Wenn sich Ihre Software nach einer Aktualisierung weigert, z.b. Lastschriften zu senden oder Sie erhalten Fehlerhinweise bei der Erfassung, dass die Auftragsart für Ihr Konto nicht freigeschaltet ist, dann kann dies an einer alten, nicht mehr aktuellen oder fehlerhaften BPD/UPD-Zuordnung liegen.

Dies kann unter Umständen auftreten, wenn Sie alte, nicht aktuelle Bankverbindungen in Ihrer Zahlungsverkehrs-Software haben, womöglich sogar von anderen Usern der Software.

Prüfen Sie, ob diese Zugänge noch funktionieren und aktualisieren Sie diese. Bei GLS eBank (windata) finden Sie den Eintrag unter Stammdaten/Administrator für FinTS/HBCI.

Wenn Sie den Zugang nicht mehr verwenden, löschen Sie – nach einem Backup Ihrer Daten – den Eintrag aus Ihrer Softwaredatenbank. Aktualisieren Sie die Bank- und Userparameterdaten, in den meisten Programmen gibt es dazu das Menü oder den Button „synchronisieren“.

Schlägt die Synchronisierung des Zugangs mit Fehlermeldungen vom Server fehl (4 stellige Fehlercodes), sollten Sie dieses lesen, aber wahrscheinich müssen Sie sich mit der Bank in Verbindung setzen und Ihre Zugangsdaten abgleichen.

Prüfen Sie nun, ob die Auftragsarten wieder funktionieren.

 

Suchwort #zeit7

Unter Windows 7 ist die Zeiteinstellung am einfachsten über die Suchen-Funktion erreichbar. Geben Sie einfach „zeit“ als Suchwort an.

 

Und wählen Sie unter Systemsteuerung „Zeitzone ändern“ aus.

 

 

Kontrollieren Sie die Einstellungen. In Deutschland sollte UTC+1 eingestellt sein.

Die Internetzeit wird von den Browsern zum Prüfen der sogenannten Sessions verwendet

Die angezeigte Zeit muss nicht korrekt sein, wenn z.B. die Sommerzeiteinstellung nicht stimmt.

 

Hier habe ich den Server 3 ptbtime3.ptb.de der technischen Physikalisch Technischen Bundesanstalt eingestellt, die auch für das „Atomuhr-Zeitfunksignal“ sorgt.

 

Mit Klick auf „Jetzt aktualisieren“ kann man die Verbindung testen.

Nach längerer Zeit trudelte heute Nacht ein vermeintliche Anwalts-Mail ein, deren Anhang weder der Maildienst gmx, noch eein Virenscanner bei virustotal.com  als Schadsoftware einstufte.

Die Datei im Anhang war 2x gezippt, so dass in der ersten Kontrolle die enthaltene ausführbare com Datei nicht auffallen würde. Dass es sich um Schadsoftware handeln muss, würde ich schon aufgrund der Uhrzeit vermuten, ein Anwalt würde sicherlich kaum eine Mail senden und wenn dann sicherlich nicht um 2.45 Uhr am Samstag.

Hier der Text:

Sehr geehrte/r Raimund Sichmann,

bedauerlicherweise mussten wir feststellen, dass die Aufforderung. 788055959 bisher ohne Reaktion Ihrerseits blieb. Nun gewähren wir Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit, den ausstehenden Betrag unseren Mandanten OnlinePayment GmbH zu begleichen.

Aufgrund des bestehenden Zahlungsausstands sind Sie gezwungen zuzüglich, die durch unsere Beauftragung entstandene Kosten von 62,89 Euro zu bezahlen. Bei Rückfragen oder Reklamationen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb von drei Werktagen. Um weitete Mahnkosten zu vermeiden, bitten wir Sie den ausstehenden Betrag auf unser Konto zu überweisen. Berücksichtigt wurden alle Buchungseingänge bis zum 23.03.2017.

