Stand 23.10.2025 – Gemeinschaftsvollmachten funktionieren mit Namensprüfung und Signaturverfahren (getestet mit Sicherheitsdatei, Chipkarte kann ich leider nicht testen, wurde mir aber von Kunden bestätigt.)

Achtung:
Es funktioniert nur, wenn eine Abweichung bei der Namensprüfung erkannt wird! Sonst bricht der Sendevorgang ohne zweite Unterschrift ab.

Voraussetzung ist die aktuellste Version vom 23.10.2025, Version 9.3.0.6 und ddbac 5.10.75.0

PIN und TAN-Verfahren mit PushTAN oder sm@rtTAN funktionierten bei unseren Tests (noch) nicht, weitere Arbeiten sind seitens des Entwickler angekündigt.

 

Einzelne Buchung?

Wichtig: Bei Einzelbuchungen in FinTS darf der Auftrag nicht als Sammelzahlung übertragen werden! Dies kann aber problemlos beim Senden geändert werden. Markieren Sie den Auftrag und klicken Sie auf Ausführung und stellen Sie den Auftrag um.

Aktuell, 23.10.2025, muss die Namensprüfung zwingend aktiv sein – ohne Namensprüfung funktioniert das Senden auch von Sammelaufträgen nicht.

Achten Sie darauf, dass der Haken bei „Verification of Payee – Kontoinhaberverifizierung“ gesetzt ist.

Die Unterschriften müssen im Vorgang beide gesetzt werden. Sie können nicht mit der Auftragsverarbeitung arbeiten.

Wählen Sie im nächsten Schritt den Zugang der ersten Person aus.

und die zweite Unterschrift wird abgefragt.

 

erstes Passwort

Die Namensprüfung der Empfänger kann eine gewisse Zeit dauern

zweite Unterschrift – immer noch für die Namensprüfung

Das Ergebnis der Namensprüfung mit Info wird angezeigt. Entweder kann man den kompletten Auftrag ablehnen oder auf eigene Verantwortung ausführen lassen. Ich stimme hier zu…

 

Es erfolgt noch eine Passwortabfrage, dann wird die Buchung ausgeführt, ggf. werden  Protokolle gedruckt oder angezeigt.

 

Buchungsdateien sind nicht mehr zeitgemäß, sind aber in einigen Notfällen die schnellste Lösung, um z.B. bereits erfasste Zahlungen über das Onlinebanking verarbeiten zu lassen.

Die Verarbeitung von Dateien im Onlinebanking ist aktuell nur eine Option für Konten von „Nicht-Verbrauchern“, also Firmen, Konten für Selbständige, Vereine, etc.

Hier zeige ich, wie Sie mit GLS eBank eine Buchungsdatei erzeugen können und wie Sie diese hochladen und anschließend freigeben können.

 

In GLS eBank/windata ist diese sehr alte Funktion ausgeblendet, es muss über Extras / Optionen aktiviert werden.

 

Bzw. eigentlich: Die Deaktivierung des Menüs muss aufgehoben werden. (1)

Klicken Sie auf die Karteikarte „Ausführung“, dann entfernen Sie dort oben den Haken bei Datenträgeraustausch. (2)

Links wird das Menü unter „Ausführen“ eingeblendet.

Klicken Sie auf Übernehmen.

 

Zusätzlich wird links unten das DTA-Menü eingeblendet.

Jetzt können Sie die erfassten Aufträge im passenden Zahlungsverkehrs-Format exportieren.


Buchungsdatei erzeugen:

Unter „Ausführen“, „Datenträgeraustausch“ klicken Sie auf „Ausgabedatei erstellen“.

 

 

Wählen Sie einen passenden Ablageort aus.

 

Sie können die Protokolle einstellen (links unter dem roten Kasten).

Rechts können Sie mit dem Button „Erstellen“ die Generierung der Buchungsdatei starten.

Den Namen können Sie ändern und auch im Dialog noch einmal den Pfad neu aussuchen.

Der Ausdruck wird in meinem Fall auch als PDF ausgegeben.

 


Lesen Sie hier weiter zum Upload von Buchungsdateien im Onlinebanking z.B. der GLS Bank.

 

GLS eBank, EBICS und die Namensprüfung (Verification of payee – VoP)

Aktuelle Version: 9.3.0.5 vom 15.10.2025

 

Prüfen Sie die Versionsangaben und installieren Sie ggf. die aktuelle Version. Nur Versionen ab 9.3.0.4 können für die Namensprüfung genutzt werden. Wenn Sie Sammelbuchungen mit alter Version verwenden, übernehmen Sie die Haftung!

