Sie werden beim Onlinebanking einer Genossenschaftsbank jedes mal nach dem „zweiten Faktor“, also TAN oder App-Freigabe gefragt?
Vermutlich nutzt Ihre Bank zusätzliche Sicherheitsmerkmale, um Ihren Zugang abzusichern. Dadurch ist es möglich, eindeutig einen erneuten Besuch im Onlinebanking mit dem gleichen Browser zu identifizieren oder eben nicht, wenn dies Verfahren deaktiviert ist.
Wo liegt die Sicherheit?
Betrüger können also nicht einfach mit ausgespähten Daten (Alias/VR-NetKey und Passwort/PIN) anmelden, es muss immer der „zweite Faktor“ bemüht werden, also muss eine Interaktion mit einem Opfer geschehen, wenn ein neuer Rechner/Browser verwendet wird. Das potentielle Opfer muss also immer dazu gebracht werden, durch App-Freigabe oder TAN Weitergabe den Zugang der Betrüger freischalten. Werden Sie also von jemandem aufgefordert, eine Anmeldung freizugeben oder eine TAN vorzulesen und Sie melden sich nicht gerade selbst an, dann ist „ALARM“ angesagt! Womöglich möchte ein Betrüger gerade seinen eigenen Rechner für die Nutzung freischalten und kennt Ihre Zugangsdaten bereits.
Übrigens: In Europa vorgesehen ist die Regelung (Stichwort PSD2) , dass die Anmeldung täglich mit dem zweiten Faktor erfolgen muss. Die Banken dürfen in eigenem Ermessen diesen Spielraum auf 90 Tage ausdehnen.