gilt für xGAD mit bank21 System
Der PIN&TAN-Zugang wurde vorläufig gesperrt, weil eine falsche PIN erkannt wurde. Nach zu vielen Fehlversuchen wird der Zugang dieser Person vorläufig gesperrt.
Sie müssen mit Ihrer Bank Kontakt aufnehmen.
Wenn Sie die PIN noch kennen:
Die Bank kann den Zähler zurücksetzen, der Zugang ist sofort wieder nutzbar.
Wenn die PIN vergessen ist, muss die Bank den Zähler zurücksetzen und die betroffene Person eine neue Start-PIN per Post erhalten.
Erst nach einer neuen PIN-Vergabe kann dieser Zugang wieder genutzt werden. Wenn es brennt, können die meisten Zahlungsverkehrs-Programme mit einem Datei-Signaturverfahren arbeiten. Sofern Ihre Bank dies Verfahren noch anbietet und ein schneller Austausch der INI-Briefe (Fax) möglich ist, können Sie mit dem alternativen Zugang schnell wieder arbeitsfähig sein.
Prüfen Sie die möglichen Ursachen:
- Verwechselt jemand den Zugang, nutzt eventuell irrtümlich die Anmeldung eines anderen Bevollmächtigten?
- Gibt es einen alten Zugang, der eventuell noch in einem anderen Programm, einer App oder von anderen verwendet wurde?
- Enthält die PIN Sonderzeichen oder ist länger als 20 Zeichen? FinTS/HBCI ist „empfindlicher“ als das Browserbanking. Verzichten Sie ggf. auf Sonderzeichen und bleiben Sie unter 20 Zeichen, da mehr im Standard nicht vorgeseheen sind. Sehr lange und komplizierte Passwörter sind nur bei Zugängen sinnvoll, die sich nicht sperren und daher vor „Brute-Force-Angriffen“ geschützt werden müssen.
- Extrem selten:
Wenn das Problem wiederholt auftritt, könnte die Sperre theoretisch ein Hinweis auf einen auf lange Zeit angelegter Hacking-Versuch sein. Viel wahrscheinlicher ist aber, dass jemand irrtümlich die gleichen Zugangsdaten verwendet, wahrscheinlich den Alias. Ändern Sie als erstes aus Sicherheitsgründen Ihre PIN und vergeben Sie im Browserbanking einen neuen Alias oder lassen Sie diesen durch die Bank löschen. Prüfen Sie nochmal die Zugangsdaten und achten Sie darauf, dass in Ihrer Anwendung die VR-Kennung statt eines Alias eingetragen ist.Hilft das nichts: Führen Sie eine Nutzungstagebuch sämtlicher Anwendungen privat und ggf. geschäftlich (ggf. auch Buchhaltung/Steuerberater nach den verwendeten Zugängen fragen). Finden Sie hier auch den Verursacher nicht, lassen Sie sich von Ihrer Bank eine neue Haupt-VR-Kennung geben, die beim Rechenzentrum beantrag werden muss, spätestens dann muss der Spuk vorbei sein.