Freitag der 13. und spätestens morgen wird PSD2 bei allen Banken Pflicht…

Folgendes ist oder wird wichtig, wenn man eine App oder Zahlungsverkehrssoftware einsetzt.

PIN & TAN:

Wer diese Art Zugang nutzt, benötigt eine Software, die die neuen „Befehle“ beherrscht, also TAN dann abfragt, wenn die Bank diese benötigt. Das können weitestgehend nur frisch aktualisierte Versionen, also Programme, die noch in der Wartung sind. Es müssen „erlaubte“ Verfahren sein. Und man muss auch überhaupt ein freigeschaltetes TAN-Medium haben, sonst kann es nicht funktionieren.

nicht mehr erlaubt: TAN-Listen

Geduldet: mobileTAN (SMS), ist/wird aber bei einigen Banken bereits abgeschaltet
gesicherte Verfahren: Push-TAN (App oder auch Hardware), ChipTAN/Sm@rtTAN (Chipkarte erzeugt die TAN),

HBCI-Signaturdatei und -Chipkarte:

Diese Zugänge erfüllen bereits die Bedingungen der neuen Richtlinien. Aber es gibt bei einigen Bankengruppen Änderungen bei der Verschlüsselung. Es wird vom potentiell unsichereren RDH auf RAH gewechselt. Zum Teil sind sogar neue Karten nötig, obwohl dies gar nicht nötig wäre, weil die aktuellen Chipkarten dafür genutzt werden könnten. Einige Banken verabschieden sich bei der Gelegenheit ganz von der Signaturdatei, die nicht an Software oder den Rechner gebunden ist, also kopiert werden kann.


Allgemeine Tipps, falls Probleme auftreten:

  • Backup erstellen
  • täglich auf Updates prüfen. Die Software sollte einen Stand August/September 2019 haben.
  • Bankzugänge synchronisieren und ggf. neu einrichten.
  • Bei einigen Programmen Bankparameterdaten aktualisieren oder initialisieren.

Einige Banken scheinen noch zu „basteln“, bzw. die Systeme arbeiten noch nicht stabil.


Was ist jetzt normal?

ZV-Programme und Apps: Updates, Updates, Updates…

TAN-lose Buchungen dürfen für Umbuchungen und Buchungen auf sogenannte Referenzkonten genutzt werden. Auch geringe Summen (30,00 Euro) können vereinfacht freigegeben werden, z.B. auch bei kontaktlosen Kartenzahlungen ohne PIN-Eingabe. Maximal 5x hintereinander am Tag ist das erlaubt.

Umsatzabruf und Anmeldung mit TAN
Umsatzabrufe, die mehr als 90 Tagen abrufen, erfordern bei diesem Verfahren in jedem Fall eine TAN. Eigentlich muss diese jedes Mal eingegeben werden, aber die Banken dürfen dies auf 90 Tage ausdehnen.

Anmeldung mit TAN: Darf auch auf 90 Tage ausgedehnt werden, dann reicht die PIN.

 

Mit der nächsten Phase der Umsetzung der PSD2 wird man als Homebanking-User mit einem PIN & TAN Zugang nun häufiger mit einer TAN-Abfrage an „ungewohnten Stellen“ konfrontiert werden. Gleichzeitig ermöglicht die Regelung aber auch den TAN-Verzicht bei risikoarmen Buchungen, also z.B. Umbuchungen auf die eigenen Sparkonten oder bei geringen Summen.

Man kann viel über Sicherheit und Vor- und Nachteile diskutieren, daran vorbei kommt man jedenfalls nicht.

Denn wer trotzig der TAN-Eingabeaufforderung nicht nachkommt, sperrt nach wenigen Abfragen ohne Antwort vorläufig den Zugang! Der Zugang muss wieder freigeschaltet werden, unter Umständen muss man sogar einen Freischaltbrief abwarten, der bei den meisten Genossenschaftsbanken erst in der Nachtverarbeitung erstellt wird und am nächsten Arbeitstag auf den Postweg gebracht werden kann.

Wann wird denn nun üblicherweise beim Abruf der Umsätze nach einer TAN gefragt?

