Wenn Sie in der Anmeldemaske, egal ob bei der PIN-Vergabe oder bei der „normalen“ Anmeldung diesen Hinweis erhalten, kann die Ursache schwieriger zu finden sein.

Lassen Sie durch Ihr Kreditinstitut prüfen, ob eventuell eine Onlinebanking-Sperre die Anmeldung verhindert.

gluehbirneTipp: Da diese Sperre sehr sehr selten ist, weisen Sie Ihre Ansprechpartner besser ausdrücklich darauf hin. Die Sperre ist bei xGAD-Banken im banksystem unter dem Onlinebanking am sogenannten Kundenstamm zu finden. In der Spalte steht ein J und beim Bearbeiten kann erkannt werden, auf welchem Weg die Sperre eingerichtet wurde.

Eine Sperre kann durch den Anruf an der Sperrhotline (112112 (auch Kartensperre), oder andere telefonische Hotline), sowie durch eine Sperre im Onlinebanking selbst gesetzt worden sein. Auch Zahlungsverkehrsprogramme und Apps können per FinTS/HBCI diese Sperre setzen. Die Sperre wird auch eventuell von der Polizei empfohlen nach einem Phishing- oder Betrugsversuch.

Ist die Sperre entfernt worden, melden Sie sich bitte erst wieder im Browser ab und dann wieder neu an.

Sie erhalten einen Hinweis auf ein angeblich abgelaufenes Zertifikat, bzw. diese Fehlermeldungen?

Es sind keine Sperrinformationen für das Sicherheitszertifikat dieser Site verfügbar

und/oder

Der HBCI Dialog wurde wegen eines Übertragungsfehlers abgebrochen.

Internetverbindung: https://hbci-pintan.gad.de/cgi-bin/hbciservlet
Encoding: base64

Fehlercode von WinHttp: ‚Send Failed‘ (0x80072f19, 12057).

Fehlertext von Windows: ‚Es konnte keine Verbindung mit dem Revokationsserver hergestellt werden, oder es konnte keine definitive Antwort abgerufen werden.‘

Prüfen Sie als erstes Uhrzeit und Systemdatum Ihres Rechners.

Wenn Sie die obige Fehlermeldungen erhalten, sind Server nicht erreichbar, die Windows anspricht, um Zertifikate auf Sperren etc. zu prüfen. Betroffen können dann auch Zahlungsverkehrsprogramme sein, die sich auf die Windows-Verschlüsselung verlassen, also Windata/ GLS eBank, Lexware (Quicken, etc.) Wiso etc. Es gibt einen einfachen Workaround, den man aber tunlichst nach den Übertragungen wieder zurückschalten sollte.

Deaktivieren Sie die Überprüfung auf zurückgezogene oder gesperrte Zertifikate in jedem Fall nur temporär!

Suchen Sie die Windows-Systemsteuerung auf und wählen Sie „Internetoptionen“ aus.

Revokationsserver02_Internetoptionen

 

Unter „Erweitert“ finden Sie unten die „Sicherheitseinstellungen“. Deaktivieren Sie „Auf gesperrte Zertifikate von Herausgebern prüfen“, klicken Sie auf „Übernehmen“ und „OK“ und übertragen Sie Ihre Daten. Anschließend aktivieren Sie bitte wieder diese Sicherheitseinstellung.

Die Verschlüsselung zur Bank selbst wird dadurch übrigens nicht beeinträchtigt (und war in älteren Windows-Versionen gar nicht aktiv).

Revokationsserver04_Pruefung_Deaktivierung

9050::Die Nachricht enthält Fehler. (TRE)
9800::Dialog abgebrochen (TRE)
9320::Signatur noch nicht freigeschaltet oder nicht hinterlegt. (SCA)
9340::Auftrag abgelehnt. (TRE)

Eine klassische Fehlermeldung beim HBCI-Verfahren mit Signaturdatei (seltener mit unpersonalisierter Chipkarte (RDH9). Meist hat die Bank den öffentlichen Schlüssel noch nicht freigeschaltet – oder kann nicht freischalten, weil nicht der zur Einreichung passende INI-Brief geschickt wurde (die erste erfolgreiche Einreichung zählt, danach darf die Sicherheitsdatei keinesfalls mehr neu erzeugt werden).

