Wenn Sie eine Fehlermeldung erhalten, dass Sie nicht erlaubte Zeichen in Ihrem Auftrag verwenden, wird Ihnen im Onlinebanking üblicherweise die Stelle des Fehlers angegeben, z.B. der Verwendungszweck wird markiert.

Ein unerlaubtes Zeichen kann z.B. das Semikolon sein, dass sich vermutlich nicht genügend vom Doppelpunkt unterscheidet. Auch im Rahmen der SEPA-Umstellung kann es hier Formate geben, die nicht verwendet werden können, z.B. sind Umlaute kritisch und andere besondere Eigenarten der deutschen Sprache (ß). Die Formate werden in Zukunft internationaler.

Falls Sie die Daten aus einer Mail, einer anderen Webseite oder einem Text kopiert haben, kann sich auch hier ein Fehler einschleichen (sogenanntes „Copy ’n‘ paste“). Werden hier nämlich unsichtbare Steuerzeichen mitkopiert, sehen Sie diese nicht am Bildschirm. Die Sicherheitssoftware des Banksystems erkennt diese Zeichen aber als unerlaubten Inhalt und nimmt den Auftrag z.B. aus Sicherheitsgründen nicht an. Tippen Sie dann die Daten per Tastatur ab.

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