letzte Änderung: 20.11.2023

Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie das Tool Chipcard Master zum Entsperren der Karte verwenden können.

https://vrkennung.de/hbci-karte-pin-entsperren-mit-dem-chipcard-master/

 

20.11.2023: Ob die folgende Anleitung noch funktioniert, weiß ich leider aktuell nicht. Ich würde es eher mit dem Chipcard Master probieren.

Das Menü für die Onlinebanking-Karte (VR-NetWorld card) für das klassische HBCI-Verfahren mit USB-Kartenleser finden Sie unter „Stammdaten“, „Bankverbindungen“.

Wählen Sie den Kontakt (3) mit der rechten Maustaste an und klicken Sie „Bearbeiten“ an. Nach der PIN-Abfrage, sofern diese noch möglich ist, kommen Sie in das Bearbeitungsfenster. Wählen Sie „Sicherheitsmedium“ aus.

Hier können Sie die PIN ändern, das Medium wechseln oder auch die Karte mit der PUK wieder entsperren.

 


Falls der Kartenleser nicht richtig will, können Sie diesen unter „Extras“, „Kartenleser“ auswählen.

 

Beim abweichenden Sm@rtTAN USB-Verfahren muss die Karte zwingend gesteckt sein (die Spezifikation schreibt das vor).

Hier hatte ich die Karte nicht gesteckt:

Ihre EBICS-Datei ist defekt und Sie haben leider kein Backup mehr?

Ihr Passwort funktioniert nicht mehr?

Lassen Sie sich in der Bank zurücksetzen und initialisieren Sie sich neu. Besorgen Sie sich ggf. einen neuen Stick, falls der alte defekt ist. Ich empfehle gerne auch die Chipkarte, die unter Profi cash sehr gut zu nutzen ist.

Achtung: Dies muss für alle Banken gemacht werden, wenn die Sicherheitsdatei bei mehreren Banken genutzt wird!

Melden Sie sich mit dem richtigen Benutzer in Profi cash an, der Master wird nicht benötigt, die Schlüsselverwaltung ist Sache des/der jew. Teilnehmer/in.

Unter Stammdaten, EBICS-Schlüsselverwaltung finden Sie Dateiverwaltung.

Prüfen Sie gerade bei einem neuen Stick den Pfad, wo die neue Signaturdatei abgelegt werden soll (1). Klicken Sie ggf. auf die drei Punkte rechts und wählen Sie Ihren Wechseldatenträger an.

Mit „Sicherheitsdatei neu erstellen“ erzeugen Sie eine Datei. Sie werden mit einem Sicherheitshinweis gewarnt, denn danach ist der alte Zugang nicht mehr nutzbar.

Lassen Sie sich führen, vergeben Sie ein neues Passwort.

Mit „EBICS-Zugang initialisieren“ werden anschließend die öffentliche Schlüssel zum Bankrechner übertragen. Schalten Sie vorher den Drucker an, denn die unterschriebenen Ini-Briefe müssen Sie an die Bank senden (bei einigen geht faxen, bei der GLS-Bank wäre die Faxdurchwahl -5137).

 

Über die Bankparameterdaten (BPD) erfahren Zahlungsverkehrsprogramme, wie sie mit den Bankservern kommunizieren können und welche Geschäftsvorfälle die Bank unterstützt. Manchmal kann es sinnvoll sein, diese Datei gezielt zu löschen und mit einem neuen Bankzugang neu einzulesen.

Bevor Sie Daten löschen gilt: Immer eine frische Datensicherung (Backup) erstellen!

 

Wählen Sie dann „Extras“ und „Bankparameterdaten (BPD) an.

 

Wählen Sie den betreffenden Datensatz aus und löschen Sie den Eintrag.

Der Sicherheitshinweis ist wichtig, sofern die Bank die Internetadresse nicht korrekt überträgt. Meines Wissens ist das bei keiner Genossenschaftsbank relevant. Ggf. haben Sie aber die oben frisch erstellte Datensicherung in Petto…

 

 

>>Synchronisieren Sie anschließend Ihren Bankzugang neu.

Freitag der 13. und spätestens morgen wird PSD2 bei allen Banken Pflicht…

Folgendes ist oder wird wichtig, wenn man eine App oder Zahlungsverkehrssoftware einsetzt.

