Bei genossenschaftlichen Banken (VR-Banken und GLS):
Wahrscheinlich fehlt ein gültiges TAN-Verfahren am eingerichteten Zugang.

In Zukunft wird auch für den Abruf von Kontodaten / Umsätze eine TAN nötig sein. Die Banken dürfen zwar Ausnahmen aktivieren, aber spätestens alle 90 Tage muss zusätzlich zur PIN auch eine TAN eingegeben werden.

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