In jedem Fall müssen alle Banken eine TAN abrufen, wenn Kontoumsätze >90 Tage abgerufen werden. Das gilt für Zahlungskonten, das sind also in der Regel Girokonten und Tagesgeldkonten.

Dann merkt sich aber die Bank die Autorisierung und fordert die nächste TAN wieder frühestens nach 90 Tagen an. Damit ist auch klar, dass dies nicht pro Softwareinstallation gilt, sondern pro Zugang. Eine signifikante Sicherheitsverbesserung ist dies also nicht.

Dieses Vorgehen dürfte für die meisten Banken und Zugänge zutreffen, denn kaum eine Bank wird die Nerven ihrer Kundschaft über Gebühr strapazieren wollen. Man kann diese Option aber abschalten lassen. Empfehlen würde ich dieses aber nur unter bestimmten Ausnahmen, bei echten Gründen zur Paranoia würde ich unbedingt empfehlen, das Verfahren zu wechseln.

 

Nerv – und Stolperstellen:

Die Abfrage „alles was da ist“ erfordert auch eine TAN-Bestätigung. Merkt sich z.B. eine App nicht den letzten erfolgreichen Abruf, dann wird bei jeder Nutzung oder auch automtischem Abruf eine TAN nötig werden.

Programme, die die FinTS/HBCI-Schnittstelle nutzen, erhalten beim Abrufen der Userparameterdaten (UPD) Informationen, ob neue Kontoumsätze vorliegen. Das kann helfen, unnötige Abrufe zu ersparen, sofern die Software/App diese Daten interpretieren kann.

Handlungsbedarf bei den Programmierern

Die früher hilfreiche Abfrage-Methode: „gibt mir die Umsatzdaten seit dem letzten Buchungstag“ ist nicht mehr „angenehm“. Jetzt ist es besser, wenn die Software in der eigenen Datenbank nach dem letzten erfolgreichen Abruftermin schaut, nach der Methode: Ich hab am 01. schon erfolglos nach Umsatzdaten gefragt, gibt es seitdem etwas neues?

Die Erstanmeldung mit einem „jungfräulichen“ VR-NetKey und neu freigeschaltetem mobileTAN erfolgt in Kurzform so:

  • Anmeldung im Onlinebanking mit VR-NetKey und Start-PIN
  • Freischaltung der Telefonnummer für das mobileTAN-Verfahren anhand des Freischaltcodes
  • Vergabe der eigenen PIN

Bitte starten Sie im „normalen“ Onlinebanking der Bank, also nicht im Erweiterten Onlinebanking („Business“). Wählen Sie dies am besten über die Bank-Hauptadresse an und gehen Sie nicht über google oder ein Lesezeichen („Google ist NICHT das Internet!“).

Geben Sie dort Ihren VR-NetKey ein, eine rein numerische Zahl.

Im folgenden habe ich die Texte in aubergine? eingefärbt, damit man die Bemerkungen besser von den Screenshots unterscheiden kann.

Der nächste Schritt ist im alten System mit VR-Kennung nicht vorgesehen gewesen: Die Freischaltung der Telefonnummer (bzw. bei der TAN-App SecureGo (Push-TAN). Durch den getrennten Versand per Brief wird die Sicherheit weiter erhöht.

Ist die Telefonnummer noch nicht freigeschaltet, muss man den Freischaltcodebrief allerdings abwarten. Einige Banken geben den Freischaltbrief direkt am Schalter aus.

Der Code steht zusammen mit dem dazugehörigen VR-NetKey im Schreiben der Bank.

Beachten Sie insbesodere Groß- und Kleinschrift des Codes. Übliche Stolperstellen sind „Oh“ und „Null“, „kleine L“ und „eins“.

Die Sonderbedingungen einfach anzuhaken, reicht nicht (!) aus, Sie müssen den dahinterliegenden Link anklicken und sollen die Sonderbedingungen wirklich lesen. Haken Sie das Feld nur an, erscheint oben diese Fehlermeldung.

Also bitte auf den Link klicken, sonst geht es nicht weiter.

Wählen Sie dann „Eingaben prüfen“ an.

