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AqFinance Zugang anpassen
Die Bankzugänge in AqFinance (u.a. auch in gnucash) erreicht man am einfachsten über das Menü „Extra“ und dort „Onlinebanking-Enrichtung“.
Unter KMyMoney findet sich das passende Menü unter „Einstellungen, AqBanking einrichten“.
Wählen Sie hier den zu bearbeitenden Benutzer aus, darunter versteht sich der Bankzugang. Klicken Sie dann auf „Benutzer bearbeiten“.
Tragen Sie hier Ihre Zugangsdaten ein.
Die VR-Kennung ist veraltet und kann bestenfalls noch in der Umstellungsphase verwendet werden.
Bei einem PIN und TAN-Zugang sollte der VR-NetKey in beide Felder, „Benutzerkennung“ und „Kundennummer“ eingetragen werden. Der Alias kann auch genutzt werden, wenn er keine Sonderzeichen enthält.
Bei einem FinTS-Zugang mit Signaturdatei (Sicherheitsdatei) darf das Feld „Benutzerkennung“ dagegen NICHT geändert werden.
Der Screenshot ist wg. der VR-Kennung veraltet, bitte lesen Sie den Text.
Das gewünschte TAN-Verfahren können Sie unter „Ausgewählte TAN-Methode“ auswählen. Ändern Sie hier nichts, wenn Sie mit dem vorhanden Zugang zufrieden sind.
Speichern Sie mit „OK“ den Zugang
Wählen Sie dann wieder „Benutzerdaten bearbeiten“ aus.
AQBanking
(CLI und in andere Anwendungen integriert)
Die Einstellungen werden meines Wissens in einer Konfigurationsdatei (Endung conf) gemacht.
Die Bezeichnungen sind auf Englisch, z.B. Customer ID. Erstellen Sie ein Backup Ihrer Datei und editieren Sie die Einträge entsprechend.
Beim Einrichten des HBCI Kontos bei der Volksbank (hbci.gad.de) wird nun HBCI 3.00 erwartet und man muss das RHD-Format auf RDH-10 einstellen.
Bei GnuCash > HBCI Schlüsseldatei Einrichtungsassistent < Erweiterte Einstellungen
Danke für den Hinweis, allerdings ist das für Signaturdateien seit mehr als 10 Jahren so und sollte auch so in allen Unterlagen und allen Anleitungen stehen. HBCI-Zugänge können auch schon ewig nicht mehr anders eingerichtet werden. Hier in dem Beitrag geht es primär um die Anpassung der Einstellungen, wenn der Zugang bereits eingerichtet ist.
Zum Hintergrund:
Die VR-Kennung wurde zwischenzeitlich mal zur Pflicht, damit die Kontenberechtigungen stimmten. Der Blödsinn ist inzwischen glücklicherweise obsolet, jetzt reicht wieder die Benutzerkennung.