Ihre Personalien:

Raimund Sichmann
[Adressdaten entfernt]

Überweisen Sie den fälligen Betrag unter Angaben der Rechnungsnummer so rechtzeitig, dass dieser spätes tens zum 30.03.2017 auf unserem Konto eingeht. Können wird bis zum genannten Datum keine Überweisung verbuchen, sind wir gezwungen unsere Forderung an ein Inkasso zu übergeben. Alle damit verbundenen Zusatzkosten werden Sie tragen müssen.

Die vollständige Kostenaufstellung Nr. 788055959, der Sie alle Einzelpositionen entnehmen können, ist beigefügt.

Mit verbindlichen Grüßen

Rechtsanwalt Marco von Cili

Wenn die Server-Zertifikate ausgetauscht werden, müssen die Sicherheitseinrichtungen der Zahlungsverkehrs-Programme auf dem aktuellen Stand sein.

Programme, die die Zertifikate selbt verwalten, benötigen dann den aktuellen Softwaresstand. Das sind aus dem Genobereich beispielsweise die VR-NetWorld Software (6.x) und Profi cash (11.xx) , aus dem Sparkassenbereich SFIRM und Starmoney.

Andere Programme arbeiten mit der Verschlüsselung des Betriebssystems (z.B. windata, GLS eBank, Banking4..) und benötigen von dieser Seite den aktuellen Softwarestand.

Die wichtigsten Änderungen betreffen in meinen Augen die Termine der Lastschriftverarbeitung und der Sequenzen, das hatte ich hier geschrieben.

Einige weitere Veränderungen möchte ich nicht unter den Tisch fallen lassen.

Detailinfos: www.europeanpaymentscouncil.eu/index.cfm/knowledge-bank

Die Mandatsreferenz <MndtId> darf nun unter pain.008.001.02.xsd auch Leerzeichen enthalten. Es empfiehlt sich jedoch, Leerzeichen in der Mandatsreferenz zu vermeiden, da das elektronische Mandat mit dem schriftlichen Mandat übereinstimmen muss und auch kontrollierbar sein sollte.
Mandatsänderungskennzeichnung „SMNDA“ bedeutet jetzt „Same Mandate New Debtor Account“
Eine Änderung der Zahlungspflichtigen-Kontoverbindung muss in der Folgelastschrift  mitgeteilt werden und dies auch innerhalb der Bank. Bisher unterschieden, ob der Zahlungspflichtige innerhalb der gleichen Bank ein ein anderes Konto verwendet oder ob er komplett die Bank gewechselt hatte.
Wenn sich die Zahlungspflichtigen-IBAN ändert, wird aufgrund der optionalen Mitgabe eines BIC das Mandatsänderungskennzeichen SMNDA (Same Mandate New Debtor Agent) grundsätzlich immer in „Same Mandate New Debtor Account“ umbenannt. Diese Angabe darf nicht mehr bei der ursprünglichen Zahlerbank unter <OrgnlDbtrAgt> erfolgen. Dafür kann aber optional ein Original Debtor Agent BIC mitgegeben werden. Es darf nur eines der 3 Felder Original Debtor Account Other/ID mit „SMNDA“ (empfohlen) Original Debtor Account IBAN oder Original Debtor Agent BIC belegt werden.
weitere SEPA-Änderungen:

Scheckformulare mit Kontonummer und BLZ dürfen nur noch aufgebraucht werden, sie werden nicht mehr von den Banken zur Vergügung gestellt. Viele Banken ändern daher auch ihre Bestellprozesse.

