Beim „Aktualisieren“ bzw. „Synchronisieren“ wird der Bankzugang mit dem Banksystem abgeglichen. Die Software lernt dadurch neue Berechtigungen und Freigaben kennen.

Löschen Sie am besten vorher alle Aufträge aus dem Ausgang, damit die Umstellung nicht blockiert wird. Ich würde zusätzlich eine Datensicherung empfehlen.

Klicken Sie in der Kontenliste auf ein Konto mit der rechten Maustaste (für Rechtshänder) (1). Wählen Sie im neuen Menü (Kontextmenü) „Details“ an.

 

 

Es sollte sich eine Karteikarte mit HBCI oder HBCI mit PIN/TAN anbieten.

Wählen Sie oben den Button „Aktualisieren“ an.

Danach sollte die Software die neuen Berechtigungen gelernt haben.

Wenn Sie Probleme erleben, können Sie auch über die Konto-Neueinrichtung gehen, dies funktionert seit Urzeiten in Starmoney auch mit widerspenstigen Kontozugängen.

Suchwort: #VRNWsync

Beim „Synchronisieren“ wird der Bankzugang mit dem Banksystem abgeglichen. Die Software lernt dadurch neue Berechtigungen und Freigaben kennen.

Klicken Sie auf „Stammdaten“ (1), dann auf „Bankverbindungen“ (2).

Klicken Sie mit der rechten Maustaste (für Rechtshänder) auf den Bankkontakt, den Sie aktualisieren wollen.

Es öffnet sich das sogenannte „Kontextmenü“. Wählen Sie hier „Synchronisieren“ aus und lassen Sie sich durch den Assistenten führen.


Hilft das nicht beim aktuellen Problem?

Wir probieren dann die Aktualisierung der Bankparameterdaten.

Sichern Sie zuerst die Daten

Wählen Sie dann  „Extras“, „Bankparameterdaten“ an.

Klicken Sie die „BPD löschen“ an. Markieren Sie Ihren Bankzugang.

Prüfen Sie genau, welchen Zugang Sie löschen und wählen Sie dann „BPD löschen“ an.

Bestätigen Sie dann mit „OK“ und führen Sie den Sync-Vorgang komplett neu durch (s.o.)


Immer noch keine Kontoberechtigungen?

Der Supervisor kann die Berechtigungen der User manuell anpassen und sollte dies prüfen. Menü über „Stammdaten“, „Benutzer“ erreichbar. Unter Umständen repariert auch ein Durchklicken einen Berechtigungsfehler in der Datenbank.


Geschäftsvorfälle: Bestimmte Aufträge können nicht gebucht werden, z.B. Kontoauszüge sind ausgegraut, Lastschriften können nicht verarbeitet werden.

Eventuell ist der sogenannte Geschäftsvorfall am Konto nicht richtig eingestellt: Mit der rechten Maustaste auf das betreffene Konto klicken und dann „Bearbeiten“ auswählen. In den Geschäftsvorfällen dann nachschauen, ob die Berechtigung nicht einfach deaktiviert wurde.

Diese Berechtigungen kann man auch nachprüfen, nach der Sync. (s.o.) sollte das korrekt eingestellt sein.

Mit der PSD2 (Payment Services Directive 2) müssen Banken anderen Dienstleistern Zugriff auf die Kunden- und Kontendaten geben, sofern ihre Kunden*innen dies erlauben. Im Gegenzug werden diese Dienstleister ebenfalls reguliert, sie dürfen nicht einfach mehr die geheimen Zugangsdaten und die vorhandenen Schnittstellen (FinTS oder Webbanking) nutzen, bzw. aus der Sicht der Banken: missbrauchen. Wer sich für die Problemfeld interessiert, kann ja mal „Sofortüberweisung“ und „Kritik“ in den Lieblingssuchdienst eingeben.

Möglich ist dies natürlich nur mit einer entsprechenden Steuerung die sich bei Genossenschaftsbanken im Onlinebanking findet. Hier am Beispiel GLS Bank:

Klicken Sie auf „Service“ …

.. und dann auf Zugriffsverwaltung.

Es öffnet sich ein neues Menü mit mehreren Auswahlmöglichkeiten, hier im Design der GLS Bank.

