Durch die Feiertage und den dazwischenliegenden Wochenenden wird es zum Jahreswechsel für Lastschrifteinreicher terminlich enger, soll im alten Jahr noch die Buchung erfolgen.

Denn Sylvester ist schon lange in Deutschland kein Buchungstag mehr, eine Lastschrift mit der „erlaubten“ Fälligkeit 31.12. wird also erst am 02. Januar gebucht.

Die Buchung muss also spätestens am Freitag, 27.12. bei allen Banken vorliegen, wor die Konten der Zahlungspflichtigen geführt werden. soll die Belastung und/oder Gutschrift noch im alten Jahr am Montag, 30.12.2019, erfolgen.

Entsprechend müssen bei den meisten Banken am frühen Vormittag am Freitag  27.12. auf den Weg gebracht worden sein und dies funktioniert auch nur, wenn die Buchungssoftware dieses beherrscht und die Formate auch so eingestellt sind und die Banken auch ausreichend Zeit zur Verarbeitung vorgesehen haben.

Wer sich also hier unsicher ist, sollte am Montag, 23.12. noch den Buchungslauf durchführen.

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