letzte Änderung: 11.12.2019
Die Anleitung zum Abruf der Bestände ist historisch und veraltet, sie gilt nicht mehr.
Die folgenen Termin-Informationen gelten nur für FinTS/HBCI, also nicht für den Übertragungsweg Browserbanking oder EBICS und nur für Banken mit dem Altsystem bank21. Wie ist das erkennbar?
Betrachten Sie immer den Fälligkeitstag der Lastschrift! Dieser ist mit den Zahlungspflichtigen vereinbart – nicht, wann Sie Aufträge technisch übertragen (müssen).
Die Fälligkeit entscheidet!
Definition Übertragungstag:
SEPA-Lastschriften sind immer terminiert. Am Übertragungstag werden die Buchungen zu den anderen Banken weitergereicht.
Vor dem Übertragungstag eingereichte Buchungen (üblich):
SEPA-Lastschriften können bei (ex)GAD-Banken aktuell fast 360 Tage vor Fälligkeit per FinTS ins Banksystem eingereicht werden. Die Aufträge werden an den Tagen vorher auf einer Art Parkplatz „zwischengelagert“ und werden dann am Übertragungstermin, seit dem 21.11.16 einen Target-Tag vor Fälligkeit an die anderen Banken verteilt. Bedingung ist, dass zu diesem Zeitpunkt die weitere Verarbeitung nicht behindert wird, z.B. das sogenannte Lastschrift-Einreicher-Limit am Konto für Lastschriften ausreicht.
Dieser im Banksystem liegende Lastschriftbestand ist also für Sie eine wertvolle Kontrollmöglichkeit. Bis zur Übertragung ist noch nichts zu anderen Banken gesendet worden, der Zahlungspflichtige hat noch keine Information vorliegen. Sie können also die Aufträge rechtzeitig stornieren, falls etwas schief gegangen ist.
Aktuell geschieht diese Übertragung ca. 1 Stunde nach Mitternacht am Übertragungstag. Das die Banken in ihren Bedingungen meist Ihren Buchungsschluss am Nachmittag vorher definieren, hängt mit anderen Dingen zusammen (Dispostion, manuelle Verarbeitung, andere Übertragungen, etc.).
Lastschriftbestände: Der „Parkplatz“
Bis zum diesem Übertragungs-Zeitpunkt können die Lastschriftbestände von Ihnen eingesehen werden und gelöscht werden. Einzelaufträge können dabei direkt geändert werden, Sammler nur als Ganzes gelöscht werden, die Änderung einer Sammelbuchung ist nicht möglich.
Einreichung am Übertrags-Vormittag:
Wenn die neuen SEPA-Formate genutzt werden, können am Übertragungstag selbst vormittags noch direkt erfolgen, weil die technische Schluss-Zeit, die sogenannte „Cut-Off-Zeit“ erst gegen Mittag liegt. Am Vormittag erreicht das Banksystem also taggleich noch alle anderen SEPA-Zahlungsdienstleister. Ich lege mich bewusst nicht fest, weil der Zeitpunkt nicht vom Zeitpunkt der Online-Einreichung abhängt, sondern von der erfolgreichen Weiterverarbeitung im Banksystem. Die Verarbeitung erfolgt sofort, das „Zwischenparken“ entfällt.
Lesen Sie hier mehr über die veränderten Verarbeitungstermine ab dem 21. November 2016.
Anleitungen diverser Programme zur Verwaltung von (Lastschrift)-Beständen: