Seit dem 21. November 2016 muss im neuen SEPA-Format nicht mehr „erstmalig“ eingereicht werden und die Vorlagefrist ist auf 1 Target-Tag im ganzen SEPA-Raum verkürzt worden.

Bei der Verarbeitung von SEPA-Lastschriften kann man eine Menge falsch machen. Ich beschäftige mich jetzt aber hier nur mit den Fehlern, die beim Buchen selbst auftreten. Es geht mir nicht um die Fehler, die zwischen Einreicher und Zahlungspflichtigen auftreten können, wenn also z.B. keine Vorabinfo verschickt wird.

Die Sequenz der Buchung und das Mandat selbst wird häufig verwechselt
Das Mandat ist die Grundlage für den Einzug. Der Standard ist das wiederkehrende Mandat, das zum wiederholten Einzug ermächtigt.
Welche Lastschriftsequenz in der Buchung verwendet wird, ist abhängig vom Mandat. Ein Mandat zum einmaligen Einzug bedingt, dass ich auch nur eine einmalige Lastschrift buchen darf, nach der Benutzung ist das Mandat erloschen (in der Regel beim Einkauf). Wiederkehrende Mandate erlöschen erst, wenn sie drei Jahre nach der letzten Buchung nicht verwendet wurden. Das Mandat ist durch die Mandatsreferenz, -Datum und durch die Gläubiger ID eindeutig definiert.

Und was sind SEPA-Lastschrift-Daueraufträge?
Einige Banken bieten Basis-Dauerlastschriften an, die vom Banksystem automatisch gebucht werden. Voraussetzung ist natürlich ein gültiges wiederkehrendes Mandat. Aber ein Dauerauftrag wird eben nicht automatisch mit Anlage einer Lastschrift mit wiederkehrendem Mandat angelegt, dies ist ein Missverständnis, das mir hin und wieder begegnet. Wenn in Ihrem Formular kein Zyklus wie monatlich zu sehen ist, sind Sie im falschen Menü…

Ich würde übrigens diese automatische Form nur empfehlen, wenn es sich um wenige Aufträge handelt (Übersichtlichkeit), sich die Aufträge selten ändern und/oder die Zeitabstände groß sind, also jährliche Einzüge z.B. genutzt werden sollen. Warum? Jede Änderung muss separat freigegeben werden. Werden gemeinschaftliche Buchungsberechtigungen genutzt, das kommt in Vereinen oder Firmen häufiger vor, dann kann dies auch ein Argument für bankverwaltete Dauerlastschriften sein. Ansonsten würde ich eher zu einer Zahlungsverkehrssoftware und/oder Buchhaltungslösung bzw. Mitgliederverwaltung raten, bei der man die Buchungen selbst verwalten kann.

Oder Sie verwenden die Vorlagenverwaltung im Onlinebanking. Hier können Sie den Im- und Export im CSV-Format nutzen. Mehr dazu hier.

Auch könnte dieses Tool für Sie eine gute Lösung sein, wenn Sie eh für Ihre Einzüge eine Tabellenkalkulation nutzen oder Ihre Abrechnungslösung einen CSV-Export bietet:
CSV nach XML Konverter

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