Für den TAN-Zugang müssen im Banksystem und in der verwendeten Software die gleiche TAN-Bezeichnung eingegeben werden. Im Banksystem muss aber dazu auch eine Bezeichnung eingetragen sein, sonst kommt es zum Fehler:
9999 Fehler: LIST_NO_CHALLENGE_CREATED
9370 Herausgebersignatur für für bezogenen Benutzer fehlt
Hier ist also eine Eingabe ins Banksystem nötig.
Die TAN-Medienbezeichnung kann nach der Erfassug mit gültigen Zugangsdaten (VR-NetKey oder Alias und PIN) abgerufen werden. Ob diese Funktion allerdings von allen Programmen unterstützt wird, bezweifel ich gerade.
Hallo,
bei der Konto abfrage VR-Kennung bekomme ich die Fehlermeldung
UPD oder BPD, (9370) Signatur unzureichend.
Das ist aber nur bei der Abfrage Kontokorrent,
bei der Abfrage Sparkonto ist alles OK.
Können Sie mir bitte weiter helfen
Danke
Hallo Herr K.
durch die neue PS2-Regelung wird bei Zahlungskonten ja eine TAN-Abfrage nur bei Zahlungskonten, also in der Regel Girokonten, nötig.
Das ergibt also Sinn. Ich würde eine Nachricht an die Bank senden und nach der genauen TAN-Medienbezeichnung fragen oder, falls die fehlt, diese dann ggf. eintragen lassen.
Gruß
Raimund
ps: Ich habe den Nachnamen aus Datenschutzgründen anonymisiert.