EBICS ist kein Echtzeitverfahren wie FinTS/HBCI, bei dem alles in einem „Rutsch“ passiert, dafür ist EBICS aufgrund der asynchronen Verarbeitung in der Lage, viel größere Datenmengen zu verarbeiten und muss von Banken in Deutschland mit Firmen in der Kundschaft auch zwingend angeboten werden.
Dadurch ist das System sehr stabil und unempfindlicher bei der Auslastung, aber die Aufteilung auf Arbeitsschritte macht es nötig, die Verarbeitung am EBICS Server nach dem Senden zu prüfen. Es wird sogar vom Protokollabruf ein Protokoll erstellt.
Diese Notwendigkeit gibt es nicht erst seit der Einführung der Namensprüfung im Oktober 2025, diese Pflicht ist in den Nutzungsbedingungen zu EBICS immer schon enthalten.
Bei uns (GLS Bank) hat in der Regel jeder EBICS-User auch die Berechtigung zum Abruf.
In Profi cash nutzt man dazu einen Abrufjob „PTK“ an, der am Server die vorhandenen Protokolle abruft.
Es reicht, dass pro EBICS-Kunden-ID, man hat in der Regel pro Bank nur eine einzige davon, ein einziger Job vorhanden ist.
Kontrollieren Sie als erstes in der Datenübertraung, ob bereits ein PTK-Job angelegt ist:

Achten Sie darauf, dass kein Filter gesetzt ist, sonst finden Sie den vorhandenen Job womöglich nicht in der Liste.

Oder Sie tragen bei „Art“ oben „=PTK“ ein.

Wenn Sie jetzt den Auftrag markieren und dann den Button „Senden“ klicken, wird nur der eine Job ausgeführt.
Wurde der Auftrag gelöscht, können Sie den Job mit wenigen Klicks neu erstellen.
Wählen Sie Datentransfer an und dort „Job erstellen“.

Schauen Sie von unten und wählen Sie „Datei Senden/Holen“ an (ich meine früher war mal nur „Senden/Holen“ angegeben, daher vermutlich die Großschreibung.)

Wählen Sie ein EBICS-fähiges Konto aus (eines pro Bank reicht) und bei Auftragsart „PTK Protokolldatei abholen“

Wenn Profi cash bereits einen Job zum Bankzugang erkennt, erhält man diese Fehlermeldung. Es ist nicht nötig, einen weiteren Job anzulegen, wenn Sie dieses Fenster sehen, klicken Sie auf „Nein“.


…Senden…
Der Abruf allein reicht natürlich nicht – man muss den Text nach dem Abruf auch lesen:

Die Infos können dann solche sein:
Die Empfaengerueberpruefung laeuft noch. Nach Bereitstellung der Ergebnisse kann der Auftrag in der VEU eingesehen werden (bzw. ist bereit zur Freigabe mittels Begleitzettel).
oder etwas positives:
Der Auftrag war korrekt und konnte zur Weiterverarbeitung weitergegeben werden.