Nationale Schecks werden ab 21. November 2016 im Interbankenformat als XML-Daten über das SEPA Clearingverfahren der Bundesbank ausgetauscht.
Die Umsatzinformationen in CAMT 052/053 werden angepasst: In den Transaction Details (TxDtls) werden die Referenz-Felder (<Refs>) bei Scheckbuchungen neu belegt:
<EndToEndId> Das Feld enthält den Text „SCHECK-NR. „, gefolgt von der Schecknummer.
<TxId> In den ersten 12 Stellen steht hier die ISE/BSE-Referenz.
<ChqNb> Schecknummer
Einige GVCs (Geschäftsvorfallcodes, Felds C7a) ändern sich im DTI (MT94x):
101 (Debitorisch): Inhaberscheck
102 (Debitorisch): Orderscheck
103 (Debitorisch): Reisescheck
111 (Debitorisch): Rückrechung von Schecks
122 (Debitorisch): Währungsscheck auf EURO
170 (Creditorisch): Gutschrift aus Scheckeinreichung
183 (Creditorisch): Scheckrückgabe (neu, bisher 941/0)
Schrägstriche („Slashes“) im Zeichensatz UTF-8
Referenzen, Nachrichten und Kennungen dürfen weder mit einem „/“ beginnen oder enden, zwei Schrägstriche hintereinander „//“ dürfen nicht verwendet werden.
letzte Änderung: 17.11.2016

Die Deutsche Bank hat nach sehr kurzer Vorwarnzeit das Verschlüsselungs-Zertifikat zu ihrem FinTS-PIN&TAN-Server geändert, HBCI mit Signaturdatei oder mit Signatur-Chipkarte sind nicht betroffen.

Programme, die die Zertifikate selbst verwalten, benötigen eine Update, bzw. die neue Zertifikatsdatei, dazu gehören auch Starmoney und SFirm.

Das sind bei den genossenschaftlichen Programmen:

  • VR-NetWorld Software
  • Profi cash

Für die aktuelle VR-NetWorld Software steht seit dem 15.11. das Update 6.20 Build 21 zur Verfügung. Die Version 5 ist abgekündigt und erhält keine Updates mehr.

Bei älteren Programmen muss die Zertifikatsdatei manuell ausgetauscht werden, die nötige Datei kann über die lizenzgebende Bank und muss manuell eingespielt werden.

Programme, z.B. Hibiscus, GLS eBank (windata), Lexware, Wiso, etc., die das Betriebssystem für die Verschlüsselung und Zertifikatsverwaltung nutzen, benötigen ein Betriebssystem auf dem aktuellen Stand und mit korrekter Uhrzeit und Datum.

zuletzt ergänzt: 05.11.2016

Die veralteten Versionen der VR-NetWorld Software 5.x und Profi cash 10.x erhalten keine Updates mehr, kennen deshalb auch die neue URL der Sparkassen und DKB nicht und können sich nicht automatisch umstellen. Die Sparkassen warnen seit Monaten vor der Abschaltung des alten Zuganges, haben es aber leider versäumt, die Änderungsfunktionen des HBCI-Standards am Server zu programmieren.

Eine Fehlermeldung seit dem 03. November sieht womöglich so aus (Quelle)

HNHBK:1:3+000000000144+220+unbekannt+1+unbekannt:1′
HIRMG:2:2+9050::PinTanJ2EE HBCI-System nicht erreichbar+9800::Dialog abgebrochen‘
HNHBS:3:1+1′
HIRMG;9800;“Dialog abgebrochen“
Für andere Programme empfehle ich den Thread hier im Onlinebanking-Forum und das jeweilige Unterforum.
Was muss geändert werden?
Die FinTS/HBCI-Version muss auf 3.0 eingestellt werden und die URL muss angepasst werden. Die alten Berechtigungen (aus BPD und UPD) müssen gelöscht werden oder aktualisiert werden.

Ich empfehle den Wechsel auf eine aktuelle Programm-Version, die alten Versionen erhalten keinen Support mehr seitens der Hersteller. In den neuen Versionen sollte ein manueller Wechsel nicht nötig sein, ggf. muss der  Datenbestand nur mehrfach aktualisiert und das Programm neu gestartet werden. Da allerdings bei einigen Banken ein Lizenzwechsel nötig ist, ist dies nicht für alle eine Option. Kundinnen und Kunden der GLS Bank erhalten die neuen Lizenzen hier.