 

Die Deaktivierung der Namensprüfung in EBICS ist – offiziell – nur zulässig für Sammelüberweisungen und – bei einigen Banken – für Einzelbuchungen. Sie übernehmen die Haftung! (Wir, die GLS Bank, folgen der EU-Regelung, die Namensprüfung bei Einzelbuchung ist daher Pflicht.)

Wenn die Namensprüfung erfolgen soll, benötigen Sie keine Unterschrift(en) vor dem Senden. Die Unterschriften werden erst nach der Prüfung durchgeführt.

Ausführen, EBICS Zahlungen übertragen

Auch wenn Sammelübeweisung gewählt ist, entscheidend ist der Inhalt. Bei nur einem Auftrag ist die Namensprüfung Pflicht.

Bei Einzelberechtigung kann man den Vorgang auch in einem „Rutsch“ bearbeiten lassen. Bei Gemeinschaftsvollmachten setzen Sie den Haken bei Zahlungen zur VEU.

Hinweis:

 

 

 

Läuft die Verarbeitung durch, ist die Namensprüfung ohne Fehler erfolgt.

Gelbes Icon: Es gibt Abweichungen – die Bank meldet sich mit Korrekturvorschlag.

Rot: Wesentliche Namensabweichung bei mindestens einem Auftrag.

„Stornieren“ bezieht sich immer auf den gesamten Auftrag!

Bei abweichenden Aufträgen bietet die Software noch die Korrektur an – deshalb würde ich „Stornieren“ empfehlen, wenn Sie Ihren Datenbestand korrigieren möchten.

Senden mit Abweichungen heißt, dass Sie die Haftung übernehmen!

Bei roten Abweichungen kann der korrekte Name nicht automatisch eingetragen werden.

bei der nächsten Erfassung zum gleichen Empfänger ist rechts das rote Kästchen sichtbar!

 

Achtung: Das Sendeprotokoll bedeutet nur, dass gesendet wurde – nicht, dass die Verarbeitung durchgeführt werden konnte! EBICS arbeitet nicht in Echtzeit.

 

Die Freigabe der Buchungen erfolgt bei Namensprüfung per verteilter elektronischer Unterschrift (VEU).

Bestandsdaten abrufen und „Weiter“

danach Button VEU Verwaltung oder links im Menü

 

 

Holen Sie das Verarbeitungs-Protokoll ab im Ausführen/EBICS-Menü:

 

 

Kontrollieren Sie die Daten – Unterschrift wurde akzeptiert

Unter Protokolldateien:

Lesen Sie die Inhalte – das ist bei EBICS auch schon immer wichtig gewesen.

 

Vorab: Prüfen Sie die Version. Jede mir bekannte Software benötigt Aktualisierungen.

Aktuelle Version GLS eBank / windata: 9.3.0.5 vom 15.10.2025 mit ddbac 5.10.72.0

Ausführen, HBCI (FinTS) Zahlungen übertragen

Die Deaktivierung ist nur zulässig für Konten von Nicht-Verbrauchern (Firmen, Geschäftskunden, Vereine, juristische Personen) – und bei Sammelüberweisungen.

 

Der Hinweis erklärt die Schritte zur finalen Freigabe, die Namensprüfung kann deaktiviert werden.

 

„leichte“ Abweichungen zeigt die Empfängerbank an – sofern sie flott genug antwortet – die von dort gesendeten Daten können dann zur Korrektur genutzt werden.

Achtung:
Hier geht nur Abbrechen oder Ausführen für den gesamten Auftrag. Obwohl Zeilen markiert werden können, bedeutet das nicht, dass nur ein Teil ausgeführt wird!

GLS eBank / windata Professional bietet die Korrektur der falschen Datensätze an.

Im Protokoll wird aufgeführt, ob der Namensabgleich erfolgt ist.

 

 

Suchwort: #VOPVER
letzte Änderung: 20.10.2025

So sieht eine typische Fehlermeldung aus, wenn eine Überweisung mangels Namensprüfung abgelehnt wird:

(Nachricht) HIRMG (9050) Die Nachricht enthält Fehler () (Auftrag) HIRMS (9076) Namensabgleich erforderlich. ()

FinTS/HBCI: Die Sammlerausführung von Echtzeitüberweisungen (Instand-Payment) (HKIPM) ist erst ab dem 25.10.2025 verfügbar bei den Atruvia-Banken.