 

Bei den Verfügbarkeits- und Kontoinformationsabfragen handelt es sich um Dienstleister, die mit den Kontodaten und Kontoständen z.B. Online-Shops versorgen oder einfach auch Dienstleistungen rund ums Geld anbieten. Am häufigsten dürften meiner Einschätzung nach hier Firmen anzutreffen sein, die z.B. regelmäßige Buchungen verwalten und optimieren, z.B. Versicherungen, Strom- und Gasverträge, Abo-Verwaltungen und ähnliches.

Dazu kann die Bonität beim Online-Einkauf einfacher geprüft werden, z.B. ob für den Shopbetreiber das Lastschriftverfahren ein großes Risiko darstellt (Verfügbarkeit) und auch ob die Versandadresse stimmt (Kontoinformation).

Bei Zahlungsauslösungen kann man im Nachinein die erteilten Freigaben kontrolieren, wo hat man über welchen Zahlungsdienstleister gezahlt. Hier sind dann Firmen wie klarna („Sofortüberweisung“) zu finden.

Leider kann ich kein Beispiel zeigen – als Berufsparanoiker versuche ich, genau solche Dienstleister zu vermeiden. Ich nutze Paydirekt und Giropay als Bankangebot selbst.

Übrigens: Paypal wird man hier nicht oder zumindest – noch nicht – finden, Paypal nutzt keine von der PSD2 regulierte Verbindung zum Bankkonto, sondern verwendet Lastschrift und Kreditkarte.

TAN-Abfragen

Bei der Abfrage von Daten und auch beim Auslösen einer Zahlung muss die Authorisierung mittels einer TAN erfolgen. Die Banken dürfen aber unter bestimmten Voraussetzungen darauf verzichten, also z.B. bei der Kontoabfrage den Zeitraum auf 90 Tage ausdehnen, bis wieder eine TAN nötig wird. Für Zahlungn in geringer Höhe gilt das genauso, die genauen Zahlen suche ich noch raus.

Wir sind ja „bereits“ in der Einführungsphase zur PSD2-Aktivierung und der Live-Test am offenen Konto hat schon begonnen. Das ermöglicht insbesondere den Dritt-Dienstleistern den Test mit Echtdaten. Bis zum 14.09. wird ja die Nutzung der FinTS/HBCI-Schnittstelle noch geduldet und nicht bestraft.

Das bedeutet aktuell:
Je nach Art des Abrufs von Kontoumsätzen wird nun eine TAN-Abfrage erzeugt. Eigentlich akut ab 11. September kann die Abfrage aber auch schon jetzt bei der Nutzung von App, ZV-Software und DIenstleister mit dem PIN&TAN-Zugang kommen.

Bei HBCI mit Signaturdatei oder -Chipkarte kommt das natürlich nicht. Die Software muss allerdings aktuell sein, siehe hier.

 

Dass sich u.a. auch für Zahlungsverkehrssoftware mit FinTS/HBCI-Schnittstelle eine Verpflichtung zur Registrierung ergibt, scheint konsequent aus der Forderung nach Transparenz für den/die Bankkunden*innen hervorzugehen. Nur so kann seitens der Banken sichergestellt werden, dass die User den Einsatz ihrer Zugangsdaten nachprüfen können.

Seit kurzem erhalten daher veraltete ZV-Programme und Apps den folgenden Hinweis:

„3078 Software nicht als FinTS-Produkt registriert. Bitte an Hersteller wenden“

3xxx sind Hinweise, keine Fehler, die einen Abbruch anzeigen. Die Verarbeitung geht durchaus weiter. Programme, die nicht mit Hinweisen sauber umgehen können, kommen womöglich ins Stolpern. Hier sehe ich auch an anderer Stelle dringendsten Handlungsbedarf, denn wenn das schon nicht funktioniert, wird es mit dem zweiten Faktor zum Abholen von Umsatzdaten womöglich auch nicht umgesetzt sein.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (www.die-dk.de) hat eine Registrierungsmöglichkeit geschaffen, damit Entwickler sich die für ihre Programme nötigen Produktkeys besorgen können.

Infoseite und Formulare dazu: https://www.hbci-zka.de/register/prod_register.htm

So wie es aussieht, werden  unregistrierte Programme – also auch ältere Programmversionen – irgendwann nicht mehr genutzt werden können.

Man darf gespannt sein, ob dies in aller Konsequenz durchgesetzt wird. Der auf der Webseite 01.08. ist als Termin schon mal verstrichen.

So schalten Sie das gewünschte Sm@rtTAN Verfahren (auch Chip-TAN genannt) ein und aktivieren den richtigen Lesertyp.

Diese Anleitung gilt für genossenschaftliche Banken mit Folgesystem (agree21). >>> wie kann man herausfinden, welches System die Bank nutzt?