PIN & TAN:

Wer diese Art Zugang nutzt, benötigt eine Software, die die neuen „Befehle“ beherrscht, also TAN dann abfragt, wenn die Bank diese benötigt. Das können weitestgehend nur frisch aktualisierte Versionen, also Programme, die noch in der Wartung sind. Es müssen „erlaubte“ Verfahren sein. Und man muss auch überhaupt ein freigeschaltetes TAN-Medium haben, sonst kann es nicht funktionieren.

nicht mehr erlaubt: TAN-Listen

Geduldet: mobileTAN (SMS), ist/wird aber bei einigen Banken bereits abgeschaltet
gesicherte Verfahren: Push-TAN (App oder auch Hardware), ChipTAN/Sm@rtTAN (Chipkarte erzeugt die TAN),

HBCI-Signaturdatei und -Chipkarte:

Diese Zugänge erfüllen bereits die Bedingungen der neuen Richtlinien. Aber es gibt bei einigen Bankengruppen Änderungen bei der Verschlüsselung. Es wird vom potentiell unsichereren RDH auf RAH gewechselt. Zum Teil sind sogar neue Karten nötig, obwohl dies gar nicht nötig wäre, weil die aktuellen Chipkarten dafür genutzt werden könnten. Einige Banken verabschieden sich bei der Gelegenheit ganz von der Signaturdatei, die nicht an Software oder den Rechner gebunden ist, also kopiert werden kann.


Allgemeine Tipps, falls Probleme auftreten:

  • Backup erstellen
  • täglich auf Updates prüfen. Die Software sollte einen Stand August/September 2019 haben.
  • Bankzugänge synchronisieren und ggf. neu einrichten.
  • Bei einigen Programmen Bankparameterdaten aktualisieren oder initialisieren.

Einige Banken scheinen noch zu „basteln“, bzw. die Systeme arbeiten noch nicht stabil.


Was ist jetzt normal?

ZV-Programme und Apps: Updates, Updates, Updates…

TAN-lose Buchungen dürfen für Umbuchungen und Buchungen auf sogenannte Referenzkonten genutzt werden. Auch geringe Summen (30,00 Euro) können vereinfacht freigegeben werden, z.B. auch bei kontaktlosen Kartenzahlungen ohne PIN-Eingabe. Maximal 5x hintereinander am Tag ist das erlaubt.

Umsatzabruf und Anmeldung mit TAN
Umsatzabrufe, die mehr als 90 Tagen abrufen, erfordern bei diesem Verfahren in jedem Fall eine TAN. Eigentlich muss diese jedes Mal eingegeben werden, aber die Banken dürfen dies auf 90 Tage ausdehnen.

Anmeldung mit TAN: Darf auch auf 90 Tage ausgedehnt werden, dann reicht die PIN.

 

Mit der nächsten Phase der Umsetzung der PSD2 wird man als Homebanking-User mit einem PIN & TAN Zugang nun häufiger mit einer TAN-Abfrage an „ungewohnten Stellen“ konfrontiert werden. Gleichzeitig ermöglicht die Regelung aber auch den TAN-Verzicht bei risikoarmen Buchungen, also z.B. Umbuchungen auf die eigenen Sparkonten oder bei geringen Summen.

Man kann viel über Sicherheit und Vor- und Nachteile diskutieren, daran vorbei kommt man jedenfalls nicht.

Denn wer trotzig der TAN-Eingabeaufforderung nicht nachkommt, sperrt nach wenigen Abfragen ohne Antwort vorläufig den Zugang! Der Zugang muss wieder freigeschaltet werden, unter Umständen muss man sogar einen Freischaltbrief abwarten, der bei den meisten Genossenschaftsbanken erst in der Nachtverarbeitung erstellt wird und am nächsten Arbeitstag auf den Postweg gebracht werden kann.

Wann wird denn nun üblicherweise beim Abruf der Umsätze nach einer TAN gefragt?

In jedem Fall müssen alle Banken eine TAN abrufen, wenn Kontoumsätze >90 Tage abgerufen werden. Das gilt für Zahlungskonten, das sind also in der Regel Girokonten und Tagesgeldkonten.

Dann merkt sich aber die Bank die Autorisierung und fordert die nächste TAN wieder frühestens nach 90 Tagen an. Damit ist auch klar, dass dies nicht pro Softwareinstallation gilt, sondern pro Zugang. Eine signifikante Sicherheitsverbesserung ist dies also nicht.