 

Bitte prüfen Sie die angegebene Telefonnumer (steht auch im Schreiben). Wenn hier ein Erfassungsfehler passiert ist, erhält  jemand anders die SMS.

Die SMS mit der Transaktionsnummer (TAN) geben Sie zur Freischaltung ein. Bitte lesen Sie immer den Nachrichtentext. Die Sicherheit des Verfahrens hängt von dieser Kontrolle erheblich ab.

Die Freigabe wird bestätigt, jetzt kann es weiter gehen.

Vergeben Sie Ihre eigene PIN anhand der Regeln. Meine Empfehlung: Sie sollte einfach genug sein, dass man sich diese merken kann. Eine komplizierte PIN, wie sie für andere Zugänge empfohlen wird, ist nicht nötig, denn der Bankzugang wird nach drei Fehlerversuchen vorläufig und nach 9 Fehlversuchen endgültig gesperrt.

Beachten Sie die Regeln zu den Sonderzeichen. Wenn Sie später eine App oder ZV-Software verwenden möchten: Einige Programme haben Schwierigkeiten mit Sonderzeichen. Sollten hier Probleme auftreten, können Sie die PIN später noch ändern.

Geben Sie zuerst die PIN aus dem Brief ein und dann jeweils die gewünschte, selbst ausgedachte PIN. Es ist in Ordnung, wenn Sie diese PIN notieren, sofern niemand an die Notizen heran kommen kann. Sie sollte aber merkbar sein. Speichern Sie die PIN aber bitte nicht im Browser, die Daten können ausgelesen werden.

Mit der TAN aus der SMS bestätigen Sie die PIN-Vergabe.

 

Tipp: Vergeben Sie zuerst einen Alias, damit Sie sich nicht den VR-NetKey merken müssen.

 

Unter „Service“ finden Sie das Menü.

Wer viele Buchungen mit der Signaturfunktion eines Chipkartenlesers macht, möchte wommöglich nicht jede Buchung und jede Empfänger-IBAN einzeln am Kartenleser kontrollieren und mit OK bestätigen. Ich halte das Verfahren zwar für das sicherste und auch noch komfortabler als die TAN-Techniken, aber in Firmen mit gut abgesicherter IT wird das schon sehr lästig. Die Sicherheit wird dann auch nicht besser, wenn man sich das OK-Durchklicken einfach angewöhnt.

Mit Umstellung des Systems der Genossenschaftsbanken wird die Secoderfunktion automatisch aktiv (siehe hier).

In windata und sicherlich auch in allen Programmen, die auf der ddbac Lösung von b+s basieren, das düften Quicken/Lexware und buhl-Produkte (Wiso) sein,  lässt sich das Verfahren über die homebanking-Kontakte (de)-aktivieren.

In GLS eBank / windata gehen Sie bitte so vor:

Starten Sie den Administrator für FinTS/HBCI über Stammdaten:

Markieren Sie den Chipkarteneintrag und wählen Sie „Bearbeiten“.

Klicken Sie auf „Sicherheitsverfahren auswählen“ …

 

 

… und stellen Sie dort auf das gewünscht Verfahren um. „Secoder“ kennzeichnet die aufwändigere, aber sicherere Kontrollmöglichkeit im Display des Chipkartenlesers.

Bestätigen Sie mit „Weiter“.

Der Zugang wird synchronisiert.

 

Schließen Sie mit „Fertig stellen“ ab.

 

Beenden Sie anschießend die Homebanking-Kontakte.

 

Beim „Aktualisieren“ bzw. „Synchronisieren“ wird der Bankzugang mit dem Banksystem abgeglichen. Die Software lernt dadurch neue Berechtigungen und Freigaben kennen.

Löschen Sie am besten vorher alle Aufträge aus dem Ausgang, damit die Umstellung nicht blockiert wird. Ich würde zusätzlich eine Datensicherung empfehlen.

Klicken Sie in der Kontenliste auf ein Konto mit der rechten Maustaste (für Rechtshänder) (1). Wählen Sie im neuen Menü (Kontextmenü) „Details“ an.

 

 

Es sollte sich eine Karteikarte mit HBCI oder HBCI mit PIN/TAN anbieten.

Wählen Sie oben den Button „Aktualisieren“ an.

