letzte Änderung: 17.11.2016

Die Deutsche Bank hat nach sehr kurzer Vorwarnzeit das Verschlüsselungs-Zertifikat zu ihrem FinTS-PIN&TAN-Server geändert, HBCI mit Signaturdatei oder mit Signatur-Chipkarte sind nicht betroffen.

Programme, die die Zertifikate selbst verwalten, benötigen eine Update, bzw. die neue Zertifikatsdatei, dazu gehören auch Starmoney und SFirm.

Das sind bei den genossenschaftlichen Programmen:

  • VR-NetWorld Software
  • Profi cash

Für die aktuelle VR-NetWorld Software steht seit dem 15.11. das Update 6.20 Build 21 zur Verfügung. Die Version 5 ist abgekündigt und erhält keine Updates mehr.

Bei älteren Programmen muss die Zertifikatsdatei manuell ausgetauscht werden, die nötige Datei kann über die lizenzgebende Bank und muss manuell eingespielt werden.

Programme, z.B. Hibiscus, GLS eBank (windata), Lexware, Wiso, etc., die das Betriebssystem für die Verschlüsselung und Zertifikatsverwaltung nutzen, benötigen ein Betriebssystem auf dem aktuellen Stand und mit korrekter Uhrzeit und Datum.

zuletzt ergänzt: 05.11.2016

Die veralteten Versionen der VR-NetWorld Software 5.x und Profi cash 10.x erhalten keine Updates mehr, kennen deshalb auch die neue URL der Sparkassen und DKB nicht und können sich nicht automatisch umstellen. Die Sparkassen warnen seit Monaten vor der Abschaltung des alten Zuganges, haben es aber leider versäumt, die Änderungsfunktionen des HBCI-Standards am Server zu programmieren.

Eine Fehlermeldung seit dem 03. November sieht womöglich so aus (Quelle)

HNHBK:1:3+000000000144+220+unbekannt+1+unbekannt:1′
HIRMG:2:2+9050::PinTanJ2EE HBCI-System nicht erreichbar+9800::Dialog abgebrochen‘
HNHBS:3:1+1′
HIRMG;9800;“Dialog abgebrochen“
Für andere Programme empfehle ich den Thread hier im Onlinebanking-Forum und das jeweilige Unterforum.
Was muss geändert werden?
Die FinTS/HBCI-Version muss auf 3.0 eingestellt werden und die URL muss angepasst werden. Die alten Berechtigungen (aus BPD und UPD) müssen gelöscht werden oder aktualisiert werden.

Ich empfehle den Wechsel auf eine aktuelle Programm-Version, die alten Versionen erhalten keinen Support mehr seitens der Hersteller. In den neuen Versionen sollte ein manueller Wechsel nicht nötig sein, ggf. muss der  Datenbestand nur mehrfach aktualisiert und das Programm neu gestartet werden. Da allerdings bei einigen Banken ein Lizenzwechsel nötig ist, ist dies nicht für alle eine Option. Kundinnen und Kunden der GLS Bank erhalten die neuen Lizenzen hier.

In jedem Fall: Erstellen Sie vor dem Umstellen ein frisches Backup und zwar in jeder Firma/Mandanten, falls Sie mehrere aktiv nutzen.

Wie wird dies in der VR-World Software 5.22 eingestellt?
  1. Die alte BPD muss gelöscht werden, dies finden Sie unter „Extras“ (siehe unten). Wählen Sie das betroffene Kreditinstitut aus und bestätigen Sie die Sicherheitsabfrage.
  2. Im nächsten Schritt muss die URL des Bankzuganges geändert werden. Wählen Sie Stammdaten/Bankverbindung und klicken Sie den Eintrag mit der rechten Maustaste an. Wählen Sie im Kontextmenü „Bearbeiten“ aus und stellen Sie die Adresse um. Die Datenbank in der Bankenliste auf hbci-zka.de sollte die richtige URL enthalten.
  3. Abschließend muss der Zugang synchronisiert werden, als HBCI-Version ist dann FinTS 3.0 anzuwählen.