Hier am Beispiel der GLS Bank:

Starten Sie im „normalen“ Onlinebanking.

Wählen Sie Service, TAN-Verwaltung aus.

 

Stellen Sie einmal die Karte ein, wenn Sie mehrere Bankkarten oder Onlinebanking-Karten besitzen.

Den Lesertyp stellen Sie über die Funktion am Leser ein, siehe Beschreibung.

Wenn Sie einen Photo-Leser einer Genossenschaftsbank besitzen, können Sie auch die Nummer 1A440882214B eintragen, das sollte passen.

 

Lesen Sie die Sonderbedingungen (1) und setzen Sie den Bestätigungshaken (2) und klicken Sie den Button „Eingaben prüfen“ an (3).

Das Verfahren muss mit einer TAN bestätigt werden.

„Zahlungspflichtig“ ist für Banken gedacht, die für diesen Zugang Geld berechnen. Ich kenne keine.

Am Ende sollten Sie eine Bestätigungsseite sehen.


Meine Empfehlung: Das bevorzugte Verfahren einstellen: Wählen Sie Service, My eBanking an…

…und dort können Sie das gewünschte Sm@rtTAN Verfahren voreinstellen.

Bei der manuellen Erfassung muss die Tastatur verwendet werden.


Wenn Sie mit einer Software arbeiten, sollten Sie dort Ihren Bankkontakt aktualisieren/synchronisieren.

Javascript hat – zu Recht! – den Ruf, gefährlich zu sein und der Missbrauch der Sprache gehört zu den häufigsten Techniken, um Schadsoftware einzuschleusen.

Die Programmiersprache ist aber inzwischen so immens wichtig für die Gestaltung moderner Webseiten geworden, dass nichtmal Mozilla in der Standardversion die Deaktivierung in der „normalen“ Userkonfiguration ermöglicht. Das Onlinebanking der Genossenschaftsbanken kann inzwischen nicht mehr ohne Javascript genutzt werden.

Möglich und meines Erachtens auch sinnvoll ist das gezielte Nachladen von Javascript von unsicheren oder ungewollten Servern durch Javascript-Blocker, z.B. Plugins wie Noscript. Plugins dieser Art können gezielt das Nachladen von Scripten von Servern steuern.

Es ergibt meines Erachtens keinen Sinn, Javascript bei den Seiten zu deaktivieren, denen man eh vertrauen muss, also z.B. den Bankseiten oder beim E-Mail Portal. Denn woher soll hier ein Schadscript kommen? Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass der Bankrechner gehackt wurde, dann wäre mir auch mit einem Scriptblocker schon nicht mehr geholfen. Ist mein Browser oder Betriebssystem unterwandert, nützt mir auch ein Scriptblocker nichts mehr, dann ist es eh zu spät.

Wichtig bei der Betrachtung ist: Man muss sich vergewissern, dass man mit dem richtigen Server verbunden ist, also die Zertifikate prüfen. Dazu finden sich Unmengen an Anleitungen im Internet.

zuletzt geändert 08.08.2019

Wenn die Anmeldung im Browserbanking als solche funktioniert, also VR-NetKey oder VR-Kennung bzw. Alias und PIN korrekt sind, dann fehlt eine Freischaltung oder Sie sind in der falschen Anmeldung Portal gelandet.

Für das spezielle „Erweiterte Onlinebanking“, vom Rechenzentrum eBanking Business Edition ist eine zusätzliche Freischaltung des Bankzuganges notwendig.

Am Beispiel der GLS Bank: Onlinebanking entspricht dem „normalen Onlinebanking“ mit Überweisungen etc. Für Firmen mit z.B. Gehaltsbuchungen über Service-Rechenzentren (DATEV) oder Datei-Upload benötigt das Konto eine spezielle Berechtigung, die im Banksystem gesetzt werden muss. Das kann aber jede Bank individuell einstellen.

 

letzte Änderung 11.03.2020

Inzwischen ist bei der GLS Bank die Übergangsfrist abgelaufen, die VR-Kennung ist gelöscht worden. Erhält man die Fehlermeldung „Anmeldedaten ungültig“, dann hat die Software leider die Änderung nicht mitgenommen und den VR-Netkey eingetragen. Man muss manuell ran und die für das Onlinebanking gültigen Daten eintragen. Die PIN bleibt die gleiche, alle mir bekannen Banken haben vor dem Wechsel ihre Kund*innen angeschrieben und die neuen Zugangsdaten mitgeteilt. Findet man den Brief nicht und hat die Daten nicht notiert, dann muss man mit der Bank sprechen. Der VR-NetKey ist bestenfalls vertraulich (die PIN ist geheim, auch die Bank kennt diese nicht!)  und kann auch am Telefon erfragt werden.