EBICS:
Denken Sie daran, den Verarbeitungsbericht (z.B. PTK) abzurufen und zu lesen!

Das Sendeprotokoll heißt lediglich, dass Sie Aufträge senden dürfen – nicht, dass diese verarbeitet werden konnten und freigegeben wurden!

Bei Einzelaufträgen ist nach den SEPA-Regularien die Namensprüfung Pflicht, egal ob Verbraucherkonto oder nicht. Die Bafin-Duldung nutzen nicht alle Banken, weil hier die Haftung ungeklärt ist und weil diese Duldung jederzeit erlöschen kann.


Es gibt hunderte von Zahlungsverkehrsprogrammen, die aktuell über die Schnittstellen FinTS/HBCI oder EBICS Zahlungsverkehr durchführen können. Der Namensabgleich bei SEPA-Überweisungen macht hier für jedes dieser Programme Updates nötig, wenn der Namensabgleich vollständig unterstützt werden soll.

Es ist bekannt, dass einige Programme diese Updates nicht oder nicht rechtzeitig zur Einführung ab dem 05.10. erhalten werden, viele Updates können aufgrund der knappen Zeit erst „auf dem letzten Drücker“ veröffentlicht werden und sind wahrscheinlich nicht in allen Details final durchgetestet.

Um mir selbst und anderen Orientierung zu geben, werde ich hier die mir bekannten Daten zu Programmen und Versionen notieren. Wer mir helfen will oder andere Daten kennt: Über die Kommentarfunktion oder im Homebanking-Hilfe Forum bin ich erreichbar.


Prüfen Sie, ob Ihr Softwareanbieter eine neue Version anbietet und Updates/Aktualisierungen. Da die letzten Spezifikationen erst im Sommer 2025 veröffentlicht wurden (!), muss Ihre Software sehr neu sein. Ältere Versionen werden sehr wahrscheinlich Probleme bei Überweisungen haben.

Wenn Ihre Software kein Update erhält, machen Sie sich bitte rechtzeitig mit Alternativen vertraut, z.B. indem Sie den Export von Zahlungsdaten nutzen und zum Überweisen das Onlinebanking.

Sobald Ihre Bank die Namensprüfung freischaltet (ab dem 05.10. starten die Genossenschaftsbanken und Sparkassen) sollten Sie Ihren Bank-Zugang aktualisieren („Synchronisieren“, „abgleichen“, „Benutzerdaten aktualisieren“). 

Lastschriften sind nicht betroffen, diese können Sie – wahrscheinlich – noch länger mit älteren Programmversionen verarbeiten.


Info-Video zum Ablauf der Empfängerprüfung in der BankingApp:
www.youtube.com/watch?v=_82sOx4NL_c
(aus Datenschutzgründen kein klickbarer Link, kopieren Sie den Link in die Zwischenablage und fügen Sie diesen ein in die Adresszeile Ihres Browser)


Software-Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit mit Infos und Links

BankingManager: Vollständig vorbereitet – aktuelle Version 1.9.3.6 – prüfen Sie auf Updates

VR-NetWorld Software: Nicht mehr für Überweisungen nutzbar, keine Updates. Lastschriften und Umsätze sind bis März 26 noch nutzbar. Umgehung: Export als Buchungsdatei, Upload im Browserbanking. offizielle Nachfolgesoftware: BankingManager oder Profi cash 12.

Profi cash: Update auf die aktuelle Version 12.97 durchführen. Prüfen und Installieren Sie Anfang Oktober das Update. Version 12.97 kann bei der Atruvia geladen werden, atruvia.de/profi-cash
->bekannte Fehler  (->weitere Infos VoP hier im Blog)

GLS eBank Basis/Profi und windata: Die neueste Version 9.3.0.5 vom 15.10.25
Synchronisieren Sie Ihre Zugänge (EBICS und FinTS/HBCI) nach dem 05.10.
Version 8 erhält seit 2024 keine Updates mehr, Echtzeit fehlt, Umgehung für VoP: der Kernel kann per direktem Update aktualisiert werden (keinesfalls empfohlen)
Infoseite von windata
Bekannter Fehler: Gemeinschaftsvollmachten funktionieren über FinTS/HBCI nicht! Workaround: Dateien erzeugen und manuell im Onlinebanking freigeben.

