Bei den meisten Genossenschaftsbanken (ich kenne keine Ausnahme) wird ab Mittwoch die Anmeldung durch eine TAN-Eingabe zumindest im Browserbanking nötig werden. Zumindest für Kund*innen, die vor dem 14. September Ihr Onlinebanking freigeschaltet hatten.

Nach der „Pflichterfüllung“ ist dann wieder für 90 Tage „Ruhe“.

Der zweite Faktor ist nötig, um die PSD2-Regeln zu erfüllen. Die Sparkassen hatten die Aktivierung am Sonntag gemacht, daher sind die Menschen dort bereits etwas früher betroffen.

Es versteht sich sicherlich von selbst, dass für eine gǘltige TAN auch ein gültiges TAN-Medium notwendig ist. Da dies nicht unmittelbar erkennbar ist, wird vermutlich auf die Banken und Sparkassen einiges an Arbeit zukommen.

er-/bekannte Probleme:

  • die TAN-Aktivierung per mobileTAN geht schief, wenn das Banksystem einen mobilen Browser erkennt. Das kann auch irrtümlich aktiv sein, wenn der Browser dies meldet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Post Navigation