In jedem Fall: Erstellen Sie vor dem Umstellen ein frisches Backup und zwar in jeder Firma/Mandanten, falls Sie mehrere aktiv nutzen.

Wie wird dies in der VR-World Software 5.22 eingestellt?
  1. Die alte BPD muss gelöscht werden, dies finden Sie unter „Extras“ (siehe unten). Wählen Sie das betroffene Kreditinstitut aus und bestätigen Sie die Sicherheitsabfrage.
  2. Im nächsten Schritt muss die URL des Bankzuganges geändert werden. Wählen Sie Stammdaten/Bankverbindung und klicken Sie den Eintrag mit der rechten Maustaste an. Wählen Sie im Kontextmenü „Bearbeiten“ aus und stellen Sie die Adresse um. Die Datenbank in der Bankenliste auf hbci-zka.de sollte die richtige URL enthalten.
  3. Abschließend muss der Zugang synchronisiert werden, als HBCI-Version ist dann FinTS 3.0 anzuwählen.

vrnws_bankparameterdaten_anzeigen

vrnws_bankparameterdaten_loeschen

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Da es bald selbstfahrende Autos und Selfiedrohnen gibt, scheint es logisch, dass meine Mailadressen auch an Gewinnspielen teilnehmen 😉

Immerhin ist klar, woher die Daten stammen

Sehr geehrter Herr Sichmann,

Wir freuen uns Ihnen heute mitteilen zu dürfen, dass Ihre E-Mail-Adresse: info@onlinebanking-forum.de  Euro 4.330,000 gewonnen hat. Das ergaben die Ergebnisse vom 07. September 2016 des annual EUROMILLIONES INTERNATIONAL LOTTERIE Fordern Programm Gewinn Förderprogramm von 10. September 2016, kostenlose Teilnahme  gefördert durch Förderprogramm Konsortium und Software-Unternehmen, was bedeutet, Lottoscheine wurden nicht verkauft sondern gesponsert.
Für weitere Informationen Ihres Gewinnanspruchs kontaktieren Sie direkt unsere Lotto Zentrale und nennen uns einfach Ihre Ihrer Gewinnerdaten und Ihre gewinnende E-Mail Adresse.

Ihre Gewinnerdaten Einzelheiten.
Ref Nº: DBS/VE/0999/171
Batch Nº: ESP/2016-19EU
E-Mail Adresse: info@onlinebanking-forum.de

INTERNATIONAL LOTTERY COMMISSION
C\ San Vicente Paul 11 EOD
28007 Madrid España
Tel: +34 632 375 562
Email:  laroyalseguros@gmx.es

Bitte denken sie daran jeder gewinnanspruch muss bis zum 30.09.2016 Angemeldete sein. Jeder nicht angemeldet Gewinnanspruch verfallt und geht zuruck an das MINISTERIO DE ECONOMIA Y HACIENDA. Bitte denken sie auch daran das 5% ihres gewinnes an die sicherheitsfirma LA ROYAL SEGUROS S.A geht. Der 5% sind erst nach erhalt des gewinnes fallig da der gewinn in ihren namen versichert ist.

Mit freundlichen Gruessen
Juan Gomez Vaquero

©2016 Euromillion Incorporation HEAD, ONLINE LOTTERY DEPARTMENT Der Euro Millions LOTTERY PROMOTION

zuletzt aktualisiert: 07.01.2022
Suchwort #kartentausch

Aktuell Anfang 2022:
Die Fehlermeldung „Sperrung aufgrund zu vieler Falschsignaturen“ tritt auf, wenn nach dem Jahres- und Kartenwechsel noch mit einer alten Karte gearbeitet wird. Da die alte und neue Karte die gleiche Benutzerkennung, aber einen anderen Schlüssel haben, wird die neue Karte gesperrt. Die Karte ist nicht defekt, aber hier muss die Bank den Fehlerstatus löschen (Tipp für Kolleg*innen: FE 2070). Die Banksysteme erfüllen damit eine gesetzliche Anforderung (PSD2-Regulierung).