Dieses Vorgehen dürfte für die meisten Banken und Zugänge zutreffen, denn kaum eine Bank wird die Nerven ihrer Kundschaft über Gebühr strapazieren wollen. Man kann diese Option aber abschalten lassen. Empfehlen würde ich dieses aber nur unter bestimmten Ausnahmen, bei echten Gründen zur Paranoia würde ich unbedingt empfehlen, das Verfahren zu wechseln.

 

Nerv – und Stolperstellen:

Die Abfrage „alles was da ist“ erfordert auch eine TAN-Bestätigung. Merkt sich z.B. eine App nicht den letzten erfolgreichen Abruf, dann wird bei jeder Nutzung oder auch automtischem Abruf eine TAN nötig werden.

Programme, die die FinTS/HBCI-Schnittstelle nutzen, erhalten beim Abrufen der Userparameterdaten (UPD) Informationen, ob neue Kontoumsätze vorliegen. Das kann helfen, unnötige Abrufe zu ersparen, sofern die Software/App diese Daten interpretieren kann.

Handlungsbedarf bei den Programmierern

Die früher hilfreiche Abfrage-Methode: „gibt mir die Umsatzdaten seit dem letzten Buchungstag“ ist nicht mehr „angenehm“. Jetzt ist es besser, wenn die Software in der eigenen Datenbank nach dem letzten erfolgreichen Abruftermin schaut, nach der Methode: Ich hab am 01. schon erfolglos nach Umsatzdaten gefragt, gibt es seitdem etwas neues?

Die Erstanmeldung mit einem „jungfräulichen“ VR-NetKey und neu freigeschaltetem mobileTAN erfolgt in Kurzform so:

  • Anmeldung im Onlinebanking mit VR-NetKey und Start-PIN
  • Freischaltung der Telefonnummer für das mobileTAN-Verfahren anhand des Freischaltcodes
  • Vergabe der eigenen PIN

Bitte starten Sie im „normalen“ Onlinebanking der Bank, also nicht im Erweiterten Onlinebanking („Business“). Wählen Sie dies am besten über die Bank-Hauptadresse an und gehen Sie nicht über google oder ein Lesezeichen („Google ist NICHT das Internet!“).

Geben Sie dort Ihren VR-NetKey ein, eine rein numerische Zahl.

Im folgenden habe ich die Texte in aubergine? eingefärbt, damit man die Bemerkungen besser von den Screenshots unterscheiden kann.

Der nächste Schritt ist im alten System mit VR-Kennung nicht vorgesehen gewesen: Die Freischaltung der Telefonnummer (bzw. bei der TAN-App SecureGo (Push-TAN). Durch den getrennten Versand per Brief wird die Sicherheit weiter erhöht.

Ist die Telefonnummer noch nicht freigeschaltet, muss man den Freischaltcodebrief allerdings abwarten. Einige Banken geben den Freischaltbrief direkt am Schalter aus.

Der Code steht zusammen mit dem dazugehörigen VR-NetKey im Schreiben der Bank.

Beachten Sie insbesodere Groß- und Kleinschrift des Codes. Übliche Stolperstellen sind „Oh“ und „Null“, „kleine L“ und „eins“.

Die Sonderbedingungen einfach anzuhaken, reicht nicht (!) aus, Sie müssen den dahinterliegenden Link anklicken und sollen die Sonderbedingungen wirklich lesen. Haken Sie das Feld nur an, erscheint oben diese Fehlermeldung.

Also bitte auf den Link klicken, sonst geht es nicht weiter.

Wählen Sie dann „Eingaben prüfen“ an.

 

Bitte prüfen Sie die angegebene Telefonnumer (steht auch im Schreiben). Wenn hier ein Erfassungsfehler passiert ist, erhält  jemand anders die SMS.

Die SMS mit der Transaktionsnummer (TAN) geben Sie zur Freischaltung ein. Bitte lesen Sie immer den Nachrichtentext. Die Sicherheit des Verfahrens hängt von dieser Kontrolle erheblich ab.

Die Freigabe wird bestätigt, jetzt kann es weiter gehen.

Vergeben Sie Ihre eigene PIN anhand der Regeln. Meine Empfehlung: Sie sollte einfach genug sein, dass man sich diese merken kann. Eine komplizierte PIN, wie sie für andere Zugänge empfohlen wird, ist nicht nötig, denn der Bankzugang wird nach drei Fehlerversuchen vorläufig und nach 9 Fehlversuchen endgültig gesperrt.

Beachten Sie die Regeln zu den Sonderzeichen. Wenn Sie später eine App oder ZV-Software verwenden möchten: Einige Programme haben Schwierigkeiten mit Sonderzeichen. Sollten hier Probleme auftreten, können Sie die PIN später noch ändern.