konfipay: Im Webdienst müssen Sie sich nicht um Updates kümmern, die Freigabeprozesse ändern sich allerdings
 https://wiki.konfipay.de/konfipay/verification-of-payee-vop-konfipay

Multicash, Geno Cash (Info Mitte September):  GENO cash aktuell Version 4.00.008 Servicepack 14, es soll  bis zum 5. Oktober durch ein Online-Update aktualisiert werden.
Angeblich wird nicht jede Version rechtzeitig vollständig VoP fähig, bitte fragen Sie Ihren Lizenzgeber. Infos und webinare bei omikron

Moneyplex (Matrica): Kein Update in Sicht, siehe Homebanking-hilfe.de

Hibiscus: Der Entwickler arbeitet intensiv, es ist aber leider sicher, dass nicht alles rechtzeitig fertig wird. Info über willuhn.de und homebanking-hilfe.de
Umgehung: Export als SEPA-XML-Datei, Upload im Browserbanking der Bank (ggf. Freischaltung nötig)

SAP: Gerüchteweise gibt es SAP-Module, die die nötigen Updates für EBICS nicht rechtzeitig erhalten und deshalb keine Einzelbuchung mit Namensprüfung durchführen können. Genaue Daten liegen mir nicht vor.  Umgehung: Export als SEPA-XML-Datei, Upload im Browserbanking der Bank (ggf. Freischaltung nötig)

ALF Banco: Aktuelles Update nötig, mindestens Version 10.2. Infoseite ALF

Subsembly Banking4: Aktuelle Version ist VoP fähig

Starmoney: Mindestens Version 14 mit allen Updates ist nötig. Infos dazu

SFirm: Infoseite zum Thema –  SFirm 4 Patch 25.08 ist vorbereitet, Empfehlung: Aktualisierung auf SFirm 4 Patch 25.09
FinTS/HBCI mit gemeinsamer Unterschrift (A-/B-Vollmachten): SFirm benötigt einen Patch, weil die Vorabsignaturen nicht mehr unterstützt werden.

DATEV: externer Link: Info der DATEV zum Thema VoP

Lexware (Lexoffice): Info zu VoP, Infos zu den Versionen liegen mir nicht vor. Die FinTS/HBCI-Schnittstelle sollten mit einer aktuellen ddbac VoP fähig werden.

Wiso mein Geld: Da buhl ebenfalls auf die ddbac setzt, dürfte mit einer aktuellen Version auch die Namensprüfung funktionieren. Wie dies aber aussieht konnte ich nicht herausfinden.

Agicap Stand 15.10.2025 scheint die Namensprüfung nicht zu unterstützen. Das bedeutet, dass Sie lediglich EBICS Sammelbuchungen ohne Namensprüfung durchführen können, sofern die Bank nicht die Bafin Duldung gewählt hat. Sie haben die Haftung.

 

Linux/Unixoide

AqBanking/aqfinance, kmymoney: Mir ist leider nicht bekannt, ob eine Version verfügbar ist, die VoP beherrscht. Der Entwickler hatte auf Mail von mir leider nicht geantwortet und der Support läuft leider nur über eine anstrengende Mailingliste. Meine Empfehlung: Melden Sie sich bei der Mailingliste an und nutzen Sie die Infos von Git. https://www.aquamaniac.de
https://www.aquamaniac.de/rdm/projects/aqbanking/files

Moneyplex und Hibiscus siehe oben

 

Mac-Programme

MoneyMoney: Mindestens Version 2.4.60, mehr beim Hersteller

Banking4x von Subsembly: Ist in der aktuellen Version vorbereitet für VoP. Wie dies aussieht, ist hier zu finden. Infos zu Updates finden Sie auf banking4.de,

MacGiro: Lt. Webseite des Herstellers ist die Version 15 die notwendige Version.

BankX: Lt. FAQ des Anbieters wird ab heute, 06.10. ein für die meisten User kostenpflichtiges Upgrade auf Version 11 verfügbar gestellt.

PecuniaBanking: Der Entwickler ist lt. Homebanking-hilfe.de am Thema dran, allerdings ist die Herausforderung gigantisch.

letzte Änderung 22.08.2025
Suchwort: #cardput

Aktuell tritt bei einigen unserer Kunden erneut der Fehler „Kundenschlüssel nicht mehr gültig“ erneut auf, der mir aus den letzten Jahren bekannt vorkommt. Zuletzt hatte Lexware das Problem.