vrnws_bankparameterdaten_anzeigen

vrnws_bankparameterdaten_loeschen

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Da es bald selbstfahrende Autos und Selfiedrohnen gibt, scheint es logisch, dass meine Mailadressen auch an Gewinnspielen teilnehmen 😉

Immerhin ist klar, woher die Daten stammen

Sehr geehrter Herr Sichmann,

Wir freuen uns Ihnen heute mitteilen zu dürfen, dass Ihre E-Mail-Adresse: info@onlinebanking-forum.de  Euro 4.330,000 gewonnen hat. Das ergaben die Ergebnisse vom 07. September 2016 des annual EUROMILLIONES INTERNATIONAL LOTTERIE Fordern Programm Gewinn Förderprogramm von 10. September 2016, kostenlose Teilnahme  gefördert durch Förderprogramm Konsortium und Software-Unternehmen, was bedeutet, Lottoscheine wurden nicht verkauft sondern gesponsert.
Für weitere Informationen Ihres Gewinnanspruchs kontaktieren Sie direkt unsere Lotto Zentrale und nennen uns einfach Ihre Ihrer Gewinnerdaten und Ihre gewinnende E-Mail Adresse.

Ihre Gewinnerdaten Einzelheiten.
Ref Nº: DBS/VE/0999/171
Batch Nº: ESP/2016-19EU
E-Mail Adresse: info@onlinebanking-forum.de

INTERNATIONAL LOTTERY COMMISSION
C\ San Vicente Paul 11 EOD
28007 Madrid España
Tel: +34 632 375 562
Email:  laroyalseguros@gmx.es

Bitte denken sie daran jeder gewinnanspruch muss bis zum 30.09.2016 Angemeldete sein. Jeder nicht angemeldet Gewinnanspruch verfallt und geht zuruck an das MINISTERIO DE ECONOMIA Y HACIENDA. Bitte denken sie auch daran das 5% ihres gewinnes an die sicherheitsfirma LA ROYAL SEGUROS S.A geht. Der 5% sind erst nach erhalt des gewinnes fallig da der gewinn in ihren namen versichert ist.

Mit freundlichen Gruessen
Juan Gomez Vaquero

©2016 Euromillion Incorporation HEAD, ONLINE LOTTERY DEPARTMENT Der Euro Millions LOTTERY PROMOTION

zuletzt aktualisiert: 07.01.2022
Suchwort #kartentausch

Aktuell Anfang 2022:
Die Fehlermeldung „Sperrung aufgrund zu vieler Falschsignaturen“ tritt auf, wenn nach dem Jahres- und Kartenwechsel noch mit einer alten Karte gearbeitet wird. Da die alte und neue Karte die gleiche Benutzerkennung, aber einen anderen Schlüssel haben, wird die neue Karte gesperrt. Die Karte ist nicht defekt, aber hier muss die Bank den Fehlerstatus löschen (Tipp für Kolleg*innen: FE 2070). Die Banksysteme erfüllen damit eine gesetzliche Anforderung (PSD2-Regulierung).


Mit dem genialen Chipcardmaster-Tool können Sie die Karte retten, wenn die Karte vorläufig gesperrt ist (3x falsche PIN) oder die Schlüsseleinreichung nicht funktioniert oder die Folgenummer der Karte fehlerhaft programmiert wurde.

https://vrkennung.de/?s=chipcardmaster&submit=Search


Die Fehlermeldung kann durchaus unterschiedlich sein. Es kann z.B. auch die Meldung: „Fehler bei der Authentifizierung der Chipkarte“ ausgegeben werden (hier im Beispiel Banking4).

 

Diese Anleitung ist für Karten mit Nutzung der Signatur gedacht (USB-Leser, kein TAN-Verfahren, Aufträge werden mit PIN-Eingabe am USB-Leser freigegeben).

Kartenleser_120Beim Tausch der FinTS/HBCI-Kartengeneration muss die Software erkennen, dass die Karte neu ist und den neuen Schlüssel bei der Bank anmelden.

In den meisten Programmen ist es daher am sichersten, die Karte neu einzulesen oder einen sogenannten Medienwechsel durchzuführen.

gluehbirneSie machen keinen Fehler, wenn Sie die Karte erst neu in Ihrer Software anmelden, die Bankzuordnung zu den Konten vornehmen und den Zugang der alten Karte löschen. Erstellen Sie vorher immer ein Backup.

Einige detailliertere Anleitungen finden Sie am Ende dieser Seite.

 

Achtung, ein Fehler in einigen Programmen macht die Karten unbrauchbar!

Sie sind eventuell betroffen, wenn Sie die Fehlermeldung „Kundenschlüssel nicht mehr gültig“ erhalten. Lesen Sie hier.

 

Wichtig
Erstellen Sie aber immer eine Datensicherung Ihrer Datenbestände vor Änderungen an Ihren Zugängen.
In jedem Fall ist die PIN neu, behalten Sie also unbedingt Ihren PIN (bis zur Änderung) und erst Recht Ihren PUK-Brief!

Die Einreichung eines INI-Briefes ist nicht nötig bei Karten, die Ihren Namen tragen (RDH7-Karten), auch wenn Ihre Software dies anbietet. (Info zur basic-Karte, Info zur personalisierten Karte)
Wenn die Karte in der Bank freigeschaltet wurde, ist die Karte sofort einsatzfähig.

Die Eintragung und Ergänzung einer Kunden-ID (VR-NetKey/VR-Kennung) ist nicht nötig, sollte Ihre Software auf dem Inhalt eines zweiten Feldes bestehen, dann tragen Sie einfach die Benutzerkennung ein.


Die schnelle Hilfe zur Neueinrichtung:

  1. erledigen Sie rechtzeitig vor dem Umstellungstermin noch offene Aufträge
  2. Datensicherung (Backup) erstellen
  3. Je nach Software: Anmelden mit den richtigen Berechtigungen (Profi cash Benutzer)
  4. Menü zur Bankzugangseinrichtung: Neuen Bankkontakt anlegen oder Zugangswechsel/Medienwechsel
  5. Chipkarte auslesen (falls gefragt wird: Die Karte hat RDH-7, HBCI-Version FinTS 3.0)
  6. ggf. Kontozuordnung und Funktion prüfen
  7. alten Bankzugang ggf. löschen
  8. PIN der neuen Karte ändern

Bei Fehlern:

Bei PIN-Fehlern: Sie können nicht Ihre alte PIN verwenden, die Karte hat eine neue. Sie erhalten einen PIN-Brief und einen PUK-Brief, um die Karte wieder reparieren zu können.

Fehlen Konten, gibt es z.B. Berechtigungsfehler, dann prüfen Sie zuerst, ob die neue Karte bei allen Ihren Konten richtig eingetragen ist. Das Feld Benutzerkennung (672..) darf nicht geändert sein. Vergleichen Sie auch die BLZ etc.

Stimmt hier alles, müssen Sie mit Ihrer Bank sprechen. Notieren Sie sich den Fehlertext (die Nummern reichen nicht!) aus dem Protokoll und bitten Sie den/die Ansprechpartner*in, die Karte auf Freigabe zu prüfen und ob SB-Verträge richtig mit der Karte verbunden ist und keine Kontenausschlüsse die Nutzung blockieren.
„Kundenschlüssel ist nicht mehr gültig (SCA 9330)“: Diese Fehlermeldung deutet darauf hin, dass die Benutzerkennung der alten Karte verwendet wurde oder dass Ihre Software einen Fehler hat. Lesen Sie bitte die Hinweise und Anleitungen durch. (siehe oben).



