe oben) und wählen Sie oben „Speichern“.

Die Steuerung können Sie nur beeinflussen, wenn E-Kontoauszüge aktiviert sind (siehe oben).

Lesen Sie hier: Wo legt GLS mBank/Banking4i oder Banking4A die PDF-Dateien ab?

Dieser Beitrag ist eher eine Gedächtnisstütze für mich selbst, aber womöglich hilft er anderen ja auch.

Es um die Probleme von Chipkartenlesern, die per USB an den Rechner angeschlossen werden.

„Früher“ wurden diese Leser meist per CTAPI-Schnittstelle angesprochen, diese hat sich aber inzwischen geändert.

Aktuelle Kartenleser laufen wohl nun nicht mehr direkt mit CTAPI-Treibern, sondern die Befehle werden meines Wissens seit einigen Jahren über den Treiber der PC/SC-Schnittstelle simuliert. Viele ZV-Programme (z.B. Profi cash und die VR-NetWorld Software) bieten den Wechsel auf PC/SC inzwischen an.
Anscheinend haben die letzten  von Microsoft verteilten Updates bei einigen Usern für neue Schwierigkeiten gesorgt.

Kartenleser integrieren sich häufig in die Anmeldung am Rechner und in Netzwerke. Offensichtlich versuchen auch einige Programme (DATEV?, Signatursorftware?, Fahrtenschreiber?) eine Art Alleinherrscheranspruch auf die Hardware auszuüben.

Banken können entsprechend bei der Einrichtung und Wartung kaum helfen und ich übernehme auch keine Haftung für die Richtigkeit und „Folgeschäden“.

Ich empfehle daher jedem, der sich hier überfordert fühlt und auf größere Probleme stößt, mit einem Fachmenschen zu sprechen, der Ahnung von Hardware und Treibern hat. Ich werde hier an eine Art Link- und Tippliste arbeiten, um Material für Recherchen und Diagnosen zusammenzustellen. Alle Angaben ohne Gewähr und Anwendung auf eigene Gefahr:

http://www.onlinebanking-forum.de/forum/topic.php?t=20296

Das folgende funktioniert nicht bei allen Systemen und sollte nur durchgeführt werden, wenn keine Geräte für die Anmeldung verwendet werden:

Startsymbol meist unten links:
Ausführen gpedit.msc eingeben und bestätigen
Computerkonfiguation
Administrative Vorlagen
Windows-Komponenten
Smartcard
Smartcard-Plug & Play Dienst deaktivieren.

Quelle und den weiteren Tipp, dies als Admin durchzuführen:

http://www.onlinebanking-forum.de/forum/topic.php?t=20296