Mit dem genialen Chipcardmaster-Tool können Sie die Karte retten, wenn die Karte vorläufig gesperrt ist (3x falsche PIN) oder die Schlüsseleinreichung nicht funktioniert oder die Folgenummer der Karte fehlerhaft programmiert wurde.

https://vrkennung.de/?s=chipcardmaster&submit=Search


Die Fehlermeldung kann durchaus unterschiedlich sein. Es kann z.B. auch die Meldung: „Fehler bei der Authentifizierung der Chipkarte“ ausgegeben werden (hier im Beispiel Banking4).

 

Diese Anleitung ist für Karten mit Nutzung der Signatur gedacht (USB-Leser, kein TAN-Verfahren, Aufträge werden mit PIN-Eingabe am USB-Leser freigegeben).

Kartenleser_120Beim Tausch der FinTS/HBCI-Kartengeneration muss die Software erkennen, dass die Karte neu ist und den neuen Schlüssel bei der Bank anmelden.

In den meisten Programmen ist es daher am sichersten, die Karte neu einzulesen oder einen sogenannten Medienwechsel durchzuführen.

gluehbirneSie machen keinen Fehler, wenn Sie die Karte erst neu in Ihrer Software anmelden, die Bankzuordnung zu den Konten vornehmen und den Zugang der alten Karte löschen. Erstellen Sie vorher immer ein Backup.

Einige detailliertere Anleitungen finden Sie am Ende dieser Seite.

 

Achtung, ein Fehler in einigen Programmen macht die Karten unbrauchbar!

Sie sind eventuell betroffen, wenn Sie die Fehlermeldung „Kundenschlüssel nicht mehr gültig“ erhalten. Lesen Sie hier.

 

Wichtig
Erstellen Sie aber immer eine Datensicherung Ihrer Datenbestände vor Änderungen an Ihren Zugängen.
In jedem Fall ist die PIN neu, behalten Sie also unbedingt Ihren PIN (bis zur Änderung) und erst Recht Ihren PUK-Brief!

Die Einreichung eines INI-Briefes ist nicht nötig bei Karten, die Ihren Namen tragen (RDH7-Karten), auch wenn Ihre Software dies anbietet. (Info zur basic-Karte, Info zur personalisierten Karte)
Wenn die Karte in der Bank freigeschaltet wurde, ist die Karte sofort einsatzfähig.

Die Eintragung und Ergänzung einer Kunden-ID (VR-NetKey/VR-Kennung) ist nicht nötig, sollte Ihre Software auf dem Inhalt eines zweiten Feldes bestehen, dann tragen Sie einfach die Benutzerkennung ein.


Die schnelle Hilfe zur Neueinrichtung:

  1. erledigen Sie rechtzeitig vor dem Umstellungstermin noch offene Aufträge
  2. Datensicherung (Backup) erstellen
  3. Je nach Software: Anmelden mit den richtigen Berechtigungen (Profi cash Benutzer)
  4. Menü zur Bankzugangseinrichtung: Neuen Bankkontakt anlegen oder Zugangswechsel/Medienwechsel
  5. Chipkarte auslesen (falls gefragt wird: Die Karte hat RDH-7, HBCI-Version FinTS 3.0)
  6. ggf. Kontozuordnung und Funktion prüfen
  7. alten Bankzugang ggf. löschen
  8. PIN der neuen Karte ändern

Bei Fehlern:

Bei PIN-Fehlern: Sie können nicht Ihre alte PIN verwenden, die Karte hat eine neue. Sie erhalten einen PIN-Brief und einen PUK-Brief, um die Karte wieder reparieren zu können.

