Ich denke, es ist sinnvoll, dies hier auch einmal deutlich hinzuschreiben, gerade wenn es um die nächsten Gehaltsläufe geht:
Die Freigabe von Überweisungen, also z.B. auch Gehaltsbuchungen, geht bei Atruvia-Banken grundsätzlich nur ohne Namensprüfung! Der Versuch, diese Buchungen per Opt-In freizugeben, wird scheitern. Das gilt genauso für die Verarbeitung von Dateien.
Technisch ist die Verarbeitung genauso durchzuführen, wie früher – allerdings darf auch eine Freigabe per FinTS/HBCI/EBICS-Software nicht mit Namensprüfung erfolgen.