Alf Banco: In einer key.ini wird anscheinend die Benutzerkennung gespeichert. Benennen Sie die key.ini um, sie wird neu angelegt. Sprechen Sie mit dem Support.


detailliertere Anleitungen für den Kartentausch:

kalender_21_3dZum 21.November 2016 entfällt die bisher in Deutschland und Österreich genutzte Euro-Eil-Lastschrift (COR1) im Interbankenverkehr, weil die Vorlagefrist einer „normalen“ CORE Lastschrift für alle Sequenzen im ganzen SEPA-Raum nur noch 1 Tag (D-1) beträgt. Auch die Sequenzen (erstmalig, wiederholter Einzug..) entfallen in den Übertragungen zwischen den Zahlungsdienstleistern. Bei nahezu allen Banken ändern sich dadurch auch die Einreichungsfristen und verkürzen sich entsprechend.

Die Verarbeitung wird dadurch für alle Beteiligten einfacher, die komplexen Berechnungen und die Aufsplittung in diverse „sortenreine“ Pakete kann entfallen.

Da vermutlich nicht alle Programme direkt zum Starttermin umgestellt und aktualisiert sein werden, wird zumindest bei den genossenschaftlichen Banken eine Konvertierung der überflüssig gewordenen COR1-Aufträge erfolgen, d.h. die Aufträge können vorerst noch in den alten Formaten erfolgen.

Das heißt aber nicht, dass die Fälligkeiten in den Banksystemen verändert werden – diese sind mit den Zahlungspflichtigen vereinbart worden. Der beauftragte Termin bleibt bestehen, nur das Format der Datenübertragung und der Termin der spätest möglichen Einreichung wird geändert.

Updates?

Es ist trotz allem sinnvoll, sich zu vergewissern, ob die eingesetzte Software mit den neuen Möglichkeiten umgehen kann, weil z.B. Termine anders verwaltet und kommuniziert werden können/müssen oder Einzüge aus dem Ausland nicht mit verkürzter Einreichungszeit möglich sind.

Da auch die Aufsplittung in unterschiedliche Pakete entfallen kann, können mehr Buchungen in Sammelbuchungen zusammengefasst werden, was Kontokosten sparen kann. Manuell kann man dies durch Umstellen auch der erstmaligen Buchungen auf „wiederkehrend“ (RCUR) erreichen.

In Kurzform:

  • Vorlagefrist generell nur noch 1 Tag im ganzen SEPA-Raum
  • Der Unterschied zwischen erstmaligem (FRST) und wiederholtem Einzug (RCUR) entfällt
  • Euro-Eil-Lastschriften (COR1) entfallen
  • Genobanken und die meisten Sparkassen konvertieren
  • Fälligkeit bleibt erhalten
  • ggf. alle Aufträge auf wiederkehrend/RCUR einstellen.

Wenn Sie bei der Erstanmeldung folgende Fehlermeldung erhalten:

Eine Erstlegitimation ist über das mobile TAN-Verfahren nicht möglich, bitte wenden Sie sich an Ihre Bank.

müssen Sie sich an einem Desktop-System oder mit einem anderen Browser anmelden. Der Bankrechner identifiziert Ihren Computer als mobiles System, also z.B. als  Smartphone, und deshalb darf kein MobileTAN genutzt werden und die TAN ist für die Änderung der Start-PIN notwendig.

Diese Vorsichtsmaßnahme ist keine Schikane, sondern eine notwendige Sicherheitsmaßnahme. Sie ist vorgeschrieben, um die Trennung vom SMS-Medium zum verwendeten Gerät sicherzustellen. Der Bankrechner kann aber leider nicht erkennen, wohin die SMS verschickt wird, deshalb bringt es auch nichts auf ein anderes Mobilgerät auszuweichen, um die Trennung zu ermöglichen.

Sollten Sie sich nicht mit einem mobilen Browser anmelden, wird Ihr Browser als mobiler Browser erkannt. Starten Sie den Browser mit den Standard-Einstellungen und ohne Erweiterungen.