Geben Sie zuerst die PIN aus dem Brief ein und dann jeweils die gewünschte, selbst ausgedachte PIN. Es ist in Ordnung, wenn Sie diese PIN notieren, sofern niemand an die Notizen heran kommen kann. Sie sollte aber merkbar sein. Speichern Sie die PIN aber bitte nicht im Browser, die Daten können ausgelesen werden.

Mit der TAN aus der SMS bestätigen Sie die PIN-Vergabe.

 

Tipp: Vergeben Sie zuerst einen Alias, damit Sie sich nicht den VR-NetKey merken müssen.

 

Unter „Service“ finden Sie das Menü.

Im Banksystem der Genossenschaftsbanken werden die elektronischen Kontoauszüge zumindest nach der Systemumstellung automatisch zu einem festen Zeitpunkt erstellt. Die Bestellung „auf Anforderung“ ist nicht mehr möglich.

Die Vorteile überwiegen deutlich die Nachteile: Das System kümmert sich selbst um die Anlieferung, niemand kann eine Auszugserstellung „verschlafen“, so dass es zu Zwangsauszügen kommt. Üblicherweise dienen die PDF-Belege der Archivierung  und Kontrolle. Arbeiten sollte man damit nicht mehr müssen.

Die Auszüge bleiben im Postfach / Archiv min. 10 Jahre erhalten und können von dazu Berechtigten auch später noch abgerufen werden.

Beim Abholen ändert sich das Vorgehen zum Tel etwas, weil der jeweilige Auszug ja bereits erstellt wurde. Für Zahlungsverkehrsprogramme sind die Auszüge daher nach der Systemumstellung (GLS Bank seit Juli 2019) historische Kontoauszüge.

Gehen Sie über „Kontoinformationen“ und „Elektronischer Kontoauszug“ in das Menü.

Sie sehen die Kontenliste ..

und über „Aktualisieren“ rufen Sie den Bestand ab.

Markieren Sie oben das gewünschte Konto.

Historischer Abruf:

Mit dem Haken am unteren Rand „Historischer Abruf“ und Eintragen der Auszugsnummer (und Jahr) wählen Sie ggf. den nächsten Auszug aus.

Mit „weiter“ holen Sie den Auszug ab.


Fehlt das Menü, dann schauen Sie unter „Extras“, „Optionen“ in die Karteikarte „Kontoumsätze“. Ist der Haken gesetzt, ist das Menü ausgeblendet.

In der VR-NetWorld Software gibt es unterschiedliche Stellen, um elektronischen Kontoauszüge abzuholen und auch um diese Funktionen ein- und auszuschalten.

Sehr wichtig: Bei dem Begriff „Kontoauszüge“ geht es in diesem Zusammenhang um PDF-Dateien, die den klassischen und veralteten Papierauszug ersetzten, nicht um die Umsatzdaten, die man sowieso in der Software verwalten kann.

Grundeinstellungen:

Die Programmeinstellungen (als Supervisor anmelden) stellen Sie unter „Extras“ und „Einstellungen bearbeiten“ um.

Unter „Aufträge“, „Aktualisierung“ können Sie das Verhalten einstellen. Wenn Auszüge eh nur einmal am Tag von der Bank eingestellt werden, kostet die Aktivierung „bei jeder Transaktion“ nur unnötig Zeit.

Unter den „Geschäftsvorfällen“, „Kontoinformation“ und Haken bei „Kontoauszüge“ aktivieren Sie generell die Nutzung.

Bestätigen Sie mit OK.

Zu den jeweiligen Kontoeinstellungen (Aktivieren Sie ggf. die Baumansicht unter Extras) gelangen Sie am einfachsten über das Kontextmenü. Klicken Sie dazu mit der rechten Maustaste auf Ihr Konto (Ordnersymbol) ..

…und wählen Sie „Konto bearbeiten“ im Menü.

In der aktuellen Version können Sie das Abrufverhalten einstellen. Für Banken, die auf das neue System umgestellt wurden, die GLS Bank ist seit Juli dabei, bietet sich der automatische Abruf durchaus an. Denn die Kontoauszüge werden nicht mehr „auf Anforderung“ erstellt, sondern durch das Banksystem mit einem festen Zyklus, üblicherweise täglich, wöchentlich oder monatlich generiert. Sie können dadurch nicht mehr verloren gehen, sondern bleiben im Archiv im Onlinebanking (per Browser erreichbar) und sind „historisch abrufbar“ für alle Bevollmächtigten, die die nötige Berechtigung haben.