Bei den genossenschaftlichen Banken werden die Banksysteme vereinheitlicht und die Umstellung erfordert unter Umständen eine kleine Änderung der Zugangsdaten zum Onlinebanking. Das Banksystem heißt dann nicht mehr „bank21“ sondern „agree21“.

Die HBCI-Einrichtung (FinTS mit Signaturverfahren wie HBCI-Chipkarte oder -Datei) wird wieder einfacher, weil die VR-Kennung wegfällt. Beim PIN & TAN-Verfahren wird die VR-Kennung durch den VR-NetKey ersetzt, der Alias kann in den meisten Fällen bleiben. (Wie erkenne ich, womit die Bank arbeitet?)

Ich werde die unterschiedlichen Aspekte hier der Reihe nach ergänzen und die Anleitungen verlinken.

Was Sie nach der Umstellung Ihres PIN und TAN-Zugangs sofort tun sollten:
  • Wenn Sie mit FinTS/HBCI über Software/App arbeiten: Aktualisieren Sie mit Ihrer Software oder App die Umsätze. Erhalten Sie einen Hinweis auf neue Zugangsdaten, dann bestätigen Sie die Datenübernahme. Der Rückmeldecode zeigt den VR-NetKey
  • Browser: Lesezeichen prüfen. Ich empfehle die Bankseite als Lesezeichen zu setzen, statt das Onlinebanking direkt. So hat man keinen Stress, sollte sich der Link einmal ändern und die Bank kann auch über Störungen besser informieren.
  • Der VR-NetKey ersetzt die VR-Kennung und wird nach der Umstellung angezeigt: Notieren Sie sich den VR-NetKey. Im Onlinebanking finden Sie diesen auch unter „System“, linke Spalte „Alias“.
  • Benachrichtigungen per E-Mail über Nachrichten im ehemaligen Postkorb (der heisst Postfach) müssen neu eingetragen werden.
  • Kontrollieren und stellen Sie ggf. Ihr TAN-Verfahren und das Medium dazu ein: Unter „System“, „TAN-Verwaltung“ können Sie das tun. Insbesondere bei Sm@rtTAN Photo: Der Zugang kann als bevorzugtes Verfahren aktiviert werden (unter my EBanking). siehe Anleitung
  • Aliase, die nicht erlaubt sind, z.b. weil sie doppelt vergeben oder weil Schimpfwörter (nana!) enthalten sind, müssen umgestellt werden. Der Alias ist im Banksystem weiterhin sichtbar – er ist genauso wenig geheim, wie Kontonummer, IBAN oder VR-NetKey. Die PIN/das Passwort aber ist geheim!

Erweitertes Browserbanking („Business“ Zugang):
Für Firmen und Vereine wird eine Anmeldung mit erweiterten Funktionen angeboten, die separat freigeschaltet werden muss, bei vielen Banken wird dies „Business Portal“ oder „Business Banking“ genannt.

  • gemeinschaftliche Unterschriftsberechtigungen (A, B,- Vollmachten)
  • Lastschrifteinzüge
  • Export MT940 Umsatzdaten und CAMT Tagesumsätze
  • Freigabe von Rechenzentrums-Buchungen wie Gehaltsläufe der DATEV
  • Upload von Buchungsdateien

Terminierte XML-Dateien werden abgelehnt, wenn der Termin überschritten ist. Notlösung/Trick: Mit einem geeigneten Editor die Terminsteuerung entfernen, indem das Datum auf den 01.01.1999 gesetzt wird. siehe auch  Tipp aus dem hbh-Forum


HBCI mit Chipkarte: Secoderfunktion wird generell in Zahlungsverkehrsprogrammen unterstützt, eine Freischaltung ist nicht mehr nötig. Dafür wird die HBCI-Signatur auf der Bankkarte nicht mehr unterstützt und die Secoderanmeldung im Onlinebanking per Browserplugin entfällt.


Firmen Postfach: Es ist nun möglich, Nachrichten und Kontoauszüge gemeinschaftlich einzusehen. Voraussetzungen sind Kundenverträge und eine Freischaltung des Verfahrens.


