Die elektronische Auszugserstellung muss im Banksystem aktiviert sein und der EBICS-Zugang und die Teilnehmer müssen entsprechend freigeschaltet sein. Die Auftragsart bei den meisten Banken und auch den Genobanken heißt „BKA“.

Einsehen kann man die Auszüge dann jederzeit unter „Kontoinformationen“, „Elektronischer Auszug“.

Wenn man anschließend oben das Konto angewählt hat, kann man dazu die passenden Auszüge einsehen und jew. aufrufen.

Inzwischen ist die Dateinamens-Vergabe sprechender geworden, so dass eine Ablage einfacher geworden ist.

Achtung!
Die Verwaltung von Belegen ausschließlich in einer Zahlungsverkehrssoftware genügt in den seltensten Fällen den Mindest-Ansprüchen an ein rechtssicheres elektronisches Archiv. Dazu bedarf es einer anderen Software oder eines anderen Dienstleisters und auch einer entsprechenden Organisation und deren Dokumentation, damit die Ablage von Dritten auch nachvollzogen werden kann.

Auskunft sollten eigentlich Steuerbüros geben können, meine Erfahrung ist aber, dass die nötige technische Kompetenz in vielen Fällen fehlt. Wenn Sie keine IT-Abteilung oder Dienstleister fragen können, sollten Sie sich im Internet schlau machen, Stichworte wie „Revissionsicherheit“ oder „elektronisches Archiv“ helfen sicherlich. Inzwischen sind die Erläuterungen verständlicher und die Dienstleistungen preiswerter geworden. Das betrifft nicht nur elektronishe Kontoauszüge, sondern viele elektronische Belege und selbst E-Mails.

Lesetipp: de.wikipedia.org/wiki/Revisionssicherheit

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