Wenn Sie den unterschriebenen INI-Brief zur Bank geschickt haben und genügend Wartezeit vergangen ist – ein Bankmitarbeiter prüft die Unterschrift und muss den kompletten Hash abtippen –  dann sollten Sie einmal schauen, ob der Schlüssel überhaupt dort angekommen ist, ich meine also die zweite Option, das “ ….nicht hinterlegt“ in der Fehlermeldung. Das selbst zu prüfen ist etwas schwierig, wenn man nicht gerade das zur Einreichung passende Protokoll hat. Bitten Sie jemanden in der Bank, den Schlüsselstatus zu kontrollieren (unter KSB, öffentliche Schlüssel). Idealerweise sollte man hier die Benutzerkennung angeben, damit Fehler entdeckt werden können, nicht die des Kontos).

Ist der öffentliche Schlüssel im Bankrechner eingereicht aber nicht freigeschaltet, dann kann man dies hier sehen.

Ist der öffentliche Schlüssel nicht vorhanden, kann die Bank mit dem INI-Brief (noch) nichts anfangen, weil die elektronische Schlüsseleinreichung nicht geklappt hat. Dann haben Sie nicht aufgepasst, denn Ihr Programm hat sicherlich bei der versuchten Einreichung  eine Fehlermeldung produziert. Sie können aber nun unbesorgt die ganze Prozedur noch einmal machen, sollten aber akribisch die Daten prüfen und genau die Fehlerhinweise lesen. Wenn z.B. die VR-Kennung nicht stimmt oder nicht zugeordnet ist, können Sie auch bei richtiger Benutzerkennung keine Schlüssel einreichen.

Ist der öffentliche Schlüssel vorhanden, kann aber nicht freigeschaltet werden, dann stimmt womöglich der Hashwert nicht. Haben Sie mehrere Versuche gestartet, womöglich erstmal getestet oder den Versuch zwischendurch abgebrochen? Dann war eventuell der erste Versuch erfolgreich. Sie benötigen den Hashwert zu der beim ersten mal erfolgreich erzeugten Datei – oder eine neue Benutzerkennung (die Bank muss die VR-Kennung neu zuordnen).

in Kürze:
FinTS/HBCI-Version: 3.0
bei Signaturdatei/Chipkarte: VRK… ins zweite Feld, ins erste die Benutzerkennung mit 672
VR-Kennung immer komplett eintragen (VRK und 16 Ziffern, keinen Alias, kein Space)

Das zweite Feld ist oft falsch benannt, z.B. mit Kundennummer oder sogar Kontonummer. Das ist leider falsch, das Feld sollte Kunden-ID heißen. Die Kundennummer wird schon lange nirgends mehr eingetragen und auch eine Kontonummer wäre nur als Alias in Ordnung und wird nicht empfohlen.

Ich finde es immer noch schade, dass der GAD hier keine geschlechtsneutrale Bezeichnung einfällt. Nun zum Thema:

9010 Bitte wenden Sie sich an Ihren Berater (BB3:KSBD13F KDA0815 00000 F)

Hier kann nur die Bankberaterin helfen. Die Benutzerkennung hat vermutlich keine VR-Kennung zugeordnet oder eine falsche VR-Kennung ist der Benutzerkennung zugeordnet oder umgekehrt: eine vorhandene VR-Kennung steuert die falsche Benutzerkennung.

Achtung: Wenn mehrere Benutzerkennungen, also z.B. mehrere USB-Sticks oder Chipkarten in Verwendung sind und bleiben sollen, dann müssen auch mehrere VR-Kennungen vorhanden sein.

Diese steuern dann die Bankberechtigungen der Benutzerkennung.