Mit dem ChipcardMaster können Sie HBCI-Karten wieder korrekt einstellen – wenn es sich um eine Karte mit Seccos 6 Chip handelt. Seit ca. April/Mai 2025 werden neue Seccos 7 Karten ausgegeben, leider weigert sich der ChipcardMaster, mit der neuen Kartengeneration zu arbeiten. Es gibt zwar ein älteres Karten-Tool, das diese Probleme nicht hat, aber es ist leider nicht frei verfügbar.

 

Wichtig:
Prüfen und aktualisieren Sie den Lesertreiber, bevor Sie weiter machen. Starten Sie nach einem Update ggf. neu. Beachten Sie die Installationsanweisung des Herstellers (Install mit Adminrechten bei Reiner SCT-Lesern)

Häufig wurde der Bankzugang nicht neu eingerichtet, sondern die neue Karte wurde mit dem alten Zugang verwendet.  Programme sollen am Status des Kartenchips erkennen, dass die Austauschkarte noch nicht initialisiert wurde und reagieren darauf automatisch mit der Einreichung der neuen Schlüssel. Leider machen dies nicht alle Programme richtig. Und schlimmer noch: Sie überschreiben den neuen Inhalt der Karte mit den alten Daten.

Auch ändern einige Programme die aktualisierten Daten nicht, sondern verwalten diese intern (Bankschlüssel und URL-Adresse). Bei einem Programmwechsel funktioniert die Karte dann nicht, obwohl sie noch funktionsfähig wäre.

 

aus dem Logfile:

Empfangene Nachricht auswerten
##### HIRMG:9050:Die Nachricht enthält Fehler.:
##### HIRMS:9010:Schlüsseleinreichung wurde abgelehnt.: (Seg:4)
##### HIRMS:9010:Schlüsseleinreichung wurde abgelehnt.: (Seg:5)
##### HIRMS:9010:Schlüsseleinreichung wurde abgelehnt.: (Seg:6)
HIRMS:0020:*Dialoginitialisierung erfolgreich: (Seg:3)

 

 

Die Fehlermeldung lautet "Kundenschlüssel nicht mehr gültig", als ob noch die alte Karte verwendet würde.

Die Karte hatte bereits den Status 04, also „Schlüssel eingereicht“, wie im Bild zu sehen (Chipcard Master, Bedienung siehe unten). Die Übertragung war im Banksystem aber mit RDH2 angezeigt, also eine falschen Version der Verschlüsselung. RDH2 stimmt übrigens nicht wirklich, das Banksystem trägt dies einfach als default-Wert ein weil die Verbindung nicht geklappt hat, aber die Benutzerkennung erkannt wurde.

Nach Änderung auf 01 und Einreichung der Schlüssel funktioniert die Initialisierung der Karte und dann auch der Kontozugriff.


Folgekarten, die abgelaufene HBCI-Karten ersetzen haben, werden erneut von einigen Programmen kaputtgeschrieben, wenn sie nicht neu angemeldet werden.

Die Fehlermeldung lautet meist:

„Die Synchronisierung mit dem Kreditinstititut ist fehlgeschlagen.“ (…)

„Kundenschlüssel nicht mehr gültig. Auftrag abgelehnt“.

Sicher bin ich aktuell nur, dass einige Versionen des b+s (Datadesign)-Kernel ddbac mit den Karten erneut ein Problem haben muss. Die Schlüsselnummer wird vermutlich daher in bestimmten Versionen unter anderem in Lexware, Quicken, MS-Money99, windata, Buhl (wiso..), GLS eBank etc. falsch gesetzt.


Die Fehlermeldung wird in anderen Programmen eventuell mit anderen Texten ausgegeben.

Reparieren kann man die Karte nicht mit den ddbac-Hausmitteln, wie das bei falschen RDH-Versionen funktionieren kann.

Eine mögliche Lösung ist der Chipcard Master vom wirklich genialen Chipkarten-Guru Dr. Olaf Jacobsen (auch von hier noch einmal den herzlichsten Dank für alles und den Chipcard Master!). Sinnvoll ist dies nur, wenn man danach eine Software einsetzen kann, die die Karte nicht sofort wieder unbrauchbar macht.

Das kostenlose Tool erhält man bei heise zum freien Download, trotzdem sollte man sich hier www.chipcardmaster.de über den Stand informieren.

