Eintragen der VR-Kennung in die VR-NetWorld Software Version 4 FinTS/HBCI
Ergänzung für Chipkarte und Signaturdatei:
Die VR-NetWorld Software aktualisiert die Bankverbindung automatisch durch den sogenannten „Rückmeldecode 3072“ des Rechenzentrums (Lesen Sie hier: VR-NetWorld meldet neue Bankdaten“). Wenn in der Bank das Merkmal „VR-Kennung verwenden“ gesetzt ist, sollte eine manuelle Erfassung nicht nötig sein. Aktualisieren Sie den Kontoumsatz (Rechte Maustaste auf ein Konto und „Aktualisieren“ auswählen) und bestätigen Sie die neuen Zugangsdaten. Bei PIN&TAN-Zugängen kann die Bank den Rückmeldecode nicht beieinflussen, dies wird in der Umstellungsphase durch das Rechenzentrums gesteuert.
Sie benötigen:
- installierte VR-NetWorld Software mindestens Version 4.30
- Ihre VR-Kennung und gültige PIN
Melden Sie sich in der VR-NetWorld Software an und klicken Sie auf „Bankverbindung“ links in der Baumstruktur
Wählen Sie die zu ändernde Bankverbindung aus (mit Doppelklick) oder rechter Maustaste und „Bearbeiten“.
Wählen Sie in der Baumstruktur des neuen Fensters nun „Bankverbindungsdaten“ aus mit der linken Maustaste.
Tragen Sie Ihre VR-Kennung komplett in in beide Felder ein und klicken Sie auf „Übernehmen“
Achtung: Verwenden Sie eine Benutzerkennung mit 672.. am Anfang, dann setzen Sie eine Signaturdatei oder Chipkarte ein. Ändern Sie dann nur das zweite Feld, keinesfalls das erste Feld „Benutzerkennung“.
Also Feld 1 nur ändern bei PIN&TAN-Zugang!
Bestätigen Sie die Änderung.
Bestätigen Sie den Auftrag zur Synchronisierung
Wenn alles erfolgreich verlief, können Sie das Fenster nun schließen.
Wenn alles erfolgreich war, können Sie die Fenster nun schließen. Testen Sie die Datenübertragung wie gewohnt.
War der Vorgang nicht erfogreich war, prüfen Sie im Protokoll die Meldungen und ändern Sie ggf. Ihre Daten oder PIN.
Achtung: Eine dreimalige falsche PIN-Eingabe in Folge sperrt ggf. Ihren Zugang vorläufig. Nach zwei Fehlversuchen melden Sie sich bitte über das Onlinebanking direkt an und versuchen dort eine Anmeldung. (Achten Sie ggf. auf Groß- und Kleinschreibung). Einen vorläufig gesperrten Zugang können Sie im Onlinebanking mit einer gültigen TAN wieder entsperren.