Ihre Software beherrscht die Einzelbuchung mit Namensprüfung (noch) nicht?
CCT Aufträge mit einer einzigen Buchung sind seit Einführung von „Verification of payee“ nicht mehr SEPA-konform, wenn die Namensprüfung nicht erfolgt.
Sie dürfen aber bei Sammelbuchung auf die Namensprüfung verzichten (und übernehmen die Haftung).
Um überweisen zu könne, benötigen Sie also einen Auftrag mit mindestens zwei Buchungen. Sie können also Buchungen sammeln oder splitten Sie die wichtige Einzel-Rechnung in zwei Überweisungen auf.
Oder gönnen Sie sich z.B. eine zusätzliche Privatentnahme, ein Euro reicht ja. Vermerken Sie Buchungen entsprechend, Ihr Steuerbüro oder Ihre Buchhaltung wird damit kein Problem haben. Sie können diese Buchungen auch später wieder zurücküberweisen.
Mein Vorschlag wäre: Spenden Sie!
(aber bitte nicht einen Euro…)
Es ist bald Jahresende und Sie verringern Ihre Steuerlast. Ersparen Sie sich und Ihrer Buchhaltung den Stress und tun Sie gleichzeitig etwas Gutes!
Zukunftsstiftung-Entwicklung.de