Achtung:
Man sollte diese Änderungen nur durchführen, wenn die Karte wirklich nicht funktioniert (letzte Maßnahme). Ich kann keine Haftung für die Bearbeitung übernehmen. Ist die Karte aber eh unbrauchbar, kann man sie kaum kaputter machen.

Prüfen und aktualisieren Sie ggf. den Treiber des Kartenlesers und auch die Firmware des Lesers. Die neue Version beinhaltet auch ein Tool zum Prüfen des Zählerstands des Chips.

In vielen Fällen muss dazu der Gerätemanager (Reiner SCT) mit Adminrechten gestartet werden (Rechte Maustaste auf das Icon).

Ich bin so vorgegangen:

Unter „Kartenleser“, Einstellung des Kartenlesers muss der Leser auf die sichere PIN-Eingabe umgestellt werden. Bei meinem Leser kam es zu Abstürzen, ich habe dann einfach neu gestartet und dann ging es.

Die HBCI-Daten der Karte lese ich unter „Banking“ aus.

Erst nach der PIN-Abfrage erfolgt die Anzeige. Das gesuchte, offensichtliche fehlerhafte Feld finde ich im Chipcard Master unter „Schlüssel Info“.

Bei meiner Folgekarte muss ich alle „001“ in die „002“ abändern und speichern.
Die RDH-Version bleibt bei personalisierten Karten 007, bei Karten ohne Namensdruck 009. Manchmal ist dies auch verstellt, bei einem Lexware-Kunden war es 009001009001009001. Richtig war 007002007002007002 (personalisierte Karte, erste Folgekarte). Leider sieht man im Banksystem nicht auf Anhieb, ob es sich um eine Folgekarte handelt.

 

Beim ersten Mal habe ich direkt den „Speichern-Befehl“ übersehen, dieser befindet sich unten links.

 

Danach funktionierte die Karte bei mir wieder, allerdings nur in Profi cash und der VR-NetWorld Software, weil damals die ddbac diesen Fehler ständig wiederholte und die Karte reproduzierbar kaputtschrieb. Ich hatte die Karte in einer ddbac-Software testweise neu initialisiert, danach war die Karte wieder defekt. Eingesetzt wurde ein ddbac-Kernel der Version 5.8.80 und .85, letztere vom 10.01.2020, wenn ich das richtig gesehen habe. Der Fehler trat im März 2024 erneut auf!

Es spricht nichts dagegen, die Folgenummern einfach durchzuprobieren. Sie machen damit nichts kaputt, es ist lediglich etwas lästig, dass man immer den ChipcardMaster beenden muss, um nicht mit der Banksoftware in Konflikte zu kommen.


Ergänzung :
So sieht meine Karte der Generation 1 im Chipcardmaster aus. Die Karte wird im Laufe des Jahres ungültig werden.

Die URL der Karte unter Komm.Adresse ist hier seit 13.03.24 veraltet. Sie lautet für ex-GAD Banken und HBCI-Karten nun: fints1.atruvia.de (ehemalige Fiducia: fints2…). Einige Programme aktualisieren dieses Feld nicht.

GLS Bank Hash für die vorpersonalisierte Karte:
Der neue Eintrag für den 2048 Bit Schlüssel seit dem 07.05.2025 wäre dieser:
303037303032032617750408DC07C3A67ED1ACCB3FFE6A0719447AC05A66F19A8E98FF15708EBB
Vorne steht eine Art Header (30303730303203) steht mit der Schlüsselnummer, Schlüsselversion und dem Hashverfahren.
Der eigentliche Hash der GLS Bank ist dieser und steht auf der Webseite der Bank zum Vergleich.
2617750408DC07C3A67ED1ACCB3FFE6A0719447AC05A66F19A8E98FF15708EBB

Dem Bankschlüssel einfach glauben? Überlegung dazu:
Wenn Sie mit der Serveradresse und Ihrer Karte sich mit einem gefälschten Bankrechner verbinden würden – was könnte passieren? Betrüger könnten Ihren öffentlichen Schlüssel abgreifen und – theoretisch – Ihre Daten mitlesen. Aber es wäre nicht möglich, Zahlungsverkehr auslösen, dazu fehlt der geheime Schlüssel Ihrer Karte. Wer würde diesen Aufwand treiben? Und wäre es nicht für einen Betrüger einfacher, Ihren Rechner zu hacken und die Daten dort abzugreifen? Das wäre ja möglich, weil ja die Bank-Domänen schon umgeleitet werden müssten.