Fehlen Konten, gibt es z.B. Berechtigungsfehler, dann prüfen Sie zuerst, ob die neue Karte bei allen Ihren Konten richtig eingetragen ist. Das Feld Benutzerkennung (672..) darf nicht geändert sein. Vergleichen Sie auch die BLZ etc.

Stimmt hier alles, müssen Sie mit Ihrer Bank sprechen. Notieren Sie sich den Fehlertext (die Nummern reichen nicht!) aus dem Protokoll und bitten Sie den/die Ansprechpartner*in, die Karte auf Freigabe zu prüfen und ob SB-Verträge richtig mit der Karte verbunden ist und keine Kontenausschlüsse die Nutzung blockieren.
„Kundenschlüssel ist nicht mehr gültig (SCA 9330)“: Diese Fehlermeldung deutet darauf hin, dass die Benutzerkennung der alten Karte verwendet wurde oder dass Ihre Software einen Fehler hat. Lesen Sie bitte die Hinweise und Anleitungen durch. (siehe oben).



Alf Banco: In einer key.ini wird anscheinend die Benutzerkennung gespeichert. Benennen Sie die key.ini um, sie wird neu angelegt. Sprechen Sie mit dem Support.


detailliertere Anleitungen für den Kartentausch:

kalender_21_3dZum 21.November 2016 entfällt die bisher in Deutschland und Österreich genutzte Euro-Eil-Lastschrift (COR1) im Interbankenverkehr, weil die Vorlagefrist einer „normalen“ CORE Lastschrift für alle Sequenzen im ganzen SEPA-Raum nur noch 1 Tag (D-1) beträgt. Auch die Sequenzen (erstmalig, wiederholter Einzug..) entfallen in den Übertragungen zwischen den Zahlungsdienstleistern. Bei nahezu allen Banken ändern sich dadurch auch die Einreichungsfristen und verkürzen sich entsprechend.

Die Verarbeitung wird dadurch für alle Beteiligten einfacher, die komplexen Berechnungen und die Aufsplittung in diverse „sortenreine“ Pakete kann entfallen.

Da vermutlich nicht alle Programme direkt zum Starttermin umgestellt und aktualisiert sein werden, wird zumindest bei den genossenschaftlichen Banken eine Konvertierung der überflüssig gewordenen COR1-Aufträge erfolgen, d.h. die Aufträge können vorerst noch in den alten Formaten erfolgen.

Das heißt aber nicht, dass die Fälligkeiten in den Banksystemen verändert werden – diese sind mit den Zahlungspflichtigen vereinbart worden. Der beauftragte Termin bleibt bestehen, nur das Format der Datenübertragung und der Termin der spätest möglichen Einreichung wird geändert.

Updates?

Es ist trotz allem sinnvoll, sich zu vergewissern, ob die eingesetzte Software mit den neuen Möglichkeiten umgehen kann, weil z.B. Termine anders verwaltet und kommuniziert werden können/müssen oder Einzüge aus dem Ausland nicht mit verkürzter Einreichungszeit möglich sind.

Da auch die Aufsplittung in unterschiedliche Pakete entfallen kann, können mehr Buchungen in Sammelbuchungen zusammengefasst werden, was Kontokosten sparen kann. Manuell kann man dies durch Umstellen auch der erstmaligen Buchungen auf „wiederkehrend“ (RCUR) erreichen.

In Kurzform:

  • Vorlagefrist generell nur noch 1 Tag im ganzen SEPA-Raum
  • Der Unterschied zwischen erstmaligem (FRST) und wiederholtem Einzug (RCUR) entfällt
  • Euro-Eil-Lastschriften (COR1) entfallen
  • Genobanken und die meisten Sparkassen konvertieren
  • Fälligkeit bleibt erhalten
  • ggf. alle Aufträge auf wiederkehrend/RCUR einstellen.