Dass sich u.a. auch für Zahlungsverkehrssoftware mit FinTS/HBCI-Schnittstelle eine Verpflichtung zur Registrierung ergibt, scheint konsequent aus der Forderung nach Transparenz für den/die Bankkunden*innen hervorzugehen. Nur so kann seitens der Banken sichergestellt werden, dass die User den Einsatz ihrer Zugangsdaten nachprüfen können.

Seit kurzem erhalten daher veraltete ZV-Programme und Apps den folgenden Hinweis:

„3078 Software nicht als FinTS-Produkt registriert. Bitte an Hersteller wenden“

3xxx sind Hinweise, keine Fehler, die einen Abbruch anzeigen. Die Verarbeitung geht durchaus weiter. Programme, die nicht mit Hinweisen sauber umgehen können, kommen womöglich ins Stolpern. Hier sehe ich auch an anderer Stelle dringendsten Handlungsbedarf, denn wenn das schon nicht funktioniert, wird es mit dem zweiten Faktor zum Abholen von Umsatzdaten womöglich auch nicht umgesetzt sein.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (www.die-dk.de) hat eine Registrierungsmöglichkeit geschaffen, damit Entwickler sich die für ihre Programme nötigen Produktkeys besorgen können.

Infoseite und Formulare dazu: https://www.hbci-zka.de/register/prod_register.htm

So wie es aussieht, werden  unregistrierte Programme – also auch ältere Programmversionen – irgendwann nicht mehr genutzt werden können.

Man darf gespannt sein, ob dies in aller Konsequenz durchgesetzt wird. Der auf der Webseite 01.08. ist als Termin schon mal verstrichen.

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