letzte Änderung: 26.07.2025
Mit dem Support-Ende der VR-NetWorld Software (im weiteren oft „VRNWS“) stellt sich die Frage, wie man weiter arbeiten kann. Da das Onlinebanking inzwischen sehr viel leistungsfähiger geworden ist, bietet sich die Migration der Daten aus der VRNWS in das Onlinebanking an. Mit „Onlinebanking“ ist in diesem Kontext das Banking gemeint, das die Bank auf der Webseite anbietet und das man mit Browsern wie Firefox, Edge, Chrome, Safari, Opera, etc. besuchen kann.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
Das Onlinebanking ist in der Regel kostenlos, muss nicht aktualisiert werden und kann von allen internetfähigen Geräten erreicht werden, sofern die einen aktuellen Browser anwenden, also auch auf Linux und Mac-Systemen. Darüber hinaus kann es auch auf Mobilgeräten nutzen, ich empfehle dazu aber auch eher die (VR-) BankingApp, die auf den gleichen Datenbestand zugreift und die noch mehr Komfort bietet. Die Einarbeitung ist mit etwas Grundwissen über SEPA-Mandate, Lastschriften und Überweisung weitestgehend selbsterklärend und – was die VRNWS nie konnte – auch Gemeinschaftsvollmachten (A-/B-Vollmachten) lassen sich nutzen und das dezentral, also ohne gemeinsames Netzwerk.
Es können Überweisungen und Lastschriften (sofern freigeschaltet) übernommen werden. Ggf. benötigen Sie eine Freischaltung und müssen das passende Profil anwählen (z.B. Business).
Wichtig dabei:
Die alten Daten der VR-NetWorld Software werden im Onlinebanking als Vorlagen angelegt, also nicht als „fertige“ Buchungen. Auf die Vorlagen greift man dann bei der Erfassung der Buchungen zurück. Weil alle Daten gleichberechtigt übernommen werden, egal ob kürzlich oder lange nicht genutzt, sollte man nach der Übertragung Zeit für das „Ausmisten“ alter Daten investieren.
Wenn Sie bisher HBCI mit Chipkarte oder Signaturdatei genutzt haben: Die Limite und Freischaltungen im Onlinebanking können für das Banking per PIN und TAN abweichen und zwar pro User. Lassen Sie dies ggf. von Ihrer Bank prüfen.
Was benötigen Sie?
Zugriff auf die Daten der VRNWS.
Ihren freigeschalteten Zugang zum Onlinebanking per Browser
Eine Tabellenkalkulation wie Microsoft-Excel, LibreOffice, Gnumeric, OpenOffice, selbst Lotus 1-2-3 würde reichen.
Die einzelnen Schritte:
Export in der VR-NetWorld Software:
- Melden Sie sich an und klicken Sie in der VRNWS oben links auf das VR-Logo (das Icon im Kreis).
- Wählen Sie im Menü „Export“ an.
- Wenn Sie alle Überweisungen/Lastschriften auswählen wollen, wählen Sie „Überweisungen, alle“ oder „Lastschriften, alle“ aus. Sie können aber auch Filter setzen, wenn Sie unterschiedliche Vorlagen anlegen möchten.
- Als Format wählen Sie CSV an.
- Klicken Sie den Button „Exportieren“ an und legen Sie die Datei in einem Ordner ab, den Sie auch wiederfinden. Achtung: Die Daten sind unverschlüsselt! Sie sollten daher anschließend gelöscht werden. Wenn Sie eine Cloud zum Speichern nutzen, achten Sie auf den Datenschutz!
Zwischenschritt: Passen Sie die Tabelle auf das Onlinebanking-Format an.
- Öffnen Sie die Tabelle mit einer Tabellenkalkulation.
- Löschen Sie die Zeilen, die Sie nicht mehr benötigen.
- Exportieren Sie sich ein Muster aus dem Onlinebanking, wie hier beschrieben: Anleitung
- Kopieren Sie die von Ihnen benötigten Daten spaltenweise in die entsprechende Spalte der Vorlage
- Speichern oder Exportieren Sie das Tabellenblatt als CSV-Tabelle (Empfehlung Speichern Sie unter einem neuen Namen, dann haben Sie ein Backup der alten Daten)
Import im Onlinebanking:
- Melden Sie sich im Onlinebanking an und klicken Sie oben auf „Vorlagen“.
- Wählen Sie links aus, ob Sie „Überweisungsvorlagen“ oder „Lastschriftvorlagen importieren möchten.
- Klicken Sie auf „Vorlagen hochladen“ und wählen Sie im Dateidialog die Datei aus.
Kontrolle:
- kontrollieren Sie die Daten auf Richtigkeit
Die Vorlagen stehen nach dem Import direkt zur Verfügung und können sowohl bei Einzelbuchungen, als auch bei Sammlern genutzt werden.
Da keine Doublettenprüfung stattfindet, lassen sich auch mehrere Vorlagen mit identischen Inhalten importieren, so dass man Gruppen für bestimmte Zwecke anlegen kann.
Achtung: Aktuell (07.2025) können nicht mehr als 1000 Vorlagen angelegt werden.