Unter „Geschäftsvorfälle“ aktivieren Sie die „Übersicht Kontoauszüge anfordern“ und ggf. die „Kontoauszug Empfangsquittung“. Dies ist bei einigen Banken nötig. Bei den meisten Banken gilt der Abruf bereits als quittiert.

In der Baumstruktur können Sie im Kontexmeü der „Kontoauszüge“ am jew. Konto noch zusätzliche Funktionen erreichen. So ist es z.B. möglich, alte Auszüge, die in der VR-NetWorld Software fehlen, nachträglich in die Datenbank zu integrieren (Kontoauszug importieren). Auch durch Scans kann man so die Daten komplettieren.

 

Fehlerquellen:

Fehlt Ihnen die Funktion nach allen Aktivierungen an einem Konto, synchronisieren Sie bitte den Bankzugang. Achtung: Hat die Bank Änderungen durchgeführt, kann es bis zu 30 Minuten dauern, bis diese über die Berechtigungssteuerung (UserParameterDaten=UPD) verfügbar sind.

So synchronisieren Sie den Bankzugang


Alte, nicht mehr erreichbare Auszüge können das Abholen aller neuen Auszüge blockieren.

Kontrollieren Sie die Liste im Postausgang und prüfen Sie dort, ob der Eintrag nicht mehr verfügbar ist. Ist ein „kaputter“ Abholauftrag im Ausgang, blockiert dieser den Prozess.

Löschen Sie (nach einer Datensicherung) in der Liste der Auszüge diesen defekten Kontoauszug und versuchen Sie es dann erneut. Markieren Sie dazu die Zeile mit der rechten Maustaste und klicken Sie auf „löschen“.

 

Speicherprobleme

VR-NetWorld Software: PDF-Kontoauszüge können nicht gespeichert werden


Weitere Tipps:

VR-NetWorld Software: elektronische Kontoauszüge (pdf) monatlich erstellen

Für den TAN-Zugang müssen im Banksystem und in der verwendeten Software die gleiche TAN-Bezeichnung eingegeben werden. Im Banksystem muss aber dazu auch eine Bezeichnung eingetragen sein, sonst kommt es zum Fehler:

9999 Fehler: LIST_NO_CHALLENGE_CREATED
9370 Herausgebersignatur für für bezogenen Benutzer fehlt

Hier ist also eine Eingabe ins Banksystem nötig.

Die TAN-Medienbezeichnung kann nach der Erfassug mit gültigen Zugangsdaten (VR-NetKey oder Alias und PIN) abgerufen werden. Ob diese Funktion allerdings von allen Programmen unterstützt wird, bezweifel ich gerade.

Wer viele Buchungen mit der Signaturfunktion eines Chipkartenlesers macht, möchte wommöglich nicht jede Buchung und jede Empfänger-IBAN einzeln am Kartenleser kontrollieren und mit OK bestätigen. Ich halte das Verfahren zwar für das sicherste und auch noch komfortabler als die TAN-Techniken, aber in Firmen mit gut abgesicherter IT wird das schon sehr lästig. Die Sicherheit wird dann auch nicht besser, wenn man sich das OK-Durchklicken einfach angewöhnt.

Mit Umstellung des Systems der Genossenschaftsbanken wird die Secoderfunktion automatisch aktiv (siehe hier).

In windata und sicherlich auch in allen Programmen, die auf der ddbac Lösung von b+s basieren, das düften Quicken/Lexware und buhl-Produkte (Wiso) sein,  lässt sich das Verfahren über die homebanking-Kontakte (de)-aktivieren.

In GLS eBank / windata gehen Sie bitte so vor:

Starten Sie den Administrator für FinTS/HBCI über Stammdaten:

Markieren Sie den Chipkarteneintrag und wählen Sie „Bearbeiten“.

Klicken Sie auf „Sicherheitsverfahren auswählen“ …

 

 

… und stellen Sie dort auf das gewünscht Verfahren um. „Secoder“ kennzeichnet die aufwändigere, aber sicherere Kontrollmöglichkeit im Display des Chipkartenlesers.

Bestätigen Sie mit „Weiter“.

Der Zugang wird synchronisiert.

 

Schließen Sie mit „Fertig stellen“ ab.

 

Beenden Sie anschießend die Homebanking-Kontakte.