Sm@rtTAN optic und Sm@rtTAN Photo
    • Veränderungen im Onlinebanking beim Sm@rtTAN-Verfahren (TAN-Erzeugung per Chipkarte): alte Leser (HHD 1.3.2) funktionieren nicht mehr
    • im Browserbanking wird die Flackergröße und Geschwindigkeit nicht mehr durch einen Cookie am lokalen Rechner gespeichert, sondern im Bankzugang. Nachteil: Die lokalen Gegebenheiten lassen sich nicht mehr pro Browser ablegen, dafür gehen die Einstellungen bei Cookies-Löschen nicht verloren
    • bei Verwendung der Tastatur müssen die Zahlen der unkenntlichen Stellen eingegeben werden.
    • Auslandszahlungsverkehr kann nicht mehr mit Sm@rtTAN  genutzt werden
    • HBCI-Basic Karten werden nicht mehr unterstützt ->mehr zu Chipkarten
    • für Paranoiker: Die PIN-Abfrage der Karte zur TAN-Erzeugung kann aktiviert werden (ggf. muss die Bank das freischalten)

Die TAN App SecureSign wird durch SecureGo ersetzt

mobileTAN (SMS):

  • ausländische Handynummer sind nicht mehr möglich, dafür aber SecureGo
  • Freischaltung durch Brief

Neue Funktionen werden durch das „neuere“ Banksystem möglich

  • Instant-Payment
  • Kwitt

Elektronische Kontoauszüge (die Papier-ersetzenden PDF-Dokumente) können nicht mehr „on demand“, also auf Anforderung (oder irrtümlich) erstellt werden, sondern werden nach einem festen Zyklus automatisch zugestellt, also z.B. wöchentlich. Das Format ändert sich dadurch auch durchweg auf A4.


Lastschriften

Bisher wurden die Lastschriften „bis auf dem letzten Drücker“ auf einer Art Parkplatz vorgehalten, dies ändert sich nun. Liegt der Fälligkeitstermin innerhalb der nächsten 14 Tage, dann wird die Buchung an die anderen Banken verschickt.

Nachteil: Der Buchungslauf kann nicht mehr aufgehalten werden

Vorteil: Die Zahlungspflichtigen erfahren unter Umständen früher von der Belastung und können sich darauf einstellen.


Sammelbuchungen über FinTS/HBCI ist begrenzt auf 500 Stück, dafür können im erweiterten Onlinebanking (Business)  Dateien mit bis zu 100.000 Datensätze hochgeladen werden.


Batchbooking wird nicht mehr unterstützt -> externer Link www.gls.de/batchbooking

 

 

Die genossenschaftlichen Banken am Rechenzentrum Fiducia & GAD IT AG unterstützen seit langem das Secoderverfahren mit den modernen Kartenlesern am USB-Anschluss. Mit der Systemumstellung der Banken, die bei der ehemaligen GAD rechnen ließen, wird generell  HBCI mit Chipkarte (FinTS mit Chipkarten-PIN am USB-Leser) angeboten. „Früher“ konnte und musste dies am jeweiligen Zugang durch die Bank individuell aktiviert werden, dafür konnte die Funktion sogar über eine Browser-Erweiterung ohne Zahlungsverkehrssoftware genutzt werden.

Einige ZV-Programme, die diese Technik beherrschen, reagieren auf die neuen Informationen automatisch und aktivieren die Secoderfunktion nach einer einfachen Bestätigung. Und es passiert natürlich, dass man schnell nach einer Abfrage auf „Ja“ klickt. Das muss nicht schlecht sein, meiner Meinung nach ist dies durch die Auftragskontrolle im Display des abgesicherten Kartenlesers eins der weltweit sichersten Onlinebanking-Techniken überhaupt – aber es kann natürlich lästig werden, jeden Auftrag separat mit „OK“ zu bestätigen. Testen Sie es doch einfach ein paar Tage.

Links dazu:
www.wikibanking.net
Wikipedia über den Secoder-Standard

Wie die Funktion bei den einzelnen Programmen deaktiviert werden kann, werde ich hier demnächst ergänzen.

VR-NetWorld Software

So sieht/sah die Abfrage aus:

Umstellung: Die Einstellung kann über das Kontextmenü des Bankzuganges (de)aktiviert werden. Klicken Sie auf „Stammdaten“, „Bankzugänge“ mit der rechten Maustaste auf den Chipkarteneintrag. Entfernen oder setzen Sie dort den Haken bei  „Sichere Anzeige im Kartenleser“.