Die Gefahr ist meines Erachtens minimal. Ob Sie also der Hash-Anzeige einer Software vertrauen und den Bankschlüssel bestätigen, liegt bei Ihnen.

Sie können den Hashwert Ihrer Bank mit der ddbac aktualisieren (zu finden als 32 Bit-Anwendung in der Systemsteuerung bei windata, GLS eBank, Lexware und einigen anderen).


Der Hash für den alten 1984 Bit langen Schlüssel war dieser:
3030373030310369F2B5D0A664D52EF043A0354DBD658848891A1A2385A1B1AE55008A2FF4999D
Er liegt in alten Karten vorprogrammiert vor und muss ausgetauscht werden.

Manchmal steht man vor der umständlichen Herausforderung: Wie sende ich irrtümlich getätigte Lastschriften und falsch eingegangene Überweisungen auf effiziente Weise an den/die Absender zurück?

GLS eBank / windata hat hierzu eine einfache Technik, sofern die Umsatzdaten mit FinTS/HBCI abgerufen werden und die Bank auch die nötigen Daten liefert.

Aktualisieren Sie ggf. vorher die Umsatzdaten und wählen Sie dann die Kontoinformationen/Kontoumsätze aus.

 

 

Markieren Sie dazu den gewünschten Datensatz und wählen Sie dann unten „Weitere Funktionen“ an.

 

Im Menü können Sie dann einstellen, was Sie aus der Buchung generieren möchten.

 

Achtung: Ich rate davon ab, einfach ohne Überlegung aus Überweisungen Lastschriften zu generieren. Diese können ohne Angaben von Gründen zurückgegeben werden und um einigermaßen sicher zu sein, müsste man auch ein gültiges SEPA-Mandat haben. Überweisungen über Lastschriften zurückzuholen ist nur sinnvoll, wenn Sie dies ausdrücklich vereinbart haben.

Genauso „gefährlich“: Aus eingereichten Lastschriften Überweisungen machen. Lastschriften können storniert werden, Überweisungen „zurückzuholen“ erfordert immer den Willen zur Rückbuchung durch die Empfänger.

 

letzte Änderung:
16.03.2024

Das genossenschaftliche Rechenzentrum hat am 13.03.2024 einige alte Serveradressen abgeschaltet.

Mit einer aktuellen Version sollte die manuelle Änderung auf eine neue Adresse nicht nötig sein. Prüfen Sie daher auch die Aktualität Ihrer Installation und testen Sie nach einem Update erneut die Funktion.

Die Änderungen für HBCI mit Signaturdatei oder Chipkarte:

hbci.gad.de       -> fints1.atruvia.de
hbci01.fiducia.de -> fints2.atruvia.de

Für das PIN und TAN-Verfahren:

https://hbci-pintan.gad.de/cgi-bin/hbciservlet => https://fints1.atruvia.de/cgi-bin/hbciservlet
https://hbci11.fiducia.de/cgi-bin/hbciservlet  => https://fints2.atruvia.de/cgi-bin/hbciservlet

So prüfen und ändern Sie die Server-Adressen in GLS eBank:

Klicken Sie auf „Administrator für HBCI (FinTS)“. Es öffnet sich die Tabelle mit den Banking Kontakten.

Klicken Sie „Internet Verbindung ändern“ an.

 

aktualisieren Sie die Adresse und testen Sie die Erreichbarkeit mit „Verbindung testen“.

Wenn Sie hier eine Fehlermeldung erhalten, sollten Sie die Adresse zuerst auf Tippfehler prüfen. Wenn alles korrekt eingetragen ist, müssen Sie auf die Fehlersuche gehen.

Klicken Sie auf „Weiter“…

… und führen Sie die Einrichtung zu Ende.

Viele Banken bieten bankverwaltete Dauerlastschriften nicht an – die automatische Verarbeitung ist für viele Menschen aber eine praktische Sache, gerade wenn sich selten Beträge wie Vereinsbeiträge ändern oder auch wenn die gemeinschaftliche Kontoführung gewünscht ist, ohne dass eine Netzwerkinstallation die Option ist.

Muss man viele Aufträge ändern oder löschen, dann wird es im Browserbanking zu einer undankbaren Sisyphos-Arbeit. Windata hat hier inzwischen eine durchaus brauchbare Lösung erarbeitet, um im Rahmen der FinTS/HBCI-Möglichkeiten einigermaßen effizient arbeiten zu können.