Wenn Sie kein mobiles Gerät verwenden:
Browser können sich als mobile Versionen „ausgeben“. Das hilft z.B. Webentwicklern beim Optimieren ihrer Webseiten für mobile Geräte. Prüfen Sie, ob Ihr Browser eventuell als Mobilbrowser konfiguriert ist und setzen Sie ihn ggf. auf die Standardeinstellungen zurück.

 

Ich staune regelmäßig darüber, das offensichtlich sehr viele Menschen glauben, Internetseiten seien automatisch authentisch, nur weil die Inhalte von einer Bank stammen oder weil die Verbindungen verschlüsselt sind.sven222-mechanic-pirate

Das ist nun mal nicht so, die Inhalte werden von einem Computerprogramm, dem Browser, angezeigt. Und was der Browser anzeigt, kann auch einfach manipuliert werden. Ist der Browser einmal „gehackt“, ist nichts darin mehr sicher.

Ich zeige das mal an einem kleinen Beispiel, löse damit ein „Problem“, das mich schon länger ärgert und demonstriere damit, was ich meine.

Unser Rechenzentrum kriegt es seit Jahren nicht hin, geschlechtsneutrale Bezeichnungen in den (Online-)Formularen und im Internet zu verwenden. Nun, dem kann einfach abgeholfen werden.

Ich möchte z.B. im Postkorb nicht mehr „Absender“ stehen haben, weil mir durchaus auch Kolleginnen Nachrichten zusenden.

Ich besorge mir ein geeignetes Plugin für den Browser Firefox: FoxReplace und installiere es.

addon_page

Die Bedienung ist kinderleicht, ich trage die URL ein, also die Adresse unseres Onlinebankings und erstelle eine Tabelle der zu ersetzenden Wörter.

fox_replace

Theoretisch könnte ich nicht nur die Textausgabe verändern, sondern sogar die Eingabe. Also z.B. aus  10,00 Euro 1000,00 Euro machen.

Voila, nach einem Neustart der Seite ist aus männlichen „Absender“ das gewünschte „AbsenderIn“ geworden. Ich könnte natürlich auch „Absender /-in“ wählen, das wäre mir zu lästig oder „gesendet von“.

Natürlich lässt sich damit viel Schabernack treiben, aber ich denke, das Fazit des alten Credos ist klar geworden:

Trau, schau, wem!

Also: Prüfe, wem du glauben kannst! Der Browser gehört nicht dazu – im Zweifelsfall, bevor ein Vertrag eingegangen wird, bevor Geld überwiesen wird oder Kreditkartendaten geprüft werden, muss man 100%ig sichergehen, dass die Informationsbasis wirklich stimmt. Nur weil es im Web steht, ist es nicht automatisch wahr.

Konkret zum Onlinebanking:
Wenn der Browser zum einem Test auffordert: Das stammt nicht von der Bank! Diese Aufforderung stammt mit Sicherheit von einer Betrugssoftware! So eine kann monatelang im Hintergrund auf dem Rechner inaktiv schlummer, bevor sie aktiv wird. Es gibt viele Programme, die auch der aktuellste Virenscanner nicht entdeckt!

Ergänzung 18.10.2016: Skype-Erweiterung ändert Inhalte und stört Funktionen im Onlinebanking.

 

Schloss-goldDie Zertifikate einer verschlüsselten Internetseite sind wie elektronische Ausweise – sie ermöglichen uns Menschen die Prüfung, ob wir auch mit der gewünschten Internetseite verbunden sind. Denn die Zeiten, dass Betrüger selbst nur unverschlüsselt arbeiten, sind schon lange vorbei.

Genaugenommen muss man sich also bei jedem Besuch einer Webseite den „Ausweis“ und den Fingerprint der Seite zeigen lassen – das wäre ganz schön lästig (eine Zahlungsverkehrssoftware macht dies automatisch).

Ein Sicherheitsprogramm kann diese Aufgabe übernehmen, sie kennt die meisten Zertifikate bereits und prüft diese auf Korrektheit. Dumm nur, wenn die Zertifikate aktualisiert werden, die Datenbank in der Sicherheitssoftware aber nicht auf dem aktuellen Stand ist und dann Warnmeldungen fürVerwirrung und Verunsicherung sorgen.