Danach sollte die Software die neuen Berechtigungen gelernt haben.

Wenn Sie Probleme erleben, können Sie auch über die Konto-Neueinrichtung gehen, dies funktionert seit Urzeiten in Starmoney auch mit widerspenstigen Kontozugängen.

Mit der PSD2 (Payment Services Directive 2) müssen Banken anderen Dienstleistern Zugriff auf die Kunden- und Kontendaten geben, sofern ihre Kunden*innen dies erlauben. Im Gegenzug werden diese Dienstleister ebenfalls reguliert, sie dürfen nicht einfach mehr die geheimen Zugangsdaten und die vorhandenen Schnittstellen (FinTS oder Webbanking) nutzen, bzw. aus der Sicht der Banken: missbrauchen. Wer sich für die Problemfeld interessiert, kann ja mal „Sofortüberweisung“ und „Kritik“ in den Lieblingssuchdienst eingeben.

Möglich ist dies natürlich nur mit einer entsprechenden Steuerung die sich bei Genossenschaftsbanken im Onlinebanking findet. Hier am Beispiel GLS Bank:

Klicken Sie auf „Service“ …

.. und dann auf Zugriffsverwaltung.

Es öffnet sich ein neues Menü mit mehreren Auswahlmöglichkeiten, hier im Design der GLS Bank.

 

Bei den Verfügbarkeits- und Kontoinformationsabfragen handelt es sich um Dienstleister, die mit den Kontodaten und Kontoständen z.B. Online-Shops versorgen oder einfach auch Dienstleistungen rund ums Geld anbieten. Am häufigsten dürften meiner Einschätzung nach hier Firmen anzutreffen sein, die z.B. regelmäßige Buchungen verwalten und optimieren, z.B. Versicherungen, Strom- und Gasverträge, Abo-Verwaltungen und ähnliches.

Dazu kann die Bonität beim Online-Einkauf einfacher geprüft werden, z.B. ob für den Shopbetreiber das Lastschriftverfahren ein großes Risiko darstellt (Verfügbarkeit) und auch ob die Versandadresse stimmt (Kontoinformation).

Bei Zahlungsauslösungen kann man im Nachinein die erteilten Freigaben kontrolieren, wo hat man über welchen Zahlungsdienstleister gezahlt. Hier sind dann Firmen wie klarna („Sofortüberweisung“) zu finden.

Leider kann ich kein Beispiel zeigen – als Berufsparanoiker versuche ich, genau solche Dienstleister zu vermeiden. Ich nutze Paydirekt und Giropay als Bankangebot selbst.

Übrigens: Paypal wird man hier nicht oder zumindest – noch nicht – finden, Paypal nutzt keine von der PSD2 regulierte Verbindung zum Bankkonto, sondern verwendet Lastschrift und Kreditkarte.

TAN-Abfragen

Bei der Abfrage von Daten und auch beim Auslösen einer Zahlung muss die Authorisierung mittels einer TAN erfolgen. Die Banken dürfen aber unter bestimmten Voraussetzungen darauf verzichten, also z.B. bei der Kontoabfrage den Zeitraum auf 90 Tage ausdehnen, bis wieder eine TAN nötig wird. Für Zahlungn in geringer Höhe gilt das genauso, die genauen Zahlen suche ich noch raus.

Wir sind ja „bereits“ in der Einführungsphase zur PSD2-Aktivierung und der Live-Test am offenen Konto hat schon begonnen. Das ermöglicht insbesondere den Dritt-Dienstleistern den Test mit Echtdaten. Bis zum 14.09. wird ja die Nutzung der FinTS/HBCI-Schnittstelle noch geduldet und nicht bestraft.

Das bedeutet aktuell:
Je nach Art des Abrufs von Kontoumsätzen wird nun eine TAN-Abfrage erzeugt. Eigentlich akut ab 11. September kann die Abfrage aber auch schon jetzt bei der Nutzung von App, ZV-Software und DIenstleister mit dem PIN&TAN-Zugang kommen.

Bei HBCI mit Signaturdatei oder -Chipkarte kommt das natürlich nicht. Die Software muss allerdings aktuell sein, siehe hier.

