Lastschriftfreischaltung für das Onlinebanking
Mit der Systemumstellung auf das Folgesystem ändert sich bei den Genossenschaftsbanken der Weg grundlegend. Die Anmeldung erfolgt über eine zweite Anmeldung, die separat freigeschaltet werden muss, dem sogenannten „Business-Portal“ oder „Erweitertem Onlinebanking“. Jede Bank kann das individuell bezeichnen. Für diesen Zugang muss der VR-NetKey separat freigeschaltet werden, genauso wie die Berechtigung zum Lastschrift-Einzug. Ein direkter Wechsel vom „Normalen Onlinebanking“ ist nicht möglich, ein Abmelden und Neuanmelden ist nötig. Wenig zeitgemäß, aber daran wird gearbeitet.
Die Erfassungen erfolgen dann unter dem Menü „Lastschriften“.
(Screenshots folgen noch).
Alte Anleitung für Banken mit noch bank21-System (bis Ende 2019).
Wie Sie die Aufträge per Upload einer ZV-Datei hochladen können, sehen Sie in dieser Anleitung.
Wählen Sie unter „Zahlungen“ das Menü „SEPA-Terminlastschriften“.
Sie sehen dort den Bestand im Speicher („Parkplatz“) der Bank.
Ändern und Löschen können Sie nur noch die nicht übertragenen Aufträge.
Klicken Sie dazu auf das Datum links, es öffnet sich der Dialog zur Änderung und Löschung des Einzel-Auftrages.
Zum Zeitpunkt der Übertragung wird das Lastschrifteinreicherlimit geprüft und die Buchungen werden an die anderen Banken verteilt. Nun sehen Sie die Lastschriften bis zur Gutschrift auf Ihrem Konto unter „Finanzen & Umsätze“ und dort unter „Angekündigte Latschriften“.
Die Aufträge haben nun die Bank verlassen.