letzte Änderung: 03.05.23

Seit Jahren ist dies ein Dauer-Thema: Wie kann ich günstigere Sammler buchen und wie sage ich dann meinem Steuerbüro, was drin steckte?

Die DATEV bietet seit einiger Zeit ein wirklich brauchbares Wiki für die eigenen Buchungslösungen, die ich aufgrund eine Recherche vor einigen Monaten entdeckte. Diese Sammlung zum Thema Auflösung der Sammelbuchungen bringt hoffentlich einige User auf die richtige Idee:

externer Link zum DATEV-Infosystem

„Batchbooking“: Bei dem Verfahren werden Sammelaufträge in Auftrag gegeben, aber mit Setzen eines Merkmals wird die Verarbeitung in Einzelaufträge angefordert. Bei den meisten Genossenschaftsbanken wird das Merkmal aber „von Haus aus“ erstmal ignoriert, weil es häufig irrtümlich verwendet wird/wurde. Niemand möchte schuhkartonweise Auszüge nach Hause geschickt bekommen oder auch Gehaltsbuchungen einzeln auf dem Auszug können zu Problemen führen. Die GLS Bank beispielsweise aktiviert das Konto auf formlosen Antrag für Batchbooking. Die DATEV empfiehlt, nach den Kosten zu fragen, was aber einfach ist: Es sind normale Buchungsposten, also als ob man einzeln überweist.

Genauso wichtig ist es, das Steuerbüro oder die DATEV nach den Kosten zu fragen. Ein eingereichter Sammler kann je nach enthaltener Buchung z.B. bei Mitgliedsbeiträgen eines Vereins als Einnahme verbucht werden – werden diese einzeln verbucht, dann kostet dies entsprechend  nicht nur bei der Bank mehr.

Ergänzend möchte ich erwähnen, dass diese Verfahren sich gegenseitig ergänzen können und dass es aus meiner „Banker-Sicht“ nicht ganz vollständig die Möglichkeiten abbildet:

Es fehlt beispielsweise eine klare Erklärung über EBICS, denn auch als Kunde oder angeschlossener Steuerberater kann man über diesen Weg die Umsatzdaten aufzulösen. Zumindest bei den Geno-Banken ist das ein praktischer Weg. Die Umsatzdaten werden innerhalb der Umsatzdaten Richtung EBICS „aufgedröselt“, der Kontoauszug enthält aber weiterhin lediglich die Sammelbuchung und bleibt daher schön übersichtlich. Das von der DATEV „RZ-Bankinfo“ genannte Verfahren nutzt auch EBICS, also können auch auf diesem Weg die Sammelbuchungen aufgeschlüsselt geliefert werden.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, aus einigen Zahlungsverkehrsprogrammen auch die Sammler nachträglich aufzulösen, wenn diese Programme zum Buchen verwendet wurden. Das buchende Programm kennt ja schließlich den Inhalt des beauftragten Sammlers und kann diesen zusätzlich zu den Umsatzdaten auch exportieren. Dies ist insbesondere praktisch, wenn die bankeigenen Programme meiner Meinung nach besser mit den Hinweisen und Fehlern in den Protokollen klar kommen, als das die DATEV-Lösungen können. Fehlende Einzelposten sind damit kein Problem.
Ist das Steuerbüro extern, muss man allerdings aus Datenschutzgründen eine Lösung zum sicheren, d.h. verschlüsselten Datenaustausch finden.

 

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