 

So schalten Sie das gewünschte Sm@rtTAN Verfahren (auch Chip-TAN genannt) ein und aktivieren den richtigen Lesertyp.

Diese Anleitung gilt für genossenschaftliche Banken mit Folgesystem (agree21). >>> wie kann man herausfinden, welches System die Bank nutzt?

Hier am Beispiel der GLS Bank:

Starten Sie im „normalen“ Onlinebanking.

Wählen Sie Service, TAN-Verwaltung aus.

 

Stellen Sie einmal die Karte ein, wenn Sie mehrere Bankkarten oder Onlinebanking-Karten besitzen.

Den Lesertyp stellen Sie über die Funktion am Leser ein, siehe Beschreibung.

Wenn Sie einen Photo-Leser einer Genossenschaftsbank besitzen, können Sie auch die Nummer 1A440882214B eintragen, das sollte passen.

 

Lesen Sie die Sonderbedingungen (1) und setzen Sie den Bestätigungshaken (2) und klicken Sie den Button „Eingaben prüfen“ an (3).

Das Verfahren muss mit einer TAN bestätigt werden.

„Zahlungspflichtig“ ist für Banken gedacht, die für diesen Zugang Geld berechnen. Ich kenne keine.

Am Ende sollten Sie eine Bestätigungsseite sehen.


Meine Empfehlung: Das bevorzugte Verfahren einstellen: Wählen Sie Service, My eBanking an…

…und dort können Sie das gewünschte Sm@rtTAN Verfahren voreinstellen.

Bei der manuellen Erfassung muss die Tastatur verwendet werden.


Wenn Sie mit einer Software arbeiten, sollten Sie dort Ihren Bankkontakt aktualisieren/synchronisieren.

Javascript hat – zu Recht! – den Ruf, gefährlich zu sein und der Missbrauch der Sprache gehört zu den häufigsten Techniken, um Schadsoftware einzuschleusen.

Die Programmiersprache ist aber inzwischen so immens wichtig für die Gestaltung moderner Webseiten geworden, dass nichtmal Mozilla in der Standardversion die Deaktivierung in der „normalen“ Userkonfiguration ermöglicht. Das Onlinebanking der Genossenschaftsbanken kann inzwischen nicht mehr ohne Javascript genutzt werden.

Möglich und meines Erachtens auch sinnvoll ist das gezielte Nachladen von Javascript von unsicheren oder ungewollten Servern durch Javascript-Blocker, z.B. Plugins wie Noscript. Plugins dieser Art können gezielt das Nachladen von Scripten von Servern steuern.

Es ergibt meines Erachtens keinen Sinn, Javascript bei den Seiten zu deaktivieren, denen man eh vertrauen muss, also z.B. den Bankseiten oder beim E-Mail Portal. Denn woher soll hier ein Schadscript kommen? Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass der Bankrechner gehackt wurde, dann wäre mir auch mit einem Scriptblocker schon nicht mehr geholfen. Ist mein Browser oder Betriebssystem unterwandert, nützt mir auch ein Scriptblocker nichts mehr, dann ist es eh zu spät.

Wichtig bei der Betrachtung ist: Man muss sich vergewissern, dass man mit dem richtigen Server verbunden ist, also die Zertifikate prüfen. Dazu finden sich Unmengen an Anleitungen im Internet.

zuletzt geändert 08.08.2019

Wenn die Anmeldung im Browserbanking als solche funktioniert, also VR-NetKey oder VR-Kennung bzw. Alias und PIN korrekt sind, dann fehlt eine Freischaltung oder Sie sind in der falschen Anmeldung Portal gelandet.

Für das spezielle „Erweiterte Onlinebanking“, vom Rechenzentrum eBanking Business Edition ist eine zusätzliche Freischaltung des Bankzuganges notwendig.

Am Beispiel der GLS Bank: Onlinebanking entspricht dem „normalen Onlinebanking“ mit Überweisungen etc. Für Firmen mit z.B. Gehaltsbuchungen über Service-Rechenzentren (DATEV) oder Datei-Upload benötigt das Konto eine spezielle Berechtigung, die im Banksystem gesetzt werden muss. Das kann aber jede Bank individuell einstellen.