Ich empfehle bei solchen Aufgaben dringend ein Signaturverfahren einzusetzen (Signaturdatei oder Chipkarte oder zur Not SmartTAN USB, ein PIN und TAN-Verfahren artet sonst leider zu einer wahren TAN-Orgie aus.

Wie die Signaturdatei eingerichtet wird, steht hier:
GLS eBank (Windata): eine neue Signaturdatei erstellen – VR-Kennung Blog (vrkennung.de)

Windata gibt es als Testversion beim Hersteller. Für den Einmal-Gebrauch mag die Probeversion reichen, aber es ist natürlich eine Empfehlung, die Daten zur Weiterverwendung in Windata zu verwenden, um die Vorteile der Datenbankbearbeitung und der Sammelverarbeitung zu nutzen. Oft sind Daueraufträge auch in den Kontoführungskosten teurer als Sammelverarbeitungen.

Gläubiger ID erfassen:
Damit man bei den Vorgängen nicht ständig Fehler bekommt, muss man bei einer frischen Installation zuerst die Gläubiger-ID eintragen. Unter „Stammdaten“, „Gläubiger-ID“ trägt man die Daten ein.

 

Lastschrift Bestand abrufen:
Bevor Änderungen oder Löschungen eingereicht werden können, muss zuerst der Bankbestand abgerufen werden. Menü: „Dauerauftrag“, „Bestandsdaten abrufen“.

 

 

Konto markieren.

 

Unten links auswählen, um welchen Bestand es gehen soll: Dauerüberweisungen oder Dauerlastschriften…

…unten rechts geht es mit „Weiter“ weiter…

Unten rechts „Bestand anzeigen“

 

unten rechts „Bestand anzeigen“ oder links über das Menü „Daueraufträge“, „SEPA-Dauerlastschrift“.

 

 

diese Liste kann nun bearbeitet oder auch – zum Beispiel zum Abgleich – exportiert werden.

 

 

Was fehlt an Daten?
Nicht mit auswertbar sind die Mandats-Daten, also Mandatsreferenz und Mandatsdatum.

Und: Leider stimmen die Umlaute nicht, ich muss noch klären, wo der Fehler liegt.

letzte Änderung: 11.08.2025

So stellen Sie das TAN-Verfahren in GLS eBank / windata ein oder um:

  • Wählen Sie unter Stammdaten, den Administrator für HBCI (FinTS) an. (1 und 2)
  • Bearbeiten Sie Ihren Bankkontakt (3) z.B. per Doppelklick oder Markieren und unten über „Bearbeiten“.
  • Rechts unten unter „Kontodaten“ können Sie das „Sicherheitsverfahren auswählen“ anklicken (4).
  • Wählen Sie das gewünschte Sicherheitsverfahren aus und und lassen Sie sich durch den Assistenten bis zum Ende durchführen. Die Software stellt bei einer erfolgreichen Verbindung den Zugang dann auf das gewünschte Verfahren um.

 

 

 

nicht mehr auswählbar: 944 SecureGo: TAN wird mit der SecureGo plus App erzeugt, muss dann an der Tastatur eingegeben werden. (zentral abgeschaltet seit dem 01.08.2025)

946 Secure Go plus (Direktfreigabe): Die TAN-Erfassung entfällt, die App sendet die Freigabe und die GLS eBank / Windata wartet, bis die Bank bestätigt hat

962 Smart-TAN plus manuell: Die Tastatur des TAN-Lesers wird verwendet. Mühselig und nervig, ich empfehle dies nur, wenn nichts anderes funktioniert, z.B. weil der Bildschirm verstellt ist.

972 Smart-TAN plus optisch / USB: Der Flackercode wird verwendet, der Leser hat mehrere Sensoren (Hell/Dunkel-Leser auf der Rückseite)
mit USB-Leser: Bei genossenschaftlichen Banken/der GLS wenig sinnvoll weil die HBCI-Chipkarte nutzbar ist, bei Sparkassen ohne HBCI aber eine Empfehlung.

982 Smart-TAN photo: Ein moderner Batterie-Leser mit Kamera liest einen farbigen Punktecode. Erkennbar an der Öffnung auf der Rückseite und dem farbigen Display. Die reinen Schwarz-Weiß Leser anderer Banken sind nicht kompatibel!