Für Panik gibt es – meistens – keinen Grund, man muss aber genau hinsehen. Die Verschlüsselung ist ja nicht gefährdet, sie ist genausogut abgesichert, wie vorher. Nur der Ausweis des Servers oder der Seite ist so neu, dass der „Türsteher“, die Sicherheitssoftware, hier etwas Hilfe benötigt.

fingerprintIn diesem Fall muss man das Zertifikat manuell prüfen: Stimmt der Aussteller und der Fingerprint mit dem Unternehmen überein? Hat man dies erledigt, kann man das Zertifikat auch der Security-Software als „in Ordnung“ kennzeichnen, damit man dies nicht permanent machen muss.

Wie man dies im Browser macht, habe ich hier beschrieben. Die Zertifikatsinformationen sollte man bei einer Bank in den Sicherheitsinformationen nachlesen können.

Einige Security-Suiten bieten die Möglichkeit, über eine Ausnahmeregel das bisher unbekannte Zertifikat zu bestätigen, andere möchten das kollektive Wissen der User anzapfen und freuen sich über eine Bestätigung über die Webseite. Leider sind die Möglichkeiten zu unterschiedlich und die Varianten zu vielfältig, als dass ich diese hier alle auflisten könnte.

Wichtig! Ein korrektes Zertifikat schützt nicht vor durch Schadsoftware manipulierte Inhalte. Wenn sich beispielsweise ein Schadprogramm bereits im Browser eingenistet hat, stammt der Inhalt des Browsers nicht mehr unbedingt von der Bank oder dem Server, sondern der Inhalt könnte komplett von Betrügern manipuliert sein. Security-Programme sollen die Manipulation zwar verhindern, einen 100%igen Schutz gibt es aber auch bei den besten Schutzprogrammen nicht. Aufmerksam zu sein ist also auch hier nötig. Ein Airbag schafft zwar mehr Sicherheit, kann aber keine Unfälle verhindern.

Quelle: EBL-Forum 21.12.2011

Mögliche Ursache #1:
Absturz während der Datenübertragung

Nach einem Absturz kann  ein bereits verarbeiteter ZV-Job noch in der Datenübertragung stehen und muss gelöscht werden. Das funktioniert nicht und Profi cash bringt die Meldung „Fehler bei move“.

0) alle anderen Benutzer sollen das Programm verlassen

1) frische Datensicherung erzeugen (Datei, Datensicherung).

2) Das Datenverzeichnis finden (steht in der wpc.ini, die man als master unter Stammdaten/Firmenkonfiguration bearbeiten kann).

3) per Windows-Datei Explorer im Datenverzeichnis nach Dateien mit der Endung *.SEL suchen und diese löschen

4) Firma reorganisieren  (Datei, Firma reorganisieren).

Mögliche Ursache #2:
Sonder- oder Leerzeichen im Kontokürzel:

Im Kontokürzel darf kein Sonderzeichen stehen und kein Leerzeichen am Anfang. Mit entsprechenden Rechten, ggf. als „master“ anmelden, dann „Stammdaten“, „Konten Auftraggeber“ aufsuchen. Rechts auf „Ändern“ klicken und die Bezeichnung anpassen.

 

So können Sie Buchungen eines Service-Rechenzentrums (SRZ) mit der EBICS-Schnittstelle freigeben. Dieses Verfahren wird häufig für Gehaltsbuchungen oder zentrale Abrechnungen genutzt, z.B. von der DATEV, Landdata, etc.

Voraussetzungen ist eine Freigabe Ihres Zugangs für die sogenannte „Verteilte elektronische Unterschrift“, abgekürzt VEU.

Es kann damit die mittelalterliche Freigabe per Begleitzettel ersetzen. Die Freigabe von Buchungen bei gemeinschaftlicher Verfügung (A, B-Vollmachten) ist damit genauso möglich.

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