Seit dem 21. November 2016 muss im neuen SEPA-Format nicht mehr „erstmalig“ eingereicht werden und die Vorlagefrist ist auf 1 Target-Tag im ganzen SEPA-Raum verkürzt worden.

Bei der Verarbeitung von SEPA-Lastschriften kann man eine Menge falsch machen. Ich beschäftige mich jetzt aber hier nur mit den Fehlern, die beim Buchen selbst auftreten. Es geht mir nicht um die Fehler, die zwischen Einreicher und Zahlungspflichtigen auftreten können, wenn also z.B. keine Vorabinfo verschickt wird.

Die Sequenz der Buchung und das Mandat selbst wird häufig verwechselt
Das Mandat ist die Grundlage für den Einzug. Der Standard ist das wiederkehrende Mandat, das zum wiederholten Einzug ermächtigt.
Welche Lastschriftsequenz in der Buchung verwendet wird, ist abhängig vom Mandat. Ein Mandat zum einmaligen Einzug bedingt, dass ich auch nur eine einmalige Lastschrift buchen darf, nach der Benutzung ist das Mandat erloschen. Wiederkehrende Mandat erlöschen erst, wenn sie drei Jahre nach der letzten Buchung nicht verwendet wurden. Das Mandat ist durch die Mandatsreferenz, -Datum und durch die Gläubiger ID eindeutig definiert.

 

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