Seit dem 05.10.2025 ist die Namensprüfung bei Überweisungen für Verbraucher generell verpflichtend und für Nicht-Verbraucher nur bei Sammelbuchungen optional.
Wenn Sie die Namensprüfung deaktivieren, übernehmen Sie die Haftung!
Entscheidend bei den genossenschaftlichen Banken ist die Art des Kontos, nicht, wer den Auftrag sendet oder unterschreibt.
Lastschriften sind ausgenommen.
Wenn Jobs ohne Namensprüfung nicht durchgehen (siehe Fehlermeldung im Protokoll), dann müssen Sie den Job stornieren und die Aufträge reaktivieren. Erstellen Sie dann einen Job mit aktivierter Namensprüfung. Wie Sie den Job löschen und aktivieren steht unten auf der Seite.
(Nachricht) HIRMG (9050) Die Nachricht enthält Fehler. () (Auftrag) HIRMS (9076) Namensabgleich erforderlich. ()
Joberstellung: Klicken Sie auf Datentransfer, Job erstellen
Für HBCI:
Für EBICS:
Wenn Überweisungen als Einzelbuchungen generiert werden, muss die Namensprüfung erfolgen.
Rechts unten dürfen Sie nur als Nicht-Verbraucher und nur bei Sammelbuchungen die Empfängerprüfung deaktivieren.
Achtung: Wenn Sie mehrere Konten gleichzeitig bearbeiten, dann zieht die Konteneinstellung (siehe nächsten Abschnitt). Ich empfehle: Arbeiten Sie die Konten einzeln ab.
Die fälligen Aufträge werden angezeigt.
wenn Sie Aufträge nicht in Jobs packen wollen, markieren Sie diese und klicken Sie auf den Button „markierte Aufträge nicht ausführen“.
Ansonsten erzeugen Sie den Job hier.
Im Desktop können Sie die fälligen Jobs sehen.
HBCI: Wenn Sie alleine zur Unterschrift berechtigt sind, können Sie direkt die Datentransfer einleiten.
Empfängerprüfung Voreinstellung am Konto ein- oder abschalten
Wichtig:
Die Einstellung wird durch Bankeinstellungen übersteuert, siehe oben.
unter Einstellungen:
Auftraggeberkonten bearbeiten:
Markieren Sie in der Liste das Konto und klicken Sie das Dreieck vor Einstellungen an.
Die Empfängerüberprüfung für Überweisungen kann für das Konto deaktiviert werden.
Speichern nicht vergessen.
Ich empfehle dies grundsätzlich nicht, die Empfängerprüfung ist sinnvoll, nutzen Sie lieber die Jobsteuerung, um dies passend zu den Aufträgen zu steuern.
Neue Konten werden immer mit aktivierter Namensprüfung angelegt. Dies kann in der Firmenkonfiguration